41. KFG-Novelle

Die Auslegung der StVO §88b wurde und wird nicht nur durch Private und Händler gegensätzlich (?falsch) zum BMK ausgelegt sondern auch durch die Verleihfirmen und prüfende Behörden.

Aus Sicht des BMK bringt e-Scooter Verleiher Bird derzeit also illegale Fahrzeuge in Verkehr (siehe #10).

Dabei hat Bird neben drei anderen Bewerbern kürzlich mit der Stadt Wien Verträge für drei Jahre (bis 2026) unterschrieben.

Ich bin schon auf die Reparatur des Gesetzes bzw. die technischen Parameter der zukünftigen Bird e-Scooter sehr gespannt.
Also wird entweder die Leistungsgrenze kräftig nach oben erhöht (idealerweise ganz abgeschafft, träum...) oder es wird einfach bei der Ausweisung der Leistung durch die Verleiher gelogen.

Derzeit sind sie ja alle illegal da das Typenschild (wohl ehrliche) 400 W Nominal Power ausweist, die jedoch aus Sicht des BMK 250 W Nominal Power nicht überschreiten dürften.

Bilder eines Bird Leihscooters und dessen Typenschild mit technischen Eigenschaften sowie Plakette der Stadt Wien, heute aufgenommen.
 

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Ich glaub es wär wichtig die ganzen Leih-E-Scooter (zur Dokumentation) aller Anbieter mal zu Fotografieren - inklusive der Typenschilder. Irgendwie hab ich so ein Gefühl, das sich da in naher Zukunft die Typenschilder ändern werden. Allerddings NUR die Typenschilder ;-)
 
Genau meine Rede!
Klar, das KFG gilt ja nicht für die E-Scooter (weil diese nun mal kein (Kraft)Fahrzeug sind), ...
Aber wie lange das immer dauert bis man genau das sieht, was ohnedies dort steht; selbst beim ÖAMTC und im Verkehrsministerium.
 
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Dann erleuchte uns doch bitte mit der Antwort vom Ministerium ;)

(Den beiden 🤡s und dem Zoart'n trau ich genauso weit, wie ich meinen Scooter werfen kann)