Befahren von Parkanlagen ohne Verkehrsbeschilderung

3 August 2020
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E-Scooter
XIAOMI MI SCOOTER PRO 2
In meiner Umgebung befinden sich Parkanlagen mit Eingängen welche nicht beschildert sind aber baulich bedingt kein Pkw oder vergleichbar großes durchlassen. Diese Zufahrten sind ausgebaut und keine Trampelwegen durchs Unterholz.

Situation 1
Jetzt frage ich mich natürlich ob ich denn legal in diesem Park fahren darf. Fahrräder dürfen da schon immer fahren aber es werden auch schon immer Rollerfahrer(nicht im Sinne von Scooter, meine die mit den Verbrennungsmotoren^^) angehalten und zur Kasse gebeten. Ich kann dazu irgendwie keine konkrete Aussage in den Gesetzestexten finden, hoffe das hier vielleicht jemand mehr weiß.

Situation 2
Erschwerend kommt in dem Park noch hinzu dass es auch Eingänge gibt die beschildert sind und da dürfte ich nicht rein laut Beschilderung. Mir ist dann schon klar dass es die Absicht der Stadt wohl ist keine e-scooter momentan darin fahren zu lassen aber als Ortsfremder wüsste ich ja nix davon wenn ich einen unbeschilderten Eingang nehme und denke dass dies nicht der einzige Park ist bei dem die zuständige Stadt sich ein paar Schilder gespart hat.
 
Ich würde mal annehmen, dass alles was nicht Straße ist, als Gehsteig gilt. Wenn da nicht ausdrücklich Fahräder erlaubt sind, also Radwege durch das blaue Schild ausgewiesen sind, ist das mindestens fahren auf dem Gehsteig.

Selbst ein schwarz/weißes "Fahrräder erlaubt" oder "Radfahren erlaubt" Schild dürfte nicht für E-Roller gelten.

Weiß das jemand genauer?

Sonst probiere es einfach aus und berichte!
 
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E-Scooter nach EKFV dürfen nur auf Radwegen und kombinierten Rad/Fußwegen fahren welche mit einem blauen Schild gekennzeichnet sind. Explizit muss es das Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 sein. Das Verkehrzeichen für Fußgängerwege mit den Zusatzzeichen "Fahrrad frei" also Zeichen 239 + Zusatzzeichen 1022-10 gilt nicht für E-Scooter nach EKFV. Es muss dafür das Zusatzschild P 2810 angebracht sein, "EKFV Frei"

Ausnahme: "Fahrrad Frei" gilt auch für EKFV bei dem Verkehrszeichen 250 "Einfahrt Verboten" wenn Fahrräder dort einfahren dürfen zb. entgegen der Fahrtrichtung einer Einbahnstraße düfen E-Scooter nach EKFV das auch, dies gilt aber erst seit der neuen STVO aus dem April.

Ich hoffe ich konnte aufklären, ich denke also mal das deine Parkanlage nicht von Kraftfahrzeugen befahren werden darf auch nicht von E-Scootern nach EKFV 😅
 
Ausnahme: "Fahrrad Frei" gilt auch für EKFV bei dem Verkehrszeichen 250 "Einfahrt Verboten" wenn Fahrräder dort einfahren dürfen zb. entgegen der Fahrtrichtung einer Einbahnstraße düfen E-Scooter nach EKFV das auch, dies gilt aber erst seit der neuen STVO aus dem April.

Danke, wieder was dazugelernt. Das wußte ich auch noch nicht.

Wie geil ist es immer mit dem E-Skateboard unterwegs zu sein. - Damit ist alles verboten. - Also könnte ich auch bei ner roten Ampel diagonal über die Kreuzung fahren, wenn frei ist. :cool:
 
Ah ok also das Pferd von hinten aufziehen. Ich darf nur dort fahren wo auch explizit ein Radweg usw ausgezeichnet ist. Bedeutet fehlende Beschilderung = kein Radweg = keine Einfahrt für Scooter. Ok so hatte ich das bisher nochnet gesehen.

Ausnahme: "Fahrrad Frei" gilt auch für EKFV bei dem Verkehrszeichen 250 "Einfahrt Verboten" wenn Fahrräder dort einfahren dürfen zb. entgegen der Fahrtrichtung einer Einbahnstraße düfen E-Scooter nach EKFV das auch, dies gilt aber erst seit der neuen STVO aus dem April.
Auch gut zu wissen aber hatte grad mal nachgeschaut und du meinst das Zeichen 267 und nicht 250 schätze ich. Danke für die Tipps;)
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Naja bei dem thema könnte man sich noch gewohnheitsrecht und ungenauen definitionen herauswinden. Der weg im park ist ja auch nicht als bürgersteig ausgeschildert und auch nicht dafür gemacht. Der weg im park verläuft nämlich nicht neben einer straße. Wenn nicht als solches beschildert, dann nicht eindeutig ein gehweg. Insbesondere wenn die Polizei gerade die strafe kassiert während fahrradfahrer noch an einem vorbeiradeln und nicht zur kasse gebeten werden 😄

Edit:

siehe § 2 ff. StVO definition von gehwegen usw

Gewohnheitsrecht ist nicht poniert, daher kein verweis

§ 10 eKFV:

elektrokleinstfahrzeuge dürfen innerhalb der ortschaft nur auf ausdrücklich für sie baulich angelegten/befestigten Wegen überhaupt bewegt werden. Also aufm radweg oder auf der straße, bzw gemeinsamen wegen.


Solang am parkeingang kein schild steht "fahrrad frei" kannste also davon ausgehen, dass das ein gemeinsamer rad und gehweg ist. Meiner meinung nach kein direkter verstoß nach § 14 eKFV gegen § 10 eKFV
 
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Ups, da hast du natürlich recht. Es gilt aber meines Wissens nach auch noch bei anderen Verbotszeichen mit Fahrrad Frei. Ob es bei 250 auch gilt weiß ich leider nicht. 🤷‍♂️
Ich habe zu der Problematik die Rennleitung vor Ort einfach mal mündlich befragt. Deren Tipp zur leichteren Merkbarkeit war: 🚴‍♂️frei heißt für Elektrokleinstfahrzeuge generell verboten, bis auf die Ausnahme Zeichen 267 mit 🚴‍♂️frei. Bei allem Anderen, entweder Straße benutzen, oder Umweg.
Das kann sogar ich mir halbwegs merken...
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Solang am parkeingang kein schild steht "fahrrad frei" kannste also davon ausgehen, dass das ein gemeinsamer rad und gehweg ist. Meiner meinung nach kein direkter verstoß nach § 14 eKFV gegen § 10 eKFV
Im Zweifelsfalle einfach drauf ankommen lassen. Das Verwarngeld dürfte sich im Rahmen halten. Dann einfach Wiederspruch einlegen, und der Fall wird behördlich geprüft. Wird der Widerspruch anerkannt, kannst du mit großer Warscheinlichkeit davon ausgehen, dass es erlaubt ist. 100% Sicherheit bringt aber nur ein Gerichtsurteil.
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Die Duisburger Sechs Seen Platte z.B. hat an manchen Eingängen Zeichen 240 und an manchen 239. Da muss man dann einfach glaubhaft machen, dass man bei Zeichen 240 die Anlage befahren hat.
 
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Mich würde mal interessieren, wieviel Prozent hier im Forum mit einem getunten Roller unterwegs sind. Also alles was mit mehr als der erlaubten Geschwindigkeit unterwegs ist, hat eine erloschene Betriebserlaubnis und keinen Versicherungsschutz.

Keine Angst, entspannt euch, es geht mir nicht um Moral und solche Dinge. Jeder hat ein Gehirn und soll selbst entscheiden, was für ihn/sie OK ist.

Ich bin auch fast jeden Tag mit meinem E-Skateboard unterwegs. Das Ding ist überall verboten wo ich fahre. (Punkt)

Ich wollte auf was anderes raus: Die Diskussion ob ich im Park fahren darf und wie ich mich rausrede, ist doch eigentlich überflüssig.

Wenn ich tatsächlich irgendwo auf irgendwelche Ordnungshüter treffen sollte, schalte ich per sofort auf gaaanz lieb und ahnungslos.

Umschalten würde ich erst wieder, wenn sich das Gespräch um Führerschein, Versicherungsschutz, Strafrecht und Beschlagnahme dreht.

Kurz: ich wähle meine Fahrstrecke so aus, dass ich nicht nur glatten Fahrbahnbelag habe, sondern auch "Konfrontationen" vermeide.

Wenn ich mich also über Regeln hinwegsetze, sollte ich noch genauer über Risiken nachdenken. Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch schlau.

Also, bitte keinen Shitstorm, ich möchte nur jeden einzelnen für sich selbst zum Nachdenken anregen.
 
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Ok verstehe deinen Standpunkt aber passt ja irgendwie net in diesen Thread^^ Mir ging es hier nur um fehlende Rechtssicherheit damit ich auch ordentlich argumentieren kann falls ich mal angehalten werden sollte. Mir ist aufgefallen dass hier auch die Ordnungshüter (ob die Polizei oder gar der von der Stadt angestellte Park Sicherheitsdienst) selbst nicht so recht im "Saft" sind was Elektrokleinstfahrzeuge angeht^^

Beispiel: Mein Bruder wurde vor einigen Tagen mit seinem E-Scooter angehalten zur allgemeinen Verkehrskontrolle und man hat ihm vorgeworfen seine Versicherungspapiere nicht mitgeführt zu haben und das würde 20€ kosten. Es blieb allerdings bei einer Verwarnung und er musste nix zahlen. Nach etwas Recherche meinerseits bin ich natürlich drauf gestoßen dass das quatsch ist bei Elektrokleinstfahrzeugen (man muss sich ja nur die Verleihroller Industrie anschauen^^) aber es zeigt mir dass Unwissenheit bei der Exekutive in dem Thema anscheinend noch verbreitet ist.