Zitat:
Er war 2019 nach dem Besuch des Oktoberfestes mit 1,35 Promille Alkohol im Blut auf einem E-Roller von der S-Bahn zu seinem Hotel unterwegs gewesen und wurde von der Polizei kontrolliert.
Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 2200 Euro, einem dreimonatigen Fahrverbot für Kraftfahrzeuge aller Art (auch E-Scooter) und entzog ihm den Führerschein für sieben Monate.
Weiterlesen: https://www.bild.de/auto/mobilitaet...selben-wie-fuer-autofahrer-72569634.bild.html
Er war 2019 nach dem Besuch des Oktoberfestes mit 1,35 Promille Alkohol im Blut auf einem E-Roller von der S-Bahn zu seinem Hotel unterwegs gewesen und wurde von der Polizei kontrolliert.
Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 2200 Euro, einem dreimonatigen Fahrverbot für Kraftfahrzeuge aller Art (auch E-Scooter) und entzog ihm den Führerschein für sieben Monate.
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