Brief erhalten: Keine ABE ohne Update des Pro2 = Fahrverbot im Straßenverkehr

Im Brief steht nur was von unverzüglich. Was bedeutet dies zeitlich? 2 Wochen? Sofort? Darf der E-Scooter mit älterer Firmware gar nicht mehr bewegt werden?
Da Du Dein Smartphone mit der Xiaomi-App drauf vermutlich jeden Tag ans Internet lässt, bedeutet unverzüglich mehr oder minder sofort, aber maximal zwei, drei Tage.

Wird der E-Scooter nach dieser Zeit immer noch mit einer alten Software betrieben, ist die Versicherung im Fall des Falles mehr oder minder fein raus. Auf die verwaltungs- und strafrechtlichen Folgen des Betriebs eines nicht (mehr) zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuges brauche ich jetzt hoffentlich nicht einzugehen. Und da man seitens Xiaomi (bzw. Axdia als Generalimporteur) die Seriennummern mit den Softwareständen des App-Servers abgleichen kann (und das, wie es das Schreiben ja indirekt belegt, auch schon getan hat), kommt man aus der Updateverweigerungsgeschichte auch nicht mit faulen Ausreden oder falschen Behauptungen raus. Ist der gegnerische Anwalt und / oder die Behörde also gewitzt, fliegst Du im Fall des Falles im hohen Bogen auf. Wenn's ganz blöde hergeht und das KBA nachhakt, wird Dir von Amts wegen der Versicherungsschutz aberkannt und das "Kennzeichen" somit ungültig. Dann sieht das auch jede Verkehrskontrolle bei einer Abfrage!

Aber wie Olli_69 Olli_69 schon geschrieben hat, werden sich all jene die ihren E-Scooter schon jetzt unerlaubter Weise nutzen, auch weiterhin nicht um das Update scheren. Allerdings weisen deren Software-Stände oftmals auch keine zu niedrige Version auf, sodass sie bei einen simplen Abgleich der Datenbank (vom Typ "welcher E-Scooter läuft noch mit einer Firmware kleiner als x.y.z") wohl nicht ausgewiesen / auffallen werden. An der rechtlichen Situation ändert das allerdings nichts; man fällt nur deutlich später damit auf.
 
Es ist ein erneuter Hinweis die Hersteller APP nicht zu nutzen und den Scooter aus der Geräteliste der APP zu entfernen.
Danach kann die APP entfernt werden und sollte nicht wieder genutzt werden.

Nächstes Versicherungsjahr würde ich den Scooter bei einer anderen Versicherung auf einen anderen Namen anmelden.
 
In meiner Jugend lief das so: man wurde mit dem frisierten Moped angehalten, musste alles rückbauen und beim Straßenverkehrsamt vorstellen. Dann fuhr man nach Hause, und machte die Änderungen wieder rückgängig. Das hat zumindest in der Provinz gut funktioniert.

Was hindert den TE daran, für eine Weile die Originalfirmware zu flashen und die Original App zu benutzen (außer, dass es lästig ist, wieder mit dem ST-Link ranzumüssen). Zumal ohnehin bald Winter ist. Irgendwann wird der Scooter in der Stock-App abgemeldet, und die SHFW neu installiert.
 
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Folgendes Schreiben im Auftrag des KBA hat mich gerade erreicht. Die Software kann manipuliert werden 😱😂

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Woran kann der Gutachter erkennen, dass in der Vergangenheit GM genutzt wurde?
Er braucht bloß auszuprobieren ob sich das German Maneuver aktiveren / nutzen lässt, und schon bist'e dran! Denn genau so einfach wie Du es nutzt, ist dessen Existenz nachzuweisen. Das ist wie bei einer ausgebauten Drosselklappe; da muss auch keiner beweisen das auch tatsächlich unerlaubt schnell gefahren wurde. ;)
 
Das ist ein vom KBA angeordneter Rückruf. Gibt es keine Combat Version der neusten Firmware Version?
Oder die Versions Nr. auf die geforderte Version spoofen.
Diese könnte man mit der SH App drauf machen und dann mal mit der offiziellen App draufgehen.
Dann stehst du mit der richtigen Software Version in der Datenbank....
 
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wäre schön, wenn das KBA auch so handeln würde, wenn tachos an autos manipuliert werden können. aber die zulassung für die schwerverbrecher entziehen, die so schnell fahren wie ein 0815 fahrrad fahrer 😂
solang nur der endkonsument wirtschaftliche schäden erleidet, juckts dann wieder keinen.

das bewegt sich auf dem humorniveau von promillegrenze aufm scooter vs. fahrradfahrer die sich hackevoll auf den drahtesel schmeißen können. 😁
 
Er braucht bloß auszuprobieren ob sich das German Maneuver aktiveren / nutzen lässt, und schon bist'e dran! Denn genau so einfach wie Du es nutzt, ist dessen Existenz nachzuweisen. Das ist wie bei einer ausgebauten Drosselklappe; da muss auch keiner beweisen das auch tatsächlich unerlaubt schnell gefahren wurde. ;)
Versteh ich ehrlich gesagt nicht, denn das GM wird per APP vor dem Fahren aktiviert. Ich werde ja auch nicht verurteilt, nur weil mein Auto 260 km/h fahren kann, wenn ich damit in einer 30-er Zone fahre.