CFW - Rennleitung

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Dabei ist es auch unwichtig ob der Nutzer/Halter des Fahrzeug davon wusste.
Sehe ich anders-solange jeder Hans und Franz den Scooter flashen kann, wenn ich ihn 5-10 Minuten irgendwo abstelle, kann man mich nicht dafür belangen, zumindest muss MIR nachgewiesen werden, dass ich es war. Im Zweifel für den Angeklagten.
Ist natürlich was anderes , wenn ich mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt werde, das merkt auch der Laie (als Fahrer) , dass da etwas nicht stimmt und dann darf man so auch nicht weiterfahren.
 
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Sehe ich anders-solange jeder Hans und Franz den Scooter flashen kann, wenn ich ihn 5-10 Minuten irgendwo abstelle, kann man mich nicht dafür belangen, zumindest muss MIR nachgewiesen werden, dass ich es war. Im Zweifel für den Angeklagten.
Ist natürlich was anderes , wenn ich mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt werde, das merkt auch der Laie (als Fahrer) , dass da etwas nicht stimmt und dann darf man so auch nicht weiterfahren.
Ich glaube die Behörden machen sich das einfach.
Und können nicht berücksichtigen das die Scooter recht leicht flashbar sind.

Es wird mit Sicherheit darauf hinauslaufen (sollte ein Gericht entschieden) das hier der Halter des Fahrzeug dafür sorgen muss das es die Bedingungen zum betreiben im öffentlichen Straßenverkehr einhält.
Zur Not eben vor jedem Fahrtantritt.
Auch wenn man es mal eben nur vor dem Supermarkt unbeaufsichtigt geparkt hatte.

Deutsches Recht ist eben häufig nicht gerecht.
 
Es sei denn man verbaut z.B. eine Einschaltsperre:
 
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Es sei denn man verbaut z.B. eine Einschaltsperre:
Die könnte man doch mit bösen Absichten auch ziemlich easy unlocken? Quasi bruteforcen
 
Es sei denn man verbaut z.B. eine Einschaltsperre:
Oder updatet auf die neuste offizielle Firmware.
Dann kann auch nicht mehr einfach so per Handy geflasht werden.
 
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Hallo Jungs und Mädels, bin zwar neu, kann aber bei diesem Thema mehr mitreden als andere hier, da ich beruflich viel mit Verfahren und Verkehr zu tun habe.

Fakt ist nunmal, dass es hierzu noch nahezu keine Urteile gibt und sich weder die Polizei noch Richter oder Staatsanwaltschaft super doll auskennen. Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass es sich ähnlich verhält wie bei normalen Verfahren zum Thema Auto.

Bedeutet. Solange ihr die Fahrzeugklasse nicht zu einem zulassungspflichtigen Fahrzeug ändert (Zb Roller fährt über 45) und eine normale Haftpflicht besitzt, begeht ihr erstmal nur das Fahren ohne ABE.

Vergehen Haftpflichtversicherung liegt nicht vor, weil ihr eine besitzt (dank eurer Plakette) . Ob die greift oder nicht, ist nicht tatbestandsmäßig, sondern ist eine Vertragssache (Zivilrecht) . Beachtet aber, dass euch die Versicherung in Regress nehmen kann.

Die meisten Richter werden (wenn sie drauf kommen oder darauf hingewiesen werden), sagen, dass von einem Fahrzeughalter verlangt werden kann, die Herstellerangaben zu befolgen und damit auch die offizielle Update App zu verwenden. Besonders dann, wenn der Roller gebraucht gekauft wurde. Damit würde man CFW überflashen oder auf ein Problem stoßen und wissen, dass etwas nicht stimmt.


Klar lässt sich die Aussage, "das war jemand vom Bahnhof und ich wusste davon nichts", nicht widerlegen. Aber ich habe schon glaubwürdigere Aussagen gehört, die der Richter als Schutzbehauptung abgetan hat, weil die so unwahrscheinlich sind. Dazu fehlt das Tätermotiv. Wer verändert die Roller heimlich so, dass sie nur im Falle einer Kontrolle mit der geheimen Tastenkombination auffliegen? Natürlich klingen solchen Sachen nicht toll, wenn ihr ein Verfechter der Theorie seid : "schuld muss zu 100% bewiesen werden". Bei einem Strafverfahren wird eher auf solche Sachen eingegangen. Aber bei einer Ordnungswidrigkeit...

Insbesondere wenn die Hersteller jetzt nach und nach Updates vorlegen, die ein einfaches von außen flashen unterbinden. Das wird noch schwieriger.

Letzendlich isses so, dass die ABE flöten geht. Das Risiko sollte jedem bekannt sein und wenn er erwischt wird, dann Pech gehabt. Ob ihr für die 70 Euro Bußgeld eine Verkehrsrechtschutz Versicherung abschließen wollt, die mehr im Jahr kostet, muss jeder selbst wissen.

Unwissenheit schützt hier vor Strafe nicht. Wenn ihr ein Auto kauft, das irgendwas ABE pflichtiges oder eintragungspflichtiges verbaut habt, seid ihr auch "schuld".

Ich sage das jetzt alleine aufgrund meiner bisherigen Erfahrung vor Gericht mit Verkehrssachen. Sollte ich mal mit Rollersachen zu tun haben, kann ich gerne Erfahrungen hier teilen.

Die Richter, die ich kenne, scheuen sich nicht ein Urteil zu sprechen, wenn sie sich nicht auskennen und das Thema von einem Verfahrensbeteiligten, sei es Polizist oder Betroffener, glaubwürdig erklärt wird.

Es wird nicht gleich immer ein Gutachter wegen einer Ordnungswidrigkeit beauftragt. Den müsstet ihr schon selbst beauftragen.

Schön. Dass sich hier viele Leute mit theoretischen Gedankenkonstrukten auskennen. Aber in OP's Fall ist die Sache eindeutig, da bin ich mir sehr sicher.


Wie genau es aussieht, wird sich erst mit den Jahren zeigen. Nachdem ich auch ein paar Richter und Polizisten kenne, ist da der Konsens: "für diesen Kindergarten interessiere ich mich nicht ". Sprich da wird nicht viel an Land gezogen.

Richter sind auch nur Menschen und so habe ich eindeutige Verfahren erlebt, die eindeutig bewiesen waren (Blitzerverstöße) und mit 30 Euro beendet wurden, obwohl man 45 kmh zu schnell war. Weil der Betroffene glaubhaft und sympathisch seine Gründe geschildert hat.

Die Gefahr, dass ein Unfall wegen überhöhter Geschwindigkeit geschieht, besteht trotz möglicher "guter" Absicht unverändert.

Ich selbst fahre einen Roller mit CFW und weiß genau, dass ich persönlich keinen Einspruch einlegen werde, wenn mir eine CFW nachgewiesen wird ( Aussage zweier Polizisten, dass man mit einer Tastenkombination was verändert, reicht aus).

Wenn ihr noch Fragen habt, fragt gerne. Ich versuche mal die Dinge einzuschätzen. Aber ich spreche das Recht nicht und Rechtssprechungen gibt es aktuell so gut wie gar nicht.
 
Hallo Jungs und Mädels, bin zwar neu, kann aber bei diesem Thema mehr mitreden als andere hier, da ich beruflich viel mit Verfahren und Verkehr zu tun habe.

Fakt ist nunmal, dass es hierzu noch nahezu keine Urteile gibt und sich weder die Polizei noch Richter oder Staatsanwaltschaft super doll auskennen. Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass es sich ähnlich verhält wie bei normalen Verfahren zum Thema Auto.

Bedeutet. Solange ihr die Fahrzeugklasse nicht zu einem zulassungspflichtigen Fahrzeug ändert (Zb Roller fährt über 45) und eine normale Haftpflicht besitzt, begeht ihr erstmal nur das Fahren ohne ABE.

Vergehen Haftpflichtversicherung liegt nicht vor, weil ihr eine besitzt (dank eurer Plakette) . Ob die greift oder nicht, ist nicht tatbestandsmäßig, sondern ist eine Vertragssache (Zivilrecht) . Beachtet aber, dass euch die Versicherung in Regress nehmen kann.

Die meisten Richter werden (wenn sie drauf kommen oder darauf hingewiesen werden), sagen, dass von einem Fahrzeughalter verlangt werden kann, die Herstellerangaben zu befolgen und damit auch die offizielle Update App zu verwenden. Besonders dann, wenn der Roller gebraucht gekauft wurde. Damit würde man CFW überflashen oder auf ein Problem stoßen und wissen, dass etwas nicht stimmt.


Klar lässt sich die Aussage, "das war jemand vom Bahnhof und ich wusste davon nichts", nicht widerlegen. Aber ich habe schon glaubwürdigere Aussagen gehört, die der Richter als Schutzbehauptung abgetan hat, weil die so unwahrscheinlich sind. Dazu fehlt das Tätermotiv. Wer verändert die Roller heimlich so, dass sie nur im Falle einer Kontrolle mit der geheimen Tastenkombination auffliegen? Natürlich klingen solchen Sachen nicht toll, wenn ihr ein Verfechter der Theorie seid : "schuld muss zu 100% bewiesen werden". Bei einem Strafverfahren wird eher auf solche Sachen eingegangen. Aber bei einer Ordnungswidrigkeit...

Insbesondere wenn die Hersteller jetzt nach und nach Updates vorlegen, die ein einfaches von außen flashen unterbinden. Das wird noch schwieriger.

Letzendlich isses so, dass die ABE flöten geht. Das Risiko sollte jedem bekannt sein und wenn er erwischt wird, dann Pech gehabt. Ob ihr für die 70 Euro Bußgeld eine Verkehrsrechtschutz Versicherung abschließen wollt, die mehr im Jahr kostet, muss jeder selbst wissen.

Unwissenheit schützt hier vor Strafe nicht. Wenn ihr ein Auto kauft, das irgendwas ABE pflichtiges oder eintragungspflichtiges verbaut habt, seid ihr auch "schuld".

Ich sage das jetzt alleine aufgrund meiner bisherigen Erfahrung vor Gericht mit Verkehrssachen. Sollte ich mal mit Rollersachen zu tun haben, kann ich gerne Erfahrungen hier teilen.

Die Richter, die ich kenne, scheuen sich nicht ein Urteil zu sprechen, wenn sie sich nicht auskennen und das Thema von einem Verfahrensbeteiligten, sei es Polizist oder Betroffener, glaubwürdig erklärt wird.

Es wird nicht gleich immer ein Gutachter wegen einer Ordnungswidrigkeit beauftragt. Den müsstet ihr schon selbst beauftragen.

Schön. Dass sich hier viele Leute mit theoretischen Gedankenkonstrukten auskennen. Aber in OP's Fall ist die Sache eindeutig, da bin ich mir sehr sicher.


Wie genau es aussieht, wird sich erst mit den Jahren zeigen. Nachdem ich auch ein paar Richter und Polizisten kenne, ist da der Konsens: "für diesen Kindergarten interessiere ich mich nicht ". Sprich da wird nicht viel an Land gezogen.

Richter sind auch nur Menschen und so habe ich eindeutige Verfahren erlebt, die eindeutig bewiesen waren (Blitzerverstöße) und mit 30 Euro beendet wurden, obwohl man 45 kmh zu schnell war. Weil der Betroffene glaubhaft und sympathisch seine Gründe geschildert hat.

Die Gefahr, dass ein Unfall wegen überhöhter Geschwindigkeit geschieht, besteht trotz möglicher "guter" Absicht unverändert.

Ich selbst fahre einen Roller mit CFW und weiß genau, dass ich persönlich keinen Einspruch einlegen werde, wenn mir eine CFW nachgewiesen wird ( Aussage zweier Polizisten, dass man mit einer Tastenkombination was verändert, reicht aus).

Wenn ihr noch Fragen habt, fragt gerne. Ich versuche mal die Dinge einzuschätzen. Aber ich spreche das Recht nicht und Rechtssprechungen gibt es aktuell so gut wie gar nicht.
100%ige Zustimmung.
Danke für diese klare und deutliche Antwort.

Auf welcher Grundlage basiert deine Aussage?
Bzw. Welche Erfahrungen hast du mit dem Verkehrsrecht?
Anwalt? Staatsanwalt?
 
100%ige Zustimmung.
Danke für diese klare und deutliche Antwort.

Auf welcher Grundlage basiert deine Aussage?
Bzw. Welche Erfahrungen hast du mit dem Verkehrsrecht?
Anwalt? Staatsanwalt?
Mein Arbeitsumfeld weiß, dass ich escooter fahre. Wenn ich dann sagen würde, ich wäre Richter, dann kenn ich Leute, die mich aufhängen würden, wenn diese Aussage hier bekannt wird. Wird, schätze ich, nicht viele geben, die oft in Verfahren sitzen in Position X und roller fahren. Zumindest möchte ich das Risiko nicht eingehen . Von daher will ich es bei der Aussage belassen, dass ich kein Recht spreche.

Gezielt habe ich mit Verkehrsrecht (Straftaten und Ordnungswidrigkeiten) zu, bin aber auch hin und wieder in anderen Verfahren dabei. Von der Beleidigung bis zum Nachbarschaftsstreit über die Heckenhöhe alles gehabt. Aber zu 95% Verkehr.
 
Bedeutet. Solange ihr die Fahrzeugklasse nicht zu einem zulassungspflichtigen Fahrzeug ändert (Zb Roller fährt über 45) und eine normale Haftpflicht besitzt, begeht ihr erstmal nur das Fahren ohne ABE.

Das könnte zum Problem werden.

Welche Fahrzeugklasse hat ein getunter E-Scooter (der ja keinen Sitz hat), der zum Beispiel 25 oder 30 km/h fährt - und welche Fahrerlaubnisklasse ist dann notwendig?
 
Hallo Jungs und Mädels, bin zwar neu, kann aber bei diesem Thema mehr mitreden als andere hier, da ich beruflich viel mit Verfahren und Verkehr zu tun habe.

Fakt ist nunmal, dass es hierzu noch nahezu keine Urteile gibt und sich weder die Polizei noch Richter oder Staatsanwaltschaft super doll auskennen. Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass es sich ähnlich verhält wie bei normalen Verfahren zum Thema Auto.

Bedeutet. Solange ihr die Fahrzeugklasse nicht zu einem zulassungspflichtigen Fahrzeug ändert (Zb Roller fährt über 45) und eine normale Haftpflicht besitzt, begeht ihr erstmal nur das Fahren ohne ABE.

Vergehen Haftpflichtversicherung liegt nicht vor, weil ihr eine besitzt (dank eurer Plakette) . Ob die greift oder nicht, ist nicht tatbestandsmäßig, sondern ist eine Vertragssache (Zivilrecht) . Beachtet aber, dass euch die Versicherung in Regress nehmen kann.

Die meisten Richter werden (wenn sie drauf kommen oder darauf hingewiesen werden), sagen, dass von einem Fahrzeughalter verlangt werden kann, die Herstellerangaben zu befolgen und damit auch die offizielle Update App zu verwenden. Besonders dann, wenn der Roller gebraucht gekauft wurde. Damit würde man CFW überflashen oder auf ein Problem stoßen und wissen, dass etwas nicht stimmt.


Klar lässt sich die Aussage, "das war jemand vom Bahnhof und ich wusste davon nichts", nicht widerlegen. Aber ich habe schon glaubwürdigere Aussagen gehört, die der Richter als Schutzbehauptung abgetan hat, weil die so unwahrscheinlich sind. Dazu fehlt das Tätermotiv. Wer verändert die Roller heimlich so, dass sie nur im Falle einer Kontrolle mit der geheimen Tastenkombination auffliegen? Natürlich klingen solchen Sachen nicht toll, wenn ihr ein Verfechter der Theorie seid : "schuld muss zu 100% bewiesen werden". Bei einem Strafverfahren wird eher auf solche Sachen eingegangen. Aber bei einer Ordnungswidrigkeit...

Insbesondere wenn die Hersteller jetzt nach und nach Updates vorlegen, die ein einfaches von außen flashen unterbinden. Das wird noch schwieriger.

Letzendlich isses so, dass die ABE flöten geht. Das Risiko sollte jedem bekannt sein und wenn er erwischt wird, dann Pech gehabt. Ob ihr für die 70 Euro Bußgeld eine Verkehrsrechtschutz Versicherung abschließen wollt, die mehr im Jahr kostet, muss jeder selbst wissen.

Unwissenheit schützt hier vor Strafe nicht. Wenn ihr ein Auto kauft, das irgendwas ABE pflichtiges oder eintragungspflichtiges verbaut habt, seid ihr auch "schuld".

Ich sage das jetzt alleine aufgrund meiner bisherigen Erfahrung vor Gericht mit Verkehrssachen. Sollte ich mal mit Rollersachen zu tun haben, kann ich gerne Erfahrungen hier teilen.

Die Richter, die ich kenne, scheuen sich nicht ein Urteil zu sprechen, wenn sie sich nicht auskennen und das Thema von einem Verfahrensbeteiligten, sei es Polizist oder Betroffener, glaubwürdig erklärt wird.

Es wird nicht gleich immer ein Gutachter wegen einer Ordnungswidrigkeit beauftragt. Den müsstet ihr schon selbst beauftragen.

Schön. Dass sich hier viele Leute mit theoretischen Gedankenkonstrukten auskennen. Aber in OP's Fall ist die Sache eindeutig, da bin ich mir sehr sicher.


Wie genau es aussieht, wird sich erst mit den Jahren zeigen. Nachdem ich auch ein paar Richter und Polizisten kenne, ist da der Konsens: "für diesen Kindergarten interessiere ich mich nicht ". Sprich da wird nicht viel an Land gezogen.

Richter sind auch nur Menschen und so habe ich eindeutige Verfahren erlebt, die eindeutig bewiesen waren (Blitzerverstöße) und mit 30 Euro beendet wurden, obwohl man 45 kmh zu schnell war. Weil der Betroffene glaubhaft und sympathisch seine Gründe geschildert hat.

Die Gefahr, dass ein Unfall wegen überhöhter Geschwindigkeit geschieht, besteht trotz möglicher "guter" Absicht unverändert.

Ich selbst fahre einen Roller mit CFW und weiß genau, dass ich persönlich keinen Einspruch einlegen werde, wenn mir eine CFW nachgewiesen wird ( Aussage zweier Polizisten, dass man mit einer Tastenkombination was verändert, reicht aus).

Wenn ihr noch Fragen habt, fragt gerne. Ich versuche mal die Dinge einzuschätzen. Aber ich spreche das Recht nicht und Rechtssprechungen gibt es aktuell so gut wie gar nicht.
👍
Dem stimme ich auch zu 100% zu, genau so wird es laufen….
Eine Strafe von 70€ ist ein Witz, unter 150€ Lohnt keine Diskussion…
Wenn die aber den Scooter beschlagnahmen und (wie so oft) den nicht zurück geben, dann ist das nicht mehr witzig🫣🤣
 
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Reaktionen: VooDooShamane
Das könnte zum Problem werden.

Welche Fahrzeugklasse hat ein getunter E-Scooter (der ja keinen Sitz hat), der zum Beispiel 25 oder 30 km/h fährt - und welche Fahrerlaubnisklasse ist dann notwendig?
Bis 25kmh sollte auch nur "ohne ABE" sein, darüber wird es Führerschein - pflichtig und dann... weiß ich nur, wer keinen hat, hat die A-Karte, aber keine Ahnung, was mit denen, die einen haben?
 
Zahlen dürfen ganz klar Beide.

Fahrer und Halter sind verantwortlich - ist hier leicht auch überprüfbar.
Damit dürfen alle Fragen beantworten sein 👍🖖
Halterhaftung gilt in DE nicht für E-Scooter
Präzedenzfall:

Az.: 29 C 2811/20 (44)
 
Das könnte zum Problem werden.

Welche Fahrzeugklasse hat ein getunter E-Scooter (der ja keinen Sitz hat), der zum Beispiel 25 oder 30 km/h fährt - und welche Fahrerlaubnisklasse ist dann notwendig?
Grundsätzlich ist jeder Escooter laut Zulassungsdefinition FZV auch gleichzeitig ein Kleinkraftrad :
"zweirädrige Kraftfahrzeuge oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und folgenden Eigenschaften... mit Elektromotor, dessen maximale Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW beträgt;"

Da die neu eingeführte EKFV spezieller ist, (lex specialis vor lex generalis), gilt diese. Laut der EKFV:
Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h...

Bedeutet. Sobald ihr etwas verändert, dass euch aus der EKFV fliegen lässt, habt ihr die Fahrzeugklasse geändert und seid als Kleinkraftrad ( bis max. 45 km/h) oder Mofa unterwegs und benötigt die Fahrerlaubnis Klasse AM / Prüfbescheinigung. Glücklicherweise sind Kleinkrafträder erstmal auch Zulassungsfrei, da sie ja auch ein Versicherungskennzeichen für den Betrieb benötigen. Bis 25 km/h seid ihr sogar noch als Mofa unterwegs und bräuchtet irgendeinen gültigen Führerschein oder eine Prüfbescheinigung.

Mögliche Straftaten/Ordnungswidrigkeiten:

Grundsätzlich natürlich das Fahren mit erloschener ABE... plus:

1. Ihr besitzt überhaupt keinen Führerschein:
- Roller fährt max. 25 km/h -> Ihr habt keine erforderliche Prüfbescheinigung, somit 25 EUR Ordnungswidrigkeit
- Roller fährt max. 45 km/h -> Ihr habt die Fahrerlaubnisklasse AM nicht, somit Straftat, Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Roller fährt über 45 km/H -> Ihr braucht entweder A1 oder A, somit ebenfalls Straftat, Fahren ohne Fahrerlaubnis

2. Ihr besitzt einen "normalen" Klasse B Führerschein:
- Roller fährt max. 25 km/h -> Ihr habt einen Führerschein, die erforderliche Prüfbescheinigung entfällt, also nix zusätzliches Bußgeld
- Roller fährt max. 45 km/h -> Ihr habt die Fahrerlaubnisklasse AM im Regelfall, da ihr sie mit Klasse B automatisch abschließt, somit nix extra
- Roller fährt über 45 km/H -> Ihr braucht entweder A1 oder A, somit ebenfalls Straftat, Fahren ohne Fahrerlaubnis. Klasse B gilt hier nicht

3. Ihr besitzt einen zusätzliche A1, A2 oder A Fahrerlaubnis:
hier kommt nichts extra auf euch zu.
 
Bei dem, was Du zitierst, geht es um Unfälle - ganz anderes Thema.
Absolut korrekt.
Die Sache an sich ist auch nicht wichtig, wichtig war die Aussage des Richters dass der Gesetzgeber keine Halterhaftung vorgesehen hat und aufgrund dessen zu gunsten des Halters des escooters entschieden hat.
Denn ein genereller Ausschluss der Halterhaftung, was hier passierte hat eben auch Einfluß auf andere Bestände.
 
Halterhaftung gilt in DE nicht für E-Scooter
Präzedenzfall:

Az.: 29 C 2811/20 (44)
Wie Rook schon sagte, geht es hier um Unfallschäden und hat nichts mit dem hier angesprochenen Thema Bußgeld zu tun.
Hab das Aktenzeichen trotzdem nochmal nachgeschlagen.

Ausgangslage war vermutlich ein Scooter Leihgerät in einer größeren Stadt ( die man mit App mieten kann) Der Kläger parkte sein Auto am Straßenrand, daneben auf dem Bürgersteig befand sich der Escooter. Als der Kläger wiederkam, sah er einen Schaden an seinem Auto, der vermutlich vom danebenstehenden Roller beim Umfallen entstand.

Gemäß §7 StVG besteht bei Kraftfahrzeugen im Schadensfall eine Halterhaftung. Der §8 besagt gleichzeitig, dass dies unteranderem nicht für Fahrzeuge bis 20 km/h bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit gilt. Diese 20 km/h Grenze existiert seit vielen Jahrzenten, hat also nicht explizit mit Escootern zu tun.

Der Kläger meinte entgegen dieser 20 km/h Grenze, dass es sich bei einem Scooter um ein gefährliches Kraftfahrzeug, handelt , gefährlicher als andere 20 km/h fahrende KFZ. Das sah der Richter nicht so und wies die Klage ab.

Ich persönlich finde die Begründung des Klägers schon sehr an den Haaren herbeigezogen, warum eine Ausnahmeregelung nicht gelten sollte. Für mich ist es auch kein Urteil, sondern eher ein Hinweis des Gerichts, dass dies bereits durch Gesetze geregelt ist.

Der Link von AndreasN LeXx ist zudem extremst oberflächlich gehalten und geht nicht auf wichtige Hintergründe ein. Dem 50 Jährigen Hans am Stammtisch langt es aber diese Rechtssprechung als Narrenfreiheit für Escooter zu betiteln. (Oder den Artikel in eine Diskussion über Halterbußgeld einzuwerfen ;)). Hier wäre das Urteil nachzulesen, wer sich das antuen will und Langeweile hat: https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/7110.htm

Absolut korrekt.
Die Sache an sich ist auch nicht wichtig, wichtig war die Aussage des Richters dass der Gesetzgeber keine Halterhaftung vorgesehen hat und aufgrund dessen zu gunsten des Halters des escooters entschieden hat.
Denn ein genereller Ausschluss der Halterhaftung, was hier passierte hat eben auch Einfluß auf andere Bestände.
Doch ist schon wichtig, weil der §7 und §8 explizit von Schadensfällen spricht. Darauf stützt sich ja der Richter. Damit kann ein Einfluss auf andere Bestände nicht stattfinden.
 
Rajester Rajester danke für deine Ausführungen und Aufklärungen. Entschuldige die Fehler meinerseits.
Klärst du uns eventuell auch auf bezüglich Bußgeldern? Gibt es in DE dafür nicht die Fahrerhaftung?