Hallo Jungs und Mädels, bin zwar neu, kann aber bei diesem Thema mehr mitreden als andere hier, da ich beruflich viel mit Verfahren und Verkehr zu tun habe.
Fakt ist nunmal, dass es hierzu noch nahezu keine Urteile gibt und sich weder die Polizei noch Richter oder Staatsanwaltschaft super doll auskennen. Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass es sich ähnlich verhält wie bei normalen Verfahren zum Thema Auto.
Bedeutet. Solange ihr die Fahrzeugklasse nicht zu einem zulassungspflichtigen Fahrzeug ändert (Zb Roller fährt über 45) und eine normale Haftpflicht besitzt, begeht ihr erstmal nur das Fahren ohne ABE.
Vergehen Haftpflichtversicherung liegt nicht vor, weil ihr eine besitzt (dank eurer Plakette) . Ob die greift oder nicht, ist nicht tatbestandsmäßig, sondern ist eine Vertragssache (Zivilrecht) . Beachtet aber, dass euch die Versicherung in Regress nehmen kann.
Die meisten Richter werden (wenn sie drauf kommen oder darauf hingewiesen werden), sagen, dass von einem Fahrzeughalter verlangt werden kann, die Herstellerangaben zu befolgen und damit auch die offizielle Update App zu verwenden. Besonders dann, wenn der Roller gebraucht gekauft wurde. Damit würde man CFW überflashen oder auf ein Problem stoßen und wissen, dass etwas nicht stimmt.
Klar lässt sich die Aussage, "das war jemand vom Bahnhof und ich wusste davon nichts", nicht widerlegen. Aber ich habe schon glaubwürdigere Aussagen gehört, die der Richter als Schutzbehauptung abgetan hat, weil die so unwahrscheinlich sind. Dazu fehlt das Tätermotiv. Wer verändert die Roller heimlich so, dass sie nur im Falle einer Kontrolle mit der geheimen Tastenkombination auffliegen? Natürlich klingen solchen Sachen nicht toll, wenn ihr ein Verfechter der Theorie seid : "schuld muss zu 100% bewiesen werden". Bei einem Strafverfahren wird eher auf solche Sachen eingegangen. Aber bei einer Ordnungswidrigkeit...
Insbesondere wenn die Hersteller jetzt nach und nach Updates vorlegen, die ein einfaches von außen flashen unterbinden. Das wird noch schwieriger.
Letzendlich isses so, dass die ABE flöten geht. Das Risiko sollte jedem bekannt sein und wenn er erwischt wird, dann Pech gehabt. Ob ihr für die 70 Euro Bußgeld eine Verkehrsrechtschutz Versicherung abschließen wollt, die mehr im Jahr kostet, muss jeder selbst wissen.
Unwissenheit schützt hier vor Strafe nicht. Wenn ihr ein Auto kauft, das irgendwas ABE pflichtiges oder eintragungspflichtiges verbaut habt, seid ihr auch "schuld".
Ich sage das jetzt alleine aufgrund meiner bisherigen Erfahrung vor Gericht mit Verkehrssachen. Sollte ich mal mit Rollersachen zu tun haben, kann ich gerne Erfahrungen hier teilen.
Die Richter, die ich kenne, scheuen sich nicht ein Urteil zu sprechen, wenn sie sich nicht auskennen und das Thema von einem Verfahrensbeteiligten, sei es Polizist oder Betroffener, glaubwürdig erklärt wird.
Es wird nicht gleich immer ein Gutachter wegen einer Ordnungswidrigkeit beauftragt. Den müsstet ihr schon selbst beauftragen.
Schön. Dass sich hier viele Leute mit theoretischen Gedankenkonstrukten auskennen. Aber in OP's Fall ist die Sache eindeutig, da bin ich mir sehr sicher.
Wie genau es aussieht, wird sich erst mit den Jahren zeigen. Nachdem ich auch ein paar Richter und Polizisten kenne, ist da der Konsens: "für diesen Kindergarten interessiere ich mich nicht ". Sprich da wird nicht viel an Land gezogen.
Richter sind auch nur Menschen und so habe ich eindeutige Verfahren erlebt, die eindeutig bewiesen waren (Blitzerverstöße) und mit 30 Euro beendet wurden, obwohl man 45 kmh zu schnell war. Weil der Betroffene glaubhaft und sympathisch seine Gründe geschildert hat.
Die Gefahr, dass ein Unfall wegen überhöhter Geschwindigkeit geschieht, besteht trotz möglicher "guter" Absicht unverändert.
Ich selbst fahre einen Roller mit CFW und weiß genau, dass ich persönlich keinen Einspruch einlegen werde, wenn mir eine CFW nachgewiesen wird ( Aussage zweier Polizisten, dass man mit einer Tastenkombination was verändert, reicht aus).
Wenn ihr noch Fragen habt, fragt gerne. Ich versuche mal die Dinge einzuschätzen. Aber ich spreche das Recht nicht und Rechtssprechungen gibt es aktuell so gut wie gar nicht.