CFW - Rennleitung

Grundsätzlich ist jeder Escooter laut Zulassungsdefinition FZV auch gleichzeitig ein Kleinkraftrad :
"zweirädrige Kraftfahrzeuge oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und folgenden Eigenschaften... mit Elektromotor, dessen maximale Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW beträgt;"

Da die neu eingeführte EKFV spezieller ist, (lex specialis vor lex generalis), gilt diese. Laut der EKFV:
Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h...

Bedeutet. Sobald ihr etwas verändert, dass euch aus der EKFV fliegen lässt, habt ihr die Fahrzeugklasse geändert und seid als Kleinkraftrad ( bis max. 45 km/h) oder Mofa unterwegs und benötigt die Fahrerlaubnis Klasse AM / Prüfbescheinigung. Glücklicherweise sind Kleinkrafträder erstmal auch Zulassungsfrei, da sie ja auch ein Versicherungskennzeichen für den Betrieb benötigen. Bis 25 km/h seid ihr sogar noch als Mofa unterwegs und bräuchtet irgendeinen gültigen Führerschein oder eine Prüfbescheinigung.

Mögliche Straftaten/Ordnungswidrigkeiten:

Grundsätzlich natürlich das Fahren mit erloschener ABE... plus:

1. Ihr besitzt überhaupt keinen Führerschein:
- Roller fährt max. 25 km/h -> Ihr habt keine erforderliche Prüfbescheinigung, somit 25 EUR Ordnungswidrigkeit
- Roller fährt max. 45 km/h -> Ihr habt die Fahrerlaubnisklasse AM nicht, somit Straftat, Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Roller fährt über 45 km/H -> Ihr braucht entweder A1 oder A, somit ebenfalls Straftat, Fahren ohne Fahrerlaubnis

2. Ihr besitzt einen "normalen" Klasse B Führerschein:
- Roller fährt max. 25 km/h -> Ihr habt einen Führerschein, die erforderliche Prüfbescheinigung entfällt, also nix zusätzliches Bußgeld
- Roller fährt max. 45 km/h -> Ihr habt die Fahrerlaubnisklasse AM im Regelfall, da ihr sie mit Klasse B automatisch abschließt, somit nix extra
- Roller fährt über 45 km/H -> Ihr braucht entweder A1 oder A, somit ebenfalls Straftat, Fahren ohne Fahrerlaubnis. Klasse B gilt hier nicht

3. Ihr besitzt einen zusätzliche A1, A2 oder A Fahrerlaubnis:
hier kommt nichts extra auf euch zu.

Sehr interessant, danke!
Aber bei der Konstellation:
Escooter fährt über 45kmh und A Führerschein ist vorhanden, kommt dann nicht zusätzlich noch Steuerbetrug dazu, da für ein Motorrad ja KFZ Steuer hätte entrichtet werden müssen? Und Fahren ohne Zulassung?

Wie sieht es aus, wenn der Escooter durch die bauliche Modifikation theoretisch 70kmh fahren könnte, der Fahrer das aber in der Software (PSettings) so eingestellt hat, dass er"nur" 45kmh fährt da er gar nicht die Absicht hat schneller als 45kmh zu fahren und die zusätzliche Motorleistung nur eingebaut hat um Steigungen besser zu meistern, da er im Gebirge lebt? Gilt das Fahrzeug dann als Roller oder als Motorrad?
Würdest du jemandem, der so ein Gerät ab und zu fährt, empfehlen den A1 Führerschein zu machen?

Der Führerscheinupgrade von B auf B196 (wie A1) ist ja in Deutschland mit relativ wenig Aufwand möglich. (Kosten glaube ca 700€)
 
Sehr interessant, danke!
Aber bei der Konstellation:
Escooter fährt über 45kmh und A Führerschein ist vorhanden, kommt dann nicht zusätzlich noch Steuerbetrug dazu, da für ein Motorrad ja KFZ Steuer hätte entrichtet werden müssen? Und Fahren ohne Zulassung?

Wie sieht es aus, wenn der Escooter durch die bauliche Modifikation theoretisch 70kmh fahren könnte, der Fahrer das aber in der Software (PSettings) so eingestellt hat, dass er"nur" 45kmh fährt da er gar nicht die Absicht hat schneller als 45kmh zu fahren und die zusätzliche Motorleistung nur eingebaut hat um Steigungen besser zu meistern? Gilt das Fahrzeug dann als Roller oder als Motorrad?
Würdest du jemandem, der so ein Gerät ab und zu fährt, empfehlen den A1 Führerschein zu machen?

Der Führerscheinupgrade von B auf B196 (wie A1) ist ja in Deutschland mit relativ wenig Aufwand möglich. (Kosten glaube ca 700€)
Ja da hast du recht mit Steuer und Zulassung. Das macht aber das Kraut nicht fett. Großes Problem ist hier das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Evtl. noch ein Kennzeichenmissbrauch, da man ja mit dem Versicherungskennzeichen den Anschein einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung erweckt.

Viele Scooter sind ja alleine durch Software auf 20 kmh gedrosselt. Ob das direkt als baulich bedingt gilt, da hab ich noch keine Rechtssprechungen erlebt (gibt ja grundsätzlich zu scootern kaum Urteile weil relativ neu), noch dazu bekomme ich natürlich auch nur einige Urteile mit.

Was ich aber vermute ist, dass es davon abhängt wie aufwendig die Änderung ist, also wieviel ich "umbauen" muss. Chiptuning ist ja oft auch nur Software. Daher grundsätzlich ist die Bauweise des Fahrzeuges für höhere Geschwindigkeiten geeignet. Muss ich jetzt nur einen oder zwei Knöpfe während der Fahrt drücken? Oder muss ich Software/Hardware wirklich ändern?

Oft Schwierig das genau abzugrenzen. In deinem Fall aber klar. Du hast Leistung von X kW und eine mögliche Höchstgeschwindigkeit von X. Wenn eines von den beiden Werten im Bereich von einem Leichtkraftrad liegt (steht im §2 FZV, die kw Werte hab ich nicht im Kopf) hast du ein Leichtkraftrad. Kenne mich mit Psetting (sofern das überhaupt ne app ist?) nicht aus.

Früher konnte man gedrosselte Mofas auch relativ einfach "aufmachen". Die escooter in Deutschland haben ja meines Wissens nach oft auch die originalleistung für 25 km/h plus und sind nur software technisch gedrosselt auf 20km/h .sobald du über 500 Watt gehst, fällst du aus der ekfv raus und hast ein Roller. Gleiches Schema beim Wechsel in den Leichtkraftrad Bereich.


Der A1 Schein ist schon mit einigem an Aufwand verbunden. Du musst die spezifischen theoriestunden machen (sofern du den Rest überhaupt noch kennst) und eine mindestanzahl an Fahrstunden aufm Krad absolvieren. Da ist sehr viel mehr arbeit drinnen und kostet bestimmt mehr als 700€.

Und was willst du damit erreichen? Sicherheit vor einer eventuellen Strafanzeige? Wird sich kaum lohnen, du wirst sofort rausgezogen wenn du tatsächlich irgendwo Richtung 45 kmh fährst. Das ist halt Mega auffällig und auch irgendwo fahrlässig. Viel sparen wirst du wohl nicht. Dein strafbefehl wird dann halt wegen Steuerhinterziehung und Kennzeichenmissbrauch ausgestellt, statt wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Vorallem bei kleinen Delikte schauen die Richter darauf, was du für einer bist, wieviel kriminelle Energie du in deine Tat gesteckt hast und wie deine finanziellen und sozialen Verhältnisse stehen.

Zudem entziehen Fahrerlaubnisbehörden deine Fahrerlaubnis, wenn du diese für kriminelle Taten nutzt. Im worst case fliegt dein gesamter Führerschein wegen Nichteignung o_O
 
Ja da hast du recht mit Steuer und Zulassung. Das macht aber das Kraut nicht fett. Großes Problem ist hier das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Evtl. noch ein Kennzeichenmissbrauch, da man ja mit dem Versicherungskennzeichen den Anschein einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung erweckt.

Viele Scooter sind ja alleine durch Software auf 20 kmh gedrosselt. Ob das direkt als baulich bedingt gilt, da hab ich noch keine Rechtssprechungen erlebt (gibt ja grundsätzlich zu scootern kaum Urteile weil relativ neu), noch dazu bekomme ich natürlich auch nur einige Urteile mit.

Was ich aber vermute ist, dass es davon abhängt wie aufwendig die Änderung ist, also wieviel ich "umbauen" muss. Chiptuning ist ja oft auch nur Software. Daher grundsätzlich ist die Bauweise des Fahrzeuges für höhere Geschwindigkeiten geeignet. Muss ich jetzt nur einen oder zwei Knöpfe während der Fahrt drücken? Oder muss ich Software/Hardware wirklich ändern?

Oft Schwierig das genau abzugrenzen. In deinem Fall aber klar. Du hast Leistung von X kW und eine mögliche Höchstgeschwindigkeit von X. Wenn eines von den beiden Werten im Bereich von einem Leichtkraftrad liegt (steht im §2 FZV, die kw Werte hab ich nicht im Kopf) hast du ein Leichtkraftrad. Kenne mich mit Psetting (sofern das überhaupt ne app ist?) nicht aus.

Früher konnte man gedrosselte Mofas auch relativ einfach "aufmachen". Die escooter in Deutschland haben ja meines Wissens nach oft auch die originalleistung für 25 km/h plus und sind nur software technisch gedrosselt auf 20km/h .sobald du über 500 Watt gehst, fällst du aus der ekfv raus und hast ein Roller. Gleiches Schema beim Wechsel in den Leichtkraftrad Bereich.


Der A1 Schein ist schon mit einigem an Aufwand verbunden. Du musst die spezifischen theoriestunden machen (sofern du den Rest überhaupt noch kennst) und eine mindestanzahl an Fahrstunden aufm Krad absolvieren. Da ist sehr viel mehr arbeit drinnen und kostet bestimmt mehr als 700€.

Und was willst du damit erreichen? Sicherheit vor einer eventuellen Strafanzeige? Wird sich kaum lohnen, du wirst sofort rausgezogen wenn du tatsächlich irgendwo Richtung 45 kmh fährst. Das ist halt Mega auffällig und auch irgendwo fahrlässig. Viel sparen wirst du wohl nicht. Dein strafbefehl wird dann halt wegen Steuerhinterziehung und Kennzeichenmissbrauch ausgestellt, statt wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Vorallem bei kleinen Delikte schauen die Richter darauf, was du für einer bist, wieviel kriminelle Energie du in deine Tat gesteckt hast und wie deine finanziellen und sozialen Verhältnisse stehen.

Zudem entziehen Fahrerlaubnisbehörden deine Fahrerlaubnis, wenn du diese für kriminelle Taten nutzt. Im worst case fliegt dein gesamter Führerschein wegen Nichteignung o_O
Ich fahre ja nie mehr als 30kmh und würde deswegen bestimmt nicht aus dem Verkehr gefischt werden. Ich habe den Scooter in ein höheres Volt System und Zwei Motoren mit mehr Leistung umgebaut, nicht aus krimineller Energie vor allem aus technischem Interesse und damit ich Steigungen hier sauber schaffe, da ich im Gebirge wohne mit steilen Wegen. Der Scooter (Iohawk Legend) ist vom Fahrwerk auf hohe Geschwindigkeiten ausgeleht, in den USA fährt man mit dem gleichen Modell ( Kaboo Mantis 80kmh, daher finde ich das nicht leichtsinnig )

Bin nicht vorbestraft,keine Punkte in Flensburg Studium und zahle hohe Steuern. Ein Upgrade auf den B196 Führerschein wäre tatsächlich kein großer Aufwand, nur 5 Praxisfahrstunden und 4 Theoriestunden, keine Prüfung notwendig.

Das ich mit einem Bein im Knast stehe, ist mir klar, aber wie kann ich den Schaden reduzieren? Der Scooter wird wohl eingezogen werden und bekomme den nie wieder zurück? Auch nicht, wenn ich den ins Ausland zu meinem Privatgrundstück im EU Ausland bringe, das ich tatsächlich besitze?

Dazu muss ich noch sagen, dass es mein Tourenscooter für Ausflüge in die Natur ist. Im Altag fahre ich einen 100% sauberen Scooter.
Der Tourenscouter wird nur ausgereizt in abgelegenen Wäldern um Berge zu erklimmen. Ab und zu muss man mal durch ein Dorf, da fahre ich mit 20-25 durch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich fahre ja nie mehr als 30kmh und würde deswegen bestimmt nicht aus dem Verkehr gefischt werden.
Die Rennleitung hat ein geschultes Auge für jegliche höhere Geschwindigkeit als normal, und bereits mit 25km/h fällst du als Scooterfahrer auf. Merk man ja selber schon wenn man andere sieht und so bei sich denkt "man ist der schnell". Und gegen eine Zivilstreife hast du gar keine Chance...

Mein persönliches Fazit als Tuner: Hat man den zur höheren Geschwindigkeit passenden entsprechenden Führerschein bleiben nur noch Ordnungswidrigkeiten übrig, und das wären a) fahren mit erloschener ABE, und b) fahren ohne Helm. Steuerhinterziehung kann es nicht sein, ich zahl ja nicht mal für meine 125er welche. Und Kennzeichenmissbrauch kann es auch nicht sein, denn das Kennzeichen wurde das Fahrzeug ausgegeben.
Also keine Bange vor der Strafe, teurer wird eine eventuelle Sicherstellung und technische Überprüfung. :)
 
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Die Rennleitung hat ein geschultes Auge für jegliche höhere Geschwindigkeit als normal, und bereits mit 25km/h fällst du als Scooterfahrer auf. Merk man ja selber schon wenn man andere sieht und so bei sich denkt "man ist der schnell". Und gegen eine Zivilstreife hast du gar keine Chance...

Mein persönliches Fazit als Tuner: Hat man den zur höheren Geschwindigkeit passenden entsprechenden Führerschein bleiben nur noch Ordnungswidrigkeiten übrig, und das wären a) fahren mit erloschener ABE, und b) fahren ohne Helm. Steuerhinterziehung kann es nicht sein, ich zahl ja nicht mal für meine 125er welche. Und Kennzeichenmissbrauch kann es auch nicht sein, denn das Kennzeichen wurde das Fahrzeug ausgegeben.
Also keine Bange vor der Strafe, teurer wird eine eventuelle Sicherstellung und technische Überprüfung. :)
Also ich fahr mit dem Teil schon sehr vorsichtig. Fahre im normalen Verkehr nur so 20-25kmh in abgelegenen Dörfern und im Feld und abgelegenen Wäldern mal bis 40kmh. Ist ein Hobby irgendwie, das mir Adrenalin gibt, abseits vom grauen Altag...

Stimmt, erst ab 11kw zahlt man KFZ Steuer, also wäre es kein Steuerbetrug? Wie rechnet man 11kw um? Ich habe 2x1000W Motor.
 
Sehr interessant, danke!
Aber bei der Konstellation:
Escooter fährt über 45kmh und A Führerschein ist vorhanden, kommt dann nicht zusätzlich noch Steuerbetrug dazu, da für ein Motorrad ja KFZ Steuer hätte entrichtet werden müssen? Und Fahren ohne Zulassung?

Wie sieht es aus, wenn der Escooter durch die bauliche Modifikation theoretisch 70kmh fahren könnte, der Fahrer das aber in der Software (PSettings) so eingestellt hat, dass er"nur" 45kmh fährt da er gar nicht die Absicht hat schneller als 45kmh zu fahren und die zusätzliche Motorleistung nur eingebaut hat um Steigungen besser zu meistern, da er im Gebirge lebt? Gilt das Fahrzeug dann als Roller oder als Motorrad?
Würdest du jemandem, der so ein Gerät ab und zu fährt, empfehlen den A1 Führerschein zu machen?

Der Führerscheinupgrade von B auf B196 (wie A1) ist ja in Deutschland mit relativ wenig Aufwand möglich. (Kosten glaube ca 700€)
Das wäre m.E. immer noch kein Steuerbetrug da das Versicherungskennzeichen (Blechschild) für Roller (als einspurige Fahrzeuge) bis 60km/h gilt.
Und diese sind wie unsere Scooter steuerbefreit.
 
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Ja da hast du recht mit Steuer und Zulassung. Das macht aber das Kraut nicht fett. Großes Problem ist hier das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Evtl. noch ein Kennzeichenmissbrauch, da man ja mit dem Versicherungskennzeichen den Anschein einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung erweckt.

Viele Scooter sind ja alleine durch Software auf 20 kmh gedrosselt. Ob das direkt als baulich bedingt gilt, da hab ich noch keine Rechtssprechungen erlebt (gibt ja grundsätzlich zu scootern kaum Urteile weil relativ neu), noch dazu bekomme ich natürlich auch nur einige Urteile mit.

Was ich aber vermute ist, dass es davon abhängt wie aufwendig die Änderung ist, also wieviel ich "umbauen" muss. Chiptuning ist ja oft auch nur Software. Daher grundsätzlich ist die Bauweise des Fahrzeuges für höhere Geschwindigkeiten geeignet. Muss ich jetzt nur einen oder zwei Knöpfe während der Fahrt drücken? Oder muss ich Software/Hardware wirklich ändern?

Oft Schwierig das genau abzugrenzen. In deinem Fall aber klar. Du hast Leistung von X kW und eine mögliche Höchstgeschwindigkeit von X. Wenn eines von den beiden Werten im Bereich von einem Leichtkraftrad liegt (steht im §2 FZV, die kw Werte hab ich nicht im Kopf) hast du ein Leichtkraftrad. Kenne mich mit Psetting (sofern das überhaupt ne app ist?) nicht aus.

Früher konnte man gedrosselte Mofas auch relativ einfach "aufmachen". Die escooter in Deutschland haben ja meines Wissens nach oft auch die originalleistung für 25 km/h plus und sind nur software technisch gedrosselt auf 20km/h .sobald du über 500 Watt gehst, fällst du aus der ekfv raus und hast ein Roller. Gleiches Schema beim Wechsel in den Leichtkraftrad Bereich.


Der A1 Schein ist schon mit einigem an Aufwand verbunden. Du musst die spezifischen theoriestunden machen (sofern du den Rest überhaupt noch kennst) und eine mindestanzahl an Fahrstunden aufm Krad absolvieren. Da ist sehr viel mehr arbeit drinnen und kostet bestimmt mehr als 700€.

Und was willst du damit erreichen? Sicherheit vor einer eventuellen Strafanzeige? Wird sich kaum lohnen, du wirst sofort rausgezogen wenn du tatsächlich irgendwo Richtung 45 kmh fährst. Das ist halt Mega auffällig und auch irgendwo fahrlässig. Viel sparen wirst du wohl nicht. Dein strafbefehl wird dann halt wegen Steuerhinterziehung und Kennzeichenmissbrauch ausgestellt, statt wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Vorallem bei kleinen Delikte schauen die Richter darauf, was du für einer bist, wieviel kriminelle Energie du in deine Tat gesteckt hast und wie deine finanziellen und sozialen Verhältnisse stehen.

Zudem entziehen Fahrerlaubnisbehörden deine Fahrerlaubnis, wenn du diese für kriminelle Taten nutzt. Im worst case fliegt dein gesamter Führerschein wegen Nichteignung o_O

Also ich schließe daraus, dass es wohl am besten ist, so einen "Powerscooter" nur im EU Ausland zu nutzen, also z.B als deutscher in Österreich oder anders herum, da ein anderes EU Land nicht den heimischen Führerschein entziehen kann.

Ich glaube das Thema wird noch ziemlich relevant werden, da Iohawk mit dem "Legacy" die Kunden praktisch zum Umbau auf Dual Motor 2x1400W "verführt". Wer will den einen 35kg Escooter Panzer mit 22kmh fahren, der schon allein wegen dem Gewicht kaum eine Steigung hoch kommt. Früher oder später werden die meisten Legacy Käufer auf Dual Motor tunen und erreichen damit die 80kmh und somit die Schwelle zum Motorrad bzw. Leichtkraftrad. Ich glaube, dass es noch viel Ärger geben wird damit.
 
Wenn der Markt entsprechend wächst wie bei den E-Bikes/Pedelecs und wie sie alle heißen wird man da ein Auge drauf haben. Auf der anderen Seite sind die Quads mit ihren LOF Zulassungen seit Jahren relativ "unbeachtet" und das ist auch so eine rechtliche Grauzone.
 
Also ich schließe daraus, dass es wohl am besten ist, so einen "Powerscooter" nur im EU Ausland zu nutzen, also z.B als deutscher in Österreich oder anders herum, da ein anderes EU Land nicht den heimischen Führerschein entziehen kann
Denkst du? Dann denk noch mal nach - denn hier gibt es schon seit langem entsprechende Zusammrnarbeitsabkommen zwoschen den Ländern. Und je nachdem wie schwer der Verstoß ausfällt, kannst du deine Lenkerberechtigung sehr wohl verlieren. Aus genau dem Grund gibts bspw. in Österreich mittlerweile viele Frontblitzer auf den Autobahnen, weil DE verlangt dass der Fahrer zu erkennen sein muss.

Natürlich ist DE das strengste Land was die Gesetze für Scooter angeht, aber das heißt nicht das man sich in Resteuropa im Rechtsfrwien Raum befindet, egal woher man kommt.

Mfg
 
Denkst du? Dann denk noch mal nach - denn hier gibt es schon seit langem entsprechende Zusammrnarbeitsabkommen zwoschen den Ländern. Und je nachdem wie schwer der Verstoß ausfällt, kannst du deine Lenkerberechtigung sehr wohl verlieren. Aus genau dem Grund gibts bspw. in Österreich mittlerweile viele Frontblitzer auf den Autobahnen, weil DE verlangt dass der Fahrer zu erkennen sein muss.

Natürlich ist DE das strengste Land was die Gesetze für Scooter angeht, aber das heißt nicht das man sich in Resteuropa im Rechtsfrwien Raum befindet, egal woher man kommt.

Mfg
Nicht ganz richtig. Es stimmt, dass im Ausland teilweise höhere Bußgelder verhängt werden, und auch in Deutschland vollstreckt werden können, aber ein Führerscheinentzug oder Punkte in Flensburg sind nicht möglich. Es kann nur in dem jeweiligen Land ein nationales Fahrverbot verhängt werden.

https://www.bussgeldrechner.org/fahrverbot/fuehrerscheinentzug-ausland.html

"
Gilt ein Fahrverbot, das im Ausland verhängt wurde, auch in Deutschland?
Nein. Zwar können innerhalb der EU teilweise Bußgelder aus dem Ausland vollstreckt werden, für Fahrverbote gibt es so eine Übereinkunft jedoch nicht."


Ich bin inzwischen der Ansicht, dass sich für mich ein Upgrade auf den B197 Führerschein für Leichtkrafträder lohnen würde. Auch wenn es nur wenige Tagessätze weniger Strafe bringt, dass kann bei mir einen großen Unterschied machen, da Tagessätze am Nettogehalt berechnet werden.
 
Hallo Leute,
Komme aus Österreich und bin nächste Woche in Deutschland,
möchte dort gerne mit meinen g30d2 rum fahren-
in Österreich muss der Scooter nicht angemeldet werden, kann ich dann trotzdem in DE bedenkenlos fahren?
 
Hallo Leute,
Komme aus Österreich und bin nächste Woche in Deutschland,
möchte dort gerne mit meinen g30d2 rum fahren-
in Österreich muss der Scooter nicht angemeldet werden, kann ich dann trotzdem in DE bedenkenlos fahren?
Leider nicht. In Deutschland brauchst du eine Allgemeine Betriebserlaubnis, eine Fahrgestellnummer ein passendes Versicherungskennzeichen. Ich nehme an, dass deine Österreich Version keine ABE für Deutschland hat, da in Deutschland max 20kmh ist.
 
Ich bin inzwischen der Ansicht, dass sich für mich ein Upgrade auf den B197 Führerschein für Leichtkrafträder lohnen würde. Auch wenn es nur wenige Tagessätze weniger Strafe bringt, dass kann bei mir einen großen Unterschied machen, da Tagessätze am Nettogehalt berechnet werden.
Das Upgrade ist eine sehr gute Idee, denn dann zahlst du gar keine Tagessätze mehr weil du als Führerscheinbesitzer gänzlich raus aus dem Strafrecht bist.
 
doch ich hab mir extra den Scooter für Deutschland gekauft da er einen besseren Controller und einen Typenschein hat.
Dann kannst du fahren, aber du musst bei einer Versicherung die Plakete bestellen, kannst du auch online machen.
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Das Upgrade ist eine sehr gute Idee, denn dann zahlst du gar keine Tagessätze mehr weil du als Führerscheinbesitzer gänzlich raus aus dem Strafrecht bist.
Ich würde mich nicht 100% drauf verlassen, dass ich dann ganz aus dem Strafrecht bin, aber ein Versuch ist es wert.
 
Kannst du aber. Zumindest so lange wie keine anderen Straftatbestände wie Alkohol, Drogen etc. dazu kommen bleibt das Tuning eine Ordnungswidrigkeit.
Was ist mit Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz? Das ist auch eine Straftat. Hätte zwar eine Versicherung, aber die passt ja nicht zu einem Leichtkraftrad.
 
Was ist mit Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz? Das ist auch eine Straftat. Hätte zwar eine Versicherung, aber die passt ja nicht zu einem Leichtkraftrad.
Das Fahrzeug ist ja versichert und nicht der Fahrer/Halter, eine bestehende Kfz.-Haftpflicht Versicherung reguliert den Schaden. Das Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer und eventuelle Regressforderungen ist eine andere Baustelle, das interessiert den Gesetzgeber nicht.
 
Das Fahrzeug ist ja versichert und nicht der Fahrer/Halter, eine bestehende Kfz.-Haftpflicht Versicherung reguliert den Schaden. Das Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer und eventuelle Regressforderungen ist eine andere Baustelle, das interessiert den Gesetzgeber nicht.
Dann wird das auf Bußgeldkatalog.org (bewusst?) falsch dargestellt?


"Denn dadurch erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis. Wer ungeachtet dessen dennoch auf deutschen Straßen unterwegs ist, muss gemäß Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro rechnen.

Mit dieser Geldsanktion ist die Angelegenheit allerdings noch nicht gegessen, denn ohne die Betriebserlaubnis besteht auch kein Versicherungsschutz mehr. Der Gesetzgeber bewertet den Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz für Kraftfahrzeughalter allerdings nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Der Fahrer muss daher bei einer Verurteilung mit einer Geldstrafeoder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Darüber hinaus drohen zwei bzw. drei Punkte in Flensburg und ggf. erfolgt auch die Entziehung der Fahrerlaubnis."

Im Grunde hört es sich für mich auch plausibel an, dass es kein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist. Aber überall ließt man Gegenteiliges, zur Abschreckung?
Gibt es irgendwo Erfahrungsberichte, wie das in der Praxis tatsächlich ausgegangen ist?
 
Hallo Leute,
Komme aus Österreich und bin nächste Woche in Deutschland,
möchte dort gerne mit meinen g30d2 rum fahren-
in Österreich muss der Scooter nicht angemeldet werden, kann ich dann trotzdem in DE bedenkenlos fahren?
Da es hier um eine komplett andere Diskussion geht, hättest Du besser einen neuen Thread eröffnet.
Aber jetzt egal.

Ja, Du mußt für den Scooter mit ABE ("Datenbestätigung") in D eine Versicherung abschließen. Da Du aus AT kommst, weiß ich nicht wie da die Sachlage ist, wenn Du als "EU Ausländer" mit nicht deutschem Wohnsitz eine Versicherung in D abschließen willst.
Grundsätzlich: Es gibt einige Versicherungen wo Du online eine Versicherung abschliessen kannst. Dauert dann ca 1 Woche bis Du das Kennzeichen per Post bekommst. Bei der HUK (nicht HUK24!) gibt es ein Fillialnetz, die haben idR die Kennzeichen vorrätig und Du kannst es sofort mitnehmen (hier muss die "ABE" vorgelegt werden!)
Such Dir eine Versicherung aus und ruf da an und klär vorab, ob Du als ATler in D eine Versicherung abschliessen kannst.

PS: Wenn Du online abschließt könntest Du ja evtl als "Wohnsitz / Adresse" Deine Urlaubs-/Unterkunftsadresse angeben