Grundsätzlich ist jeder Escooter laut Zulassungsdefinition FZV auch gleichzeitig ein Kleinkraftrad :
"zweirädrige Kraftfahrzeuge oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und folgenden Eigenschaften... mit Elektromotor, dessen maximale Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW beträgt;"
Da die neu eingeführte EKFV spezieller ist, (lex specialis vor lex generalis), gilt diese. Laut der EKFV:
Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h...
Bedeutet. Sobald ihr etwas verändert, dass euch aus der EKFV fliegen lässt, habt ihr die Fahrzeugklasse geändert und seid als Kleinkraftrad ( bis max. 45 km/h) oder Mofa unterwegs und benötigt die Fahrerlaubnis Klasse AM / Prüfbescheinigung. Glücklicherweise sind Kleinkrafträder erstmal auch Zulassungsfrei, da sie ja auch ein Versicherungskennzeichen für den Betrieb benötigen. Bis 25 km/h seid ihr sogar noch als Mofa unterwegs und bräuchtet irgendeinen gültigen Führerschein oder eine Prüfbescheinigung.
Mögliche Straftaten/Ordnungswidrigkeiten:
Grundsätzlich natürlich das Fahren mit erloschener ABE... plus:
1. Ihr besitzt überhaupt keinen Führerschein:
- Roller fährt max. 25 km/h -> Ihr habt keine erforderliche Prüfbescheinigung, somit 25 EUR Ordnungswidrigkeit
- Roller fährt max. 45 km/h -> Ihr habt die Fahrerlaubnisklasse AM nicht, somit Straftat, Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Roller fährt über 45 km/H -> Ihr braucht entweder A1 oder A, somit ebenfalls Straftat, Fahren ohne Fahrerlaubnis
2. Ihr besitzt einen "normalen" Klasse B Führerschein:
- Roller fährt max. 25 km/h -> Ihr habt einen Führerschein, die erforderliche Prüfbescheinigung entfällt, also nix zusätzliches Bußgeld
- Roller fährt max. 45 km/h -> Ihr habt die Fahrerlaubnisklasse AM im Regelfall, da ihr sie mit Klasse B automatisch abschließt, somit nix extra
- Roller fährt über 45 km/H -> Ihr braucht entweder A1 oder A, somit ebenfalls Straftat, Fahren ohne Fahrerlaubnis. Klasse B gilt hier nicht
3. Ihr besitzt einen zusätzliche A1, A2 oder A Fahrerlaubnis:
hier kommt nichts extra auf euch zu.
Sehr interessant, danke!
Aber bei der Konstellation:
Escooter fährt über 45kmh und A Führerschein ist vorhanden, kommt dann nicht zusätzlich noch Steuerbetrug dazu, da für ein Motorrad ja KFZ Steuer hätte entrichtet werden müssen? Und Fahren ohne Zulassung?
Wie sieht es aus, wenn der Escooter durch die bauliche Modifikation theoretisch 70kmh fahren könnte, der Fahrer das aber in der Software (PSettings) so eingestellt hat, dass er"nur" 45kmh fährt da er gar nicht die Absicht hat schneller als 45kmh zu fahren und die zusätzliche Motorleistung nur eingebaut hat um Steigungen besser zu meistern, da er im Gebirge lebt? Gilt das Fahrzeug dann als Roller oder als Motorrad?
Würdest du jemandem, der so ein Gerät ab und zu fährt, empfehlen den A1 Führerschein zu machen?
Der Führerscheinupgrade von B auf B196 (wie A1) ist ja in Deutschland mit relativ wenig Aufwand möglich. (Kosten glaube ca 700€)