COC/ Declaration of conformity

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Minderbemitteltes Bauernkind

Gast
Das Thema wurde sicherlich schon ein paar mal hier angeschnitten, habe aber leider per Suchfunktion nichts zu COC noch zu Certificate of conformity hier gefunden.

Wenn ein Scooter mit COC/ Certificate of Conformity versehen ist aber keine VIN drauf hat (Seriennnummer ist da) und somit keine deutsche ABE, muss ( müsste) man zum legalen Betrieb immer noch eine Einzelbetriebserlaubnis holen oder kann man dann einfach die analoge Modellnummer des deuschen Modells anwenden, selber eine "unveränderliche" Fahrgestellnummer anbringen ( beim Auto erlaubt wenn die Werksseitige fehlt, Plakette ist nur optisch schöner aber nicht vorgeschrieben, ebenso die Zusatzinfos ausser der Nummer selber auf der Plakette) und das dann so versichern ?

Ich vermute mal nein, aber da es mein erstes "EU-Modell" ist ( davor nur "world" und dann eine deutsche Version gehabt) ist es das erste mal, dass ich diesen Papierkram vor mir liegen habe.

Weiss jemand genauer Bescheid ob die COC in D für irgendwas gut ist ?
 
Habe gerade bei der Rennleitung angerufen und gefragt, die Beamting wusste es "leider auch nicht genau" und der Kollege welcher es wissen müsste ist gerade nicht im Dienst.
Sie sagte dass es "schon in Ordnung sein sollte", ich habe das bezweifelt da ich ja zumindest die Firmware auf 20Km/h ändern müsste ( neuer tacho mit alter firmware ist seit heute früh in der packstation, SHU website auf chrome im alten android aufgerufen und die hacking utitlity, 11 versionen älter als aktuell, ist auch noch drauf :)
 
Das Thema wurde sicherlich schon ein paar mal hier angeschnitten, habe aber leider per Suchfunktion nichts zu COC noch zu Certificate of conformity hier gefunden.

Wenn ein Scooter mit COC/ Certificate of Conformity versehen ist aber keine VIN drauf hat (Seriennnummer ist da) und somit keine deutsche ABE, muss ( müsste) man zum legalen Betrieb immer noch eine Einzelbetriebserlaubnis holen oder kann man dann einfach die analoge Modellnummer des deuschen Modells anwenden, selber eine "unveränderliche" Fahrgestellnummer anbringen ( beim Auto erlaubt wenn die Werksseitige fehlt, Plakette ist nur optisch schöner aber nicht vorgeschrieben, ebenso die Zusatzinfos ausser der Nummer selber auf der Plakette) und das dann so versichern ?

Ich vermute mal nein, aber da es mein erstes "EU-Modell" ist ( davor nur "world" und dann eine deutsche Version gehabt) ist es das erste mal, dass ich diesen Papierkram vor mir liegen habe.

Weiss jemand genauer Bescheid ob die COC in D für irgendwas gut ist ?
Du kannst keinen EU-Scooter ohne FIN in DE anmelden, Punkt - und da ist jede weitere Diskussion bzgl. einer Umgehung dieser gesetzlichen Vorschrift überflüssig. Alles was du genannt hast, fällt unter Versicherungsbetrug, würde man das versuchen/durchziehen.
 
Du kannst keinen EU-Scooter ohne FIN in DE anmelden, Punkt - und da ist jede weitere Diskussion bzgl. einer Umgehung dieser gesetzlichen Vorschrift überflüssig. Alles was du genannt hast, fällt unter Versicherungsbetrug, würde man das versuchen/durchziehen.
Das dies sachlich flach ist kann ich schon aus meiner Erfahrung aus der Mofa-Tuning Zeit sagen - da man den Scooter lediglich versichert und die "Zulassung" formal nicht als solche und durch die Versicherung selber erfolgt ist man selbst nicht für Zulassungsbezogene Verstösse haftbar ( keine Rechtsgrundlage) haftbar, nicht mal bei Vorsatz der Täuschung.

Ohne Vorsatz der Täuschung (oder grober Arglist) gibt es auch keinen Versicherungsbetrug, in der Konstellation von "Fehlender Zulassung" gleich zweimal nicht da erstens die Versicherung selber die Inverkehrsnahme ermöglicht hat und zweitens die von mir frei Gewählte VIN, welche der Seriennummer entprechen darf, als FIN/ Vin akzeptiert hat und zweitens da durch EU recht und die COC eine Konformität zu allen Vorgabenm aller Länder innerhalb der EU bestätigt wird.

Unionsrecht hat Anwendungsvorrang vor deutschem Recht.
 
Ohne COC währe Deine Antwort Richtig, die Regeln wegen Höchstgeschwindigkeit undsoweiter darf in der Tat jedes Land selber Festlegen und man muss sich daran halten.

Das Scooter ohne doitsche Plakette mit dem Wort Kleinstfahrzeugverordnung die Konformität bescheiningt werden kann ( zum Beispiel vom TÜV im Rahmen einer prüfung zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis - oder halt von TÜV Rheinland die Konformität zu EU/ EC Direktiven) zeigt auch schon auf, dass es eben kein solches "Prinzip" gibt wie die Antwort es suggerieren will.
 
dann sprich doch beim TÜV mal vor und erklär ihm Dein Vorhaben und lass Dir was bescheinigen, dass es möglich ist und was es kostet.

Glaub dem Forum, Du wärst nicht der Erste mit dieser Idee.
 
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Reaktionen: Olli_69 und Heiko S.
Bin mal gespannt ob die Polizei noch zurück ruft, die Bamting hat mich eher motiviert zu glauben das es oK ist als ich selber.
Es kann sein das es wegen EU-Recht oK ist aber das man dies ungern zugeben will, auch da nun die meisten Scooter eben nicht mehr vom Benutzer im Tempolimit justiert werden können und damit eine Angleichung an die 20Km/ h nicht mehr vom Endverbraucher einfach möglich ist, auch wenn es legal wäre und man auch keine EBE zur Bestätigung der Konformität mehr bräuchte ( COC scheint zu reichen).

Es zählt das Tempo bei und während der jeweiligen Inbetriebnahme, nicht das Höchsttempo bei dem Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung oder der Erlangung der COC ( sofern das Tempo im Rahmen der EU Direktiven oK ist, also 25Km/h).
 
den "Rückruf" der Polizei kannst Du Dir mMn sparen. Der ist Grundlage für nichts.
Willst Du damit zum TÜV oder Zulassungsstelle oder Versicherung und "Polizeistation XY Frau Müller hat gesagt, das geht so....."

Wie oben gesagt: mach Termin bei TÜV und besprich FAKTEN
 
den "Rückruf" der Polizei kannst Du Dir mMn sparen. Der ist Grundlage für nichts.
Willst Du damit zum TÜV oder Zulassungsstelle oder Versicherung und "Polizeistation XY Frau Müller hat gesagt, das geht so....."
Weder noch.
DIe COC liegt vor, laut Versicherungsbedingungen ist die COC als Zulassung anerkannt ( WGV).

Ich würde also einfach nur die Seriennummer vom Aufkleber als Fahrgestellnummer aussuchen, diese nochmals einritzen (eigentlich unnötig), und die Nummer des COC Zertifikates im Scrolldown-Menu neben dem Namen des Modells ( Mehrfach vorhanden mit verschiedenen Versionen der Zulassung im Menu) auswählen und dann abschliessen.
 
Das dies sachlich flach ist kann ich schon aus meiner Erfahrung
Was gibt's da zu Sinnien, überlegen, etc.?
Ich such dir jetzt den richtigen Deutschen Gesetzestext nicht raus, aber da steht Wortwörtlich ein zulassungsfähiger Scooter muss eine fest angebrachte Plakette haben mit:
VIN (die muss auch noch zusätzlich fest unmanipulierbat im Rahmen sein),
Höchstgeschwindigkeit,
KBA Nummer der Abnahme,
und Modell sowie Hersteller.
Hat er das nicht, nicht Zulassungsfähig, Punkt fertig aus.
Da gibt's auch kein Schlupfloch, ausser einer Einzelabnahme beim Tüv, dessen Ausgang ich aber auch nicht Positiv sehe.
 
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