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Minderbemitteltes Bauernkind
Gast
Wie schon oben geschrieben und von olli69 auch schon ignoriert wird die fahrgestellnummer entweder vom hersteller vergeben, die meisten nehmen die, oder nach eigenem wunsch individuell ausgesucht und muss dann halt auch selber "unveränderlich und ablesbar angebracht" werden.doch interessiert sie, schließlich brauchst du für den Abschluss einer Versicherung die FIN und die gibt es nur wenn das ABE Prozedere durchlaufen würde.
Davon Mal abgesehen wüßte ich auch nicht wieso man ein E-Scooter versichern sollte wenn man nur auf Privatgelände oder im EU Ausland fährt.
Das heist im Falle von Oldtimern mit total verwitterter Plakette oder fehlender Plakette und fehlenden Papieren das man neue Papiere beantragt, dafür braucht man eine neue Nummer.
(Manche Hersteller gibt es lange nicht mehr, das mal als Praktischen Grund warum es weder deren Nummer noch eine von diesen herab- bzw. zugesalbte Plakette sein muss.
Auch kann man ohne Papiere oft nicht mehr die Nummer feststellen, wenn auch die Plakette fehlt.)
Da reicht dann das Einritzen oder Einschlagen einer Nummer im Rahmen, bei Rollern ohne VIN auf dem Weg zu einer EBE muss man keine eigene Plakette designen und Drucken lassen damit angela erfreut lächelt oder friedrich grinst wie beim kassensturz , einfach einritzen (und individuell, also nicht eine identische Kopie einer bereits bestehenden VIN für ein anderes Fahrzeug zu sein) reicht aus um die kriterien zu erfüllen.
Warum man den in D verichern wollte, wenn man im Ausland fährt ?
Versichern in Frankreich als Beispiel kosten für nur Haftpflicht nicht knapp 30 Euro, sondern rund 60 Euro - pro Monat, nicht im Jahr.
Für Spanien kostet es etwas weniger. aber immer noch mehr als in D - und die Versicherung gilt EU weit, wenn man hätte sogar die Teilkasko mit Diebstahlschutz.
Wer seinen Lebensmittelpunkt in D hat und keine durchgehenden 6 Monate oder mehr in einem EU Ausland mit dem fahrzeug war darf es legal in D versichern.
Wenn es auf Privatgelände gefahren wird und man da einen Unfall hat gilt die Haftpflicht dort ebenso, das wäre zum Beispiel auf einem Campingplatz mit Schranke an der EInfahrt der Fall.
Grund für den Preisunterschied ist wohl der, das in D nur eine Halterhaftung und Fahrerhaftung besteht, wenn "grobe Fahrlässigkeit" oder Vorsatz nachgewiesen wird.
Einfache Fahrlässigkeit führt auch zu Schäden, aber für viele überraschend, zu keinem Anspruch gegen die Versicherung und auch nicht den Halter direkt unter StVO, eventuell unter anderen Gesetzen da man schon irgendwie Haftbar ist, auch bei "nur leichter" Fahrlässigkeit.
Im Ausland ist das anders und dank EU Harmonisierung (?) gilt diese "Ausrede" für die Haftpflicht bei Schäden im EU-Ausland nicht, da gilt das dortige nationale Gesetz (oder plural dazu) welches Haftung im Verkehr regelt.
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