COC/ Declaration of conformity

  • Ersteller Ersteller Minderbemitteltes Bauernkind
  • Erstellt am Erstellt am
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Wenn es um eine EBE geht ist das was anderes.
Allerdings kann man da nicht irgendeine Nummer einkratzen oder drauf kleben, da die FIN aus der Herstellerkennung, dem Fahrzeugtyp/Modellcode und einer individuelle Seriennummer besteht.
Kann sein dass das inzwischen so ist, einkratzen und einschlagen kann man diese zugeilte nummer dann ja immer noch.

Formal muss halt vor erteilung der ebe eine solche nummer vorliegen, wenn der tüv das macht kann man auch sicher sein, dass es die ziffernfolge nicht schonmal im system gibt.
 
bleibt immer noch die Frage wie und als was, sowie bei wem du einen E-Scooter ohne FIN versichern willst.
Was die Versicherung betrifft, macht es wenig Sinn bei einer Versicherung falsche Angaben zu machen. Spätestens im Schadensfall wird man bemerken das bei Abschluss falsche Angaben gemacht wurden und der Versicherer wird den Vertrag anfechten. Das hat strafrechtliche Konsequenzen (arglistige Täuschung).
Wenn man es dann doch irgendwie gebacken bekommen hat für seinen nicht-ABE Scooter ein Versicherungskennzeichen zu besorgen, dann kann man Glück haben und der Polizei reicht es zu sehen das überhaupt irgendwas dran klebt oder sie kontrollieren genauer, stellen fest dass das Fahrzeug keine bzw. keine gültige FIN hat und die Probleme sind da. In dem Fall wird das auch der Versicherer erfahren. Noch problematischer wird es im Schadensfall, da hat man dann im wahrsten Sinne des Wortes die Arschkarte gezogen. 😁
Das vermischt verschiedene bereiche und enthaelt ein Missverständnis.
Erstens ist arglistige Täuschung nur bei nachweis der arglist gegeben, widhtiger aber ist das kein offizialdelikt sondern waere nur strafbar wenn die Versicherung das so anzeigen wuerde.
Wird sie aber nicht da sie auch zu geringerem kostenrisiko aus dem vertrag herauskommt.

Wenn eine coc laut deren agb's ausreichend ist und mann die Seriennummer vom rahmen eingibt ist arglist ausserdem gar nicht gegeben, taeuschung als solche ist eine zivilrechtliche sache und gar nicht strafbewehrt.


Die Versicherung kann kündigen, wenn sie wind davon bekommt. Automatismen zu deren Benachrichtigung gibt es aber keine und die vs hat auch kein wirtschaftliches Interesse daran.

Die haftung fuer schaeden (immer rueckwirkend) kann aber verweigert werden, das tut die vs aber bis 2027 ohnehin (laut gesetz da sie nur bei grober Fahrlässigkeit haften muss und laut Versicherungsbedingungen wird gerade bei grobem Vorsatz nicht gehaftet...).
 
Auch hier wird man nie wieder etwas von dem Herrn, der reichlich viel ohne jeglichen fachlich korrekten Inhalt schreibt, hören. Es gibt keine EBE bei E-Scootern, Punkt.
Auf den anderen Unfug gehe ich gar nicht mehr ein, wer nicht hören will, dem ist nicht zu helfen.
So, ich hab jetzt genug, bzw. den Rest erst gar nicht mehr gelesen, hab gestern Abend schon früh gepennt, sonst hätte ich schon eher Interveniert.
Manchen Beratungsresistenten ist halt echt nicht mehr zu helfen, die Leben halt in ihrer eigenen Welt.
Gehen lasssen, irgendwann hat ihn ein eifriger Kollege von der Rennleitung gepackt der sich auskennt, dann kann er mit dem weiter probieren rum zu diskutieren wegen dem Tatvorwurf der Strafanzeige und weiß der Geier was sich der Kollege da noch händerreibend am Schreibtisch vor Schichtende beim Schreiben der Tagesberichte und der Anzeige einfällt.
Anscheinend wird man ja nicht erst genommen wenn man was schreibt, hab wahrlich besseres vor mit meiner Zeit, was wissen wir den auch schon.

Hab nix gegen Sachliche Diskussionen, aber das hier Triffet langsam ab
in eine Richtung die mir nicht gefällt...
Und Blödsinn verbreiten wir hier nicht.

Juup - hollahi-hollaho-holla-hopsasa....
Wer nicht hören will muss fühlen, das zieht immer.

Ich mach jetzt dicht hier, genug blödsinn verzapft.

#zu
 
  • Hilfreich!
Reaktionen: Wichtel
Anmerkung:

Wie schnell man sich selbst abschießen kann..
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.