wie ist es mit einem zusatzakku . wäre ja erlaubt oderAlso mein Nachbar wurde vor 2 Tagen mit CFW auf dem Pro 2 mit ca. 30kmh erwischt. Er musste den Roller fortan schieben/ tragen und hat ca. 70 € Strafe und Bearbeitungsgebühren bekommen wegen fahren ohne gültige Betriebserlaubnis. Wenn er den Roller zurücksetzt, dürfen er wieder im Straßenverkehr fahren.
Ich weiss aber nicht, ob das alles im Ermessen der Beamten ist.
Wenn ich etwas stehle kann ich auch mit Gefängnis bestraft werden... aber das passiert ja normal nicht...
Theorie und Praxis liegen dabei immer sehr weit auseinander
Wenn du in Ö bist ist es relativ egal. In DE führt jede technische Veränderung am Roller, die der Herstelle nicht vorgesehen hat, zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Ein Zusatzakku greift direkt in den Antriebsstrang/Hauptkomponenten ein und ist damit eine technische Veränderung, auch wenn da gerne wieder diskutiert werden wird "weil es ja nicht verhindert, dass der Roller auch 20 Fahren kann". Ich würde mir auch wünschen dieser Quatsch würde endlich enden, wie ich in einem anderen Thread bereits geschrieben habe. Man darf sich in DE aus Einzelteilen ohne Zulassung oder sonst was ein E-Bike bauen, und wenn es Verkehrssicher ist darf es auf die Straße und 45km/h fahren mit Nummernschild. Aber E-Roller sind das Böse schlechthin.wie ist es mit einem zusatzakku . wäre ja erlaubt oder