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Gast
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Bin da immernoch nicht Überzeugt von dem Standpunkt.Schwierig, da du die Außenmasse des Fahrzeugs veränderst. In der Datenbestätigung ist ja Länge (18) und Höhe (20) des Fahrzeugs angegeben. Diese müsste man in Theorie "neu eintragen" lassen. Gleiches gilt für die Leermasse (G), die ja deutlich zunimmt, mit beiden Federungen.
Die ABE ist für das allgemeine in Verkehr bringen. Die Fahrzeuge sind Zulassungsfrei.
Bis zum jeweils Individuellen Entzug der Betriebserlaubnis durch Ordnungsbehörden sollte der Betrieb möglich sein.
Die Maximale zulässigen Außenmaße (und Gewicht) der Fahrzeugklasse sind in der EKFV beschrieben. Eine durch den Umbau reine Veränderung der in der Datenbestätigung (das ist nicht die ABE!) aufgeführten Maße dürfte keine automatisch Wirkende Auswirkung haben.
Die Fahrstabilität wird Objektiv auch verbessert.
Wenn dann würde ich eher Denken das bei den Anbauten kein Nachweis der Belastungsfähigkeit der Konstruktion selber gegeben ist oder deren Auswirkung auf die Grundstruktur der Roller.
Allerdings exitiert außer bei der Beleuchtungsanlage für die Roller soweit mit bekannt auch kein Zwang zu irgendwie speziell zugelassenen Anbau oder Ersatzteilen. Die jeweilige Fahrsicherheit muss der Halter/Fahrer jeweils sicherstellen.
Eventuell könnte man noch behaupten das Anbauteile scharfkantig sind oder Hervorstehen und damit Eigen bzw. Fremdgefährung darstellen könnten.
Das düfte eher immer individuelle Auslegung beim Antreffen des Gefährtes in Kontrollen sein.
Man müsste mal alte Mofa/Kleinmotorrad Themen und deren Tuning Ausbuddeln. Evendtuell auch S-Pedelec. Alle Gefährte die keine Spezielle Zulassung zusätzlich zur ABE benötigen wie KFZ und Co. die Besitzen aber auch Fahrzeugbrief und bekommen den Schein dann per Zulassungsbehörde.