E Roller haben allen Verkehrsteilnehmern Vorrang zu geben, auch wenn er selbst Vorrang hat.

19 November 2020
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E-Scooter
xiaomi m365
Liebe Leser.

Ein E Rollerfahrer ist einem Fahrradfahrer nicht gleich gestellt. Ein E Roller Fahrer hat sich so zu verhalten, dass kein Verkehrsteilnehmedne gefährdet wird:

Ihre Benützung im Straßenverkehr regelt § 88b StVO: Nach Abs 2 haben die Benützer von E-Scootern dieselben Verhaltensvorschriften zu beachten wie Radfahrer. Überall dort, wo keine expliziten Regelungen für das Zusammentreffen mit anderen Verkehrsteilnehmern bestehen, schafft Abs 3 des § 88b StVO eine Unterordnung für E-Scooter: „Benutzer von elektrischbetriebenen Klein- und Minirollern haben sich so zu verhalten, dass andereVerkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden “ (vgl. Gerhard Pürstl, StVO-ON§ 88b, rdb.at)

September 2019 wurde ich auf der Kreuzung Neulinggasse Ecke Grimmelshausengasse von einem benachrangten Fahrzeug abgeschossen. Die Haftpflicht des Fahrzeuges hat mich entschädigt, die Leasing des Fahrzeuges verklagt und hat nun zur Hälfte Recht bekommen. Im Urteil wird festgehalten, dass ich alles richtig gemacht habe und auch den Unfall hätte nicht verhindern können. Aber aufgrund der Rechtslage, dass ich auch benachrangten Fahrzeugen Vorrang zu geben habe, verurteilt.

Ich bin natürlich sehr verärgert und versuche mir nun die Situation vorstellen, wie ich künftig mich mit dem Roller verhalten soll. Denn tatsächlich muss ich nun auch auf Vorrangstrassen jedem benachrangten Fahrzeug vorrang geben.

Stellt Euch das bitte mal vor, auf der Wienzeile, jeder Hauptstrasse, ....jedem nachrangigen Verkehr vorrang geben. Das wird ein super Stau und ich würde mich tatsächlich rechtlich richtig verhalten.
 
Und da reg sich noch einer über unsere deutschen Regeln auf .... das ist ja schon Echt ne Nummer. Defacto seid ihr in Österreich an jedem Verkehrsunfall wenigstens Teilschuld?

grüße
 
Das mag die Rechts-Meinung vom Erstgericht sein. Die Partei hat nur zu 50% Recht bekommen - das ist nicht 100%...

Ich vermute, du hast nicht die Lust und das nötige Kleingeld um das bis vor die nächste Instanz zu bringen?

der Wortlaut des ganzen Absatzes:
"(3) Benutzer von elektrisch betriebenen Klein- und Minirollern haben sich so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden; insbesondere haben sie auf Gehsteigen und Gehwegen Schrittgeschwindigkeit einzuhalten sowie die Geschwindigkeit in Fußgängerzonen, in Wohnstraßen und in Begegnungszonen dem Fußgängerverkehr anzupassen."
 
@kFk - Nicht Teilschuld, sondern zur Gänze schuldig. In diesem Falle hatte das Fahrzeug des Unfallsgegners im Kreuzungsbereich angehalten (hatte ein Vorrang geben Schild) bevor er mich abgeschossen hat. Das hätte mir suggeriert, dass er auf seinen Vorrang verzichtet. Wäre er einfach drüber gefahren wäre ich zur Gänze schuld gewesen.

@ michi_gecko:
Da mich meine Haushalt vertreten hat ist das Urteil schon rechtskräftig. Ich habe hier gleich, weil unglaublich, ins Forum geschrieben. Ich habe nun die Kanzlei um Erläuterung gebeten und warte noch auf Antwort
 
hre Benützung im Straßenverkehr regelt § 88b StVO: Nach Abs 2 haben die Benützer von E-Scootern dieselben Verhaltensvorschriften zu beachten wie Radfahrer. Überall dort, wo keine expliziten Regelungen für das Zusammentreffen mit anderen Verkehrsteilnehmern bestehen, schafft Abs 3 des § 88b StVO eine Unterordnung für E-Scooter: „Benutzer von elektrischbetriebenen Klein- und Minirollern haben sich so zu verhalten, dass andereVerkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden “ (vgl. Gerhard Pürstl, StVO-ON§ 88b, rdb.at)
In diesem Falle hatte das Fahrzeug des Unfallsgegners im Kreuzungsbereich angehalten (hatte ein Vorrang geben Schild) bevor er mich abgeschossen hat. Das hätte mir suggeriert, dass er auf seinen Vorrang verzichtet. Wäre er einfach drüber gefahren wäre ich zur Gänze schuld gewesen.

Ist das Schild keine "explizite Regelung für das Zusammentreffen"? Ich habe keine Ahnung, ob du auf einer Straße oder einem Überweg unterwegs warst, bei dem das Schild vielleicht nicht gilt?

Ich bin gespannt, was die Kanzlei sagt.
 
Ja natürlich war ich STVO gegeben auf der Strasse unterwegs. Der PKW Fahrer von rechts kommend, hatte ein "Vorrang geben'" Schild, da ich auf einer Vorrangstrasse fuhr (Buslinie). Derzeit handelt es sich um eine Diversion, da er als Autofahrer, hätte er mich nicht übersehen, den Unfall hätte vermeiden können. Es bleibt also bei der Auffassung, dass ich ihm, obwohl er ein "Vorrang geben" Schild hatte, hätte Vorrang geben müssen.
 
Dass man im Zweifelsfall als schwächerer Verkehrsteilnehmer immer nachgibt, ist eigentlich nichts neues, sondern lediglich das Ergebnis eines klaren Verstandes der die möglichen Folgen berücksichtigt. Dass "Recht haben" nicht auch gleich bedeutet es auch (zugesprochen) zu bekommen, ist ebenfalls nichts neues; gleich wie ärgerlich das ganze sein mag. Immerhin hattest Du ja eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen, ohne die das ganze wohl noch deutlich unlustiger verlaufen wäre. Der Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft eine Diversion in Betracht zog kann man entnehmen, dass Dir zum Glück offenbar nicht all zu viel passiert ist.

Aber zurück zum erstinstanzlichen Urteil: Wie ist es denn nun weitergegangen? Bist Du oder der Unfallgegner in die Berufung gegangen? Wie lautete die genaue Begründung der 1. Instanz für Deine Mitschuld?

Traurig ist eigentlich, dass so ein Verfahren über ein Jahr nach dem Ereignis immer noch nicht abgeschlossen ist.

BTW: Das war die Unfallkreuzung? https://www.google.com/maps/place/Grimmelshausengasse+&+Neulinggasse,+1030+Wien/@48.1990731,16.3821589,3a,75y,69.99h,90t/data=!3m6!1e1!3m4!1sIWUCOHOiuUC9a_c8CD51kw!2e0!7i16384!8i8192!4m5!3m4!1s0x476d077098875141:0x16eed21a6da51b8f!8m2!3d48.1990782!4d16.3821148

Dass die Diversion*) nichts mit dem zivilrechtlichen Verfahren zu tun hat, sondern lediglich mit dem strafrechtlichen ist Dir bekannt?

Ach ja, und fährst Du auch jetzt noch mit einem E-Scooter?


*) Die Diversion ist die Möglichkeit der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts, bei hinreichend geklärtem Sachverhalt auf die Durchführung eines förmlichen Strafverfahrens zu verzichten.
 
Sehr interessant!
Ich war heute rund um den Flughafen unterwegs und teilweise auf einer fernstrasse.
Wenn man in der Stadt überall zu halten hat stelle Ich mir SEHR interessant vor wenn man die Strasse mit der Bim teilt. 🥱

Ich habe mir eine Bodycam gekauft die Ich immer dabei habe:
Sagen wir mal so... meiner meinung (!) nach ist das legal.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung sonst nichts.
 
Leider muss man bestätigen, dass E-Scooter-Nutzer allen Fahrzeugen im Straßenverkehr gegenüber immer benachrangt unterwegs ist; gleich aus welcher die Fahrzeuge kommen und ob man selbst auf einer Vorrangstraße unterwegs ist!

Ein E-Scooter ist nämlich kein Fahrzeug im Sinne des KFG oder der StVO und eben auch kein Fahrrad im Sinne der FahrradVO. Daher ist der E-Scooter-Nutzer auch niemals Fahrzeuglenker; mit allen daraus resultierenden Folgen!

Näheres dazu hier im Forum.
 
Das ist tatsächlich eine extrem gefährliche Regelung, die aber glücklicherweise die allermeisten Auto- und E-Scooterfahrer nicht kennen.
Daher bin ich nach den normalen bzw. für Radfahrer geltenden Regelungen unterwegs. Da es ständig zu gefährlichen Missverständnissen führen würde und die Unfallgefahr damit steigen würde. Natürlich behalte ich das im Hinterkopf und fahre nicht nur doppelt sondern dreifach so vorsichtig und gebe im Zweifelsfall immer Vorrang.
Als Autofahrer werde ich den Rollerfahrern jetzt auch sicher nicht den „falschen Vorrang“ nehmen, sondern nach allgemeinen Regeln fahren wie immer. Für mich persönlich ist allen schwächeren Verkehrsteilnehmern Vorrang zu geben. Damit mache ich nichts falsch, auf meinen Vorrang darf ich auch im Auto immer verzichten.
Das kommt ja einer Lizenz zum töten gleich, ist mal ein Autofahrer schlecht aufgelegt mäht er den nächstbesten E-Scooterfahrer mal um, hat eh immer der die Schuld.
 
  • Hilfreich!
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