- 14 August 2023
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- E-Scooter
- G30D
Hallo,
bin Einzelunternehmer und würde den E-Scooter auch für den Weg zu Kunden und Business-Lunches verwenden. Bin nun am überlegen ob ich den E-Scooter von der Steuer absetzen kann. Online findet man nur wenig dazu. Hat hier jemand Erfahrung damit? Mail an meine Steuerberaterin ist bereits raus, wollte aber trotzdem mal rumfragen ob das bereits jemand gemacht hat.
Online habe ich beispielsweise folgendes gelesen: "Beim E-Scooter im betrieblichen Einsatz ist ferner das Arbeitsschutzgesetz zu berücksichtigen, das für alle Fahrzeuge, die mehr als 8 km/h fahren, greift. Im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften muss eine Fahrerunterweisung, ebenso wie eine regelmäßige Fahrzeugprüfung nach UVV stattfinden. Wenn dies vom Unternehmen nicht eingehalten wird und es zu einem Unfall kommt, drohen hohe Bußgelder und unter Umständen die Ablehnung von Versicherungsleistungen. Nach § 7 und 8 StVG ist der Halter (also das Unternehmen) nicht in der Haftung für das Elektrokleinstfahrzeug. Der Fahrer steht damit selbst in der Verantwortung." (https://streetbooster.de/interessantes/streetbooster-blog/e-scooter-steuerlich-absetzbar)
Wenn ich das richtig verstehe, und es wirklich so ist, dann wäre der Nachteil für einen E-Scooter deutlich größer als die "paar Euro" Ersparnis.
bin Einzelunternehmer und würde den E-Scooter auch für den Weg zu Kunden und Business-Lunches verwenden. Bin nun am überlegen ob ich den E-Scooter von der Steuer absetzen kann. Online findet man nur wenig dazu. Hat hier jemand Erfahrung damit? Mail an meine Steuerberaterin ist bereits raus, wollte aber trotzdem mal rumfragen ob das bereits jemand gemacht hat.
Online habe ich beispielsweise folgendes gelesen: "Beim E-Scooter im betrieblichen Einsatz ist ferner das Arbeitsschutzgesetz zu berücksichtigen, das für alle Fahrzeuge, die mehr als 8 km/h fahren, greift. Im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften muss eine Fahrerunterweisung, ebenso wie eine regelmäßige Fahrzeugprüfung nach UVV stattfinden. Wenn dies vom Unternehmen nicht eingehalten wird und es zu einem Unfall kommt, drohen hohe Bußgelder und unter Umständen die Ablehnung von Versicherungsleistungen. Nach § 7 und 8 StVG ist der Halter (also das Unternehmen) nicht in der Haftung für das Elektrokleinstfahrzeug. Der Fahrer steht damit selbst in der Verantwortung." (https://streetbooster.de/interessantes/streetbooster-blog/e-scooter-steuerlich-absetzbar)
Wenn ich das richtig verstehe, und es wirklich so ist, dann wäre der Nachteil für einen E-Scooter deutlich größer als die "paar Euro" Ersparnis.