- 26 Mai 2020
- 2.524
- 3.527
- E-Scooter
- ..mag ich!
Rechtslage in Österreich
Elektro-Tretroller mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Antriebsleistung von maximal 600 Watt werden in Österreich rechtlich wie ein Fahrrad behandelt. Geregelt ist dies in §2 Abs 1 Z 22 lit d StVO iVm §1 Abs. 2a KFG 1967.
Das Fahren mit einem Elektro-Tretroller ist in Österreich nur auf jenen Verkehrsflächen erlaubt, auf denen auch Fahrräder fahren dürfen, und zwar insbesondere:
- auf Radfahranlagen, falls vorhanden;
- wenn keine Radfahranlagen vorhanden sind, auf der Fahrbahn;
- in Fußgängerzonen, jedoch nur dann, wenn es auch für Radfahrer durch Beschilderung erlaubt ist, aber stets nur in Schrittgeschwindigkeit;
- am Gehsteig und Schutzweg ist das Fahren verboten.
- Reflektoren an den Seiten, vorne und hinten;
- zwei voneinander unabhängige Bremsvorrichtungen (z. B. elektrische Bremse und mechanische Bremse);
- falls ein Licht vorhanden ist, kann es verwendet werden;
- Warneinrichtung für akustische Warnzeichen (Glocke, Hupe);
- Blinker sind nicht zwingend notwendig.
Unabhängig von den sonstigen rechtlichen Bestimmungen sind noch folgende Regeln in Österreich zu beachten:
- Kinder dürfen ab 10 Jahren mit Fahrradausweis, und ab 12 Jahren auch ohne Fahrradausweis alleine mit einem Elektro-Tretroller fahren;
- außer für Kinder unter 12 Jahren besteht keine Sturzhelmpflicht;
- es gilt das Alkohollimit von 0,8 ‰
- auf Privatgrundstücken entscheidet der Besitzer, ob er Elektro-Tretroller zulässt oder nicht;
- überschreitet die Bauartgeschwindigkeit 25 km/h oder liegt die maximale Motorleistung bei mehr als 600 W, wird der Elektro-Tretroller rechtlich wie ein Kraftfahrzeug behandelt. Es bedarf dann einer Sturzhelmpflicht, einer Zulassung, Führerschein, Versicherung etc.
Um Links zu sehen, melde dich bitte an