RP ✔️ E-Scooter Rechtslage Österreich ⚖️

Gerhard

Administrator
26 Mai 2020
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E-Scooter
..mag ich!
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Rechtslage in Österreich

Elektro-Tretroller mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Antriebsleistung von maximal 600 Watt werden in Österreich rechtlich wie ein Fahrrad behandelt. Geregelt ist dies in §2 Abs 1 Z 22 lit d StVO iVm §1 Abs. 2a KFG 1967.

Das Fahren mit einem Elektro-Tretroller ist in Österreich nur auf jenen Verkehrsflächen erlaubt, auf denen auch Fahrräder fahren dürfen, und zwar insbesondere:
  • auf Radfahranlagen, falls vorhanden;
  • wenn keine Radfahranlagen vorhanden sind, auf der Fahrbahn;
  • in Fußgängerzonen, jedoch nur dann, wenn es auch für Radfahrer durch Beschilderung erlaubt ist, aber stets nur in Schrittgeschwindigkeit;
  • am Gehsteig und Schutzweg ist das Fahren verboten.
Ein Elektro-Tretroller muss zumindest über die minimale Sicherheitsausstattung wie ein Fahrrad verfügen, und zwar:
  • Reflektoren an den Seiten, vorne und hinten;
  • zwei voneinander unabhängige Bremsvorrichtungen (z. B. elektrische Bremse und mechanische Bremse);
  • falls ein Licht vorhanden ist, kann es verwendet werden;
  • Warneinrichtung für akustische Warnzeichen (Glocke, Hupe);
  • Blinker sind nicht zwingend notwendig.
Regelungen
Unabhängig von den sonstigen rechtlichen Bestimmungen sind noch folgende Regeln in Österreich zu beachten:
  • Kinder dürfen ab 10 Jahren mit Fahrradausweis, und ab 12 Jahren auch ohne Fahrradausweis alleine mit einem Elektro-Tretroller fahren;
  • außer für Kinder unter 12 Jahren besteht keine Sturzhelmpflicht;
  • es gilt das Alkohollimit von 0,8 ‰
  • auf Privatgrundstücken entscheidet der Besitzer, ob er Elektro-Tretroller zulässt oder nicht;
  • überschreitet die Bauartgeschwindigkeit 25 km/h oder liegt die maximale Motorleistung bei mehr als 600 W, wird der Elektro-Tretroller rechtlich wie ein Kraftfahrzeug behandelt. Es bedarf dann einer Sturzhelmpflicht, einer Zulassung, Führerschein, Versicherung etc.
Quelle:
 
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Leider ist die Quelle falsch, ein Roller ist nicht dem Fahrrad gleichgestellt

E-Scooter („elektrisch betriebene Klein-und Miniroller“) sind keine Fahrzeuge im Sinne der StVO. (vgl. § 2 Abs 1 Z 19 StVO undGerhard Pürstl, Mini- und Kleinroller sind niemals Fahrzeuge, ZVR 2020/21, rdb.at) IhreBenützung im Straßenverkehr regelt § 88b StVO: Nach Abs 2 haben die Benützer von E-Scootern dieselben Verhaltensvorschriften zu beachten wie Radfahrer. Überall dort, wo keineexpliziten Regelungen für das Zusammentreffen mit anderen Verkehrsteilnehmern bestehen,schafft Abs 3 des § 88b StVO eine Unterordnung für E-Scooter: „Benutzer von elektrischbetriebenen Klein- und Minirollern haben sich so zu verhalten, dass andereVerkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden “ (vgl. Gerhard Pürstl, StVO-ON§ 88b, rdb.at)

Das heißt, ich habe nur solange die gleichen Rechte wie Fahrradfahrer, solange kein anderer Verkehrsteilnehmer teilnimmt. Tatsächlich muss man auch benachrangen Fahrzeugen Vorrang geben. Wurde heute der entsprechend rechtskräftig verurteilt.
 
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Seit 01.06.2019 wird die Rechtslage in AT für E-Scooter im §88b der StVO - "Rollerfahren" geregelt. Gesetzestext:
 
Werde gerne beizeiten die aktualisierte Gesetzeslage posten. Wikipedia ist super, war dort auch ziemlich aktiv, ist aber halt nicht immer am aktuellen Stand.
 
was wäre die Konsequenz, wenn man mit nem Scooter erwischt wird, der mehr als 600 W/25 km/h fährt und weder Sturzhelm/Versicherung/Zulassung hat? 🥴
Kann man einen solchen Scooter überhaupt "anmelden"? Dann bräuchte man ja auch ein Taferl oder?
 
was wäre die Konsequenz, wenn man mit nem Scooter erwischt wird, der mehr als 600 W/25 km/h fährt und weder Sturzhelm/Versicherung/Zulassung hat? 🥴
Kann man einen solchen Scooter überhaupt "anmelden"? Dann bräuchte man ja auch ein Taferl oder?
die Verwaltungsübertretungen sind ähnlich wie bei "getunten" Mopeds - Fahren ohne entsprechende Zulassung, Versicherung, entsprechende Führerscheingruppe etc. Und nein, anmelden kannst ihn auch nicht, weil ein Scooter nicht die erforderlichen Ausrüstungsteile für ein Moped/Motorrad hat ...

Conclusio: einen 600 W Roller fahren oder sich nicht erwischen lassen ;)
 
Vielen Dank Alexandra :)

Was wäre denn der Strafrahmen für die Verwaltungsübertretung? hast du vlt den Paragraphen dafür? :)
Was hast du vor?

Wenn du so fragst, dann wird der Verstoß "vorsätzlich" und somit automatisch teuerer.

Ich sag mal so:

Wenn dich der Kieberer mit 32kmh am Feldweg in Wulkaprodersdorf blitzt, wird er dich fragen ob du das bei seinem Scooter auch machen kannst.

Wenn dich die Autobahnpolizei am Ende der Tangente mit 95kmh blitzt, könnte es mehrere Verfahren geben. Dafür darfst du dann in der Krone und Österreich ein Interview geben.
 
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