Eroller Bußgeld

25 Oktober 2022
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1
Leipzig
E-Scooter
Ninebot Max. G30d 2
Wurde vor kurzem von der Polizei angehalten mit meinen E-Roller einen Wizard 2.0 mit angeblichen 35 kmh. Der aber nur 20 fährt komischerweise, die Polizei hat mir trotzdem zwei anzeigen ausgesprochen einmal fahren ohne Versicherungsschutz da er noch nicht angemeldet war, und Fahren ohne Fahrerlaubnis da er ja angeblich 35 kmh fährt und ich keine Fahrerlaubnis besitze. Wie wird dies bestraft weiß das zufällig einer da ich im Bußgeldkatalog nichts drüber finde Gruß Jacobi
 
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Verstoß gegen das Pflichtversicherunggesetz: Bis zu 6 Monate Knast oder 180 Tagessätze als Geldstrafe

Fahren ohne Fahrerlaubnis dürfte ähnlich ausfallen. Das findet man mit googeln heraus.
 
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Das das ist das lustige an der ganzen Sache die haben es nicht mehr geprüft oder so oder mich im Endeffekt in den schnellen Modus erwischt einfach bloß weil es unten auf den Roller stand auf den Emblem wo der Firmenname alles steht. steht halt 35 kmh Punkt da haben die gemeint dafür brauchst du eine Fahrerlaubnis mit der Klasse B dazu habe ich dann gesagt der fährt gerade mal 20 maximal wenn es hoch kommt und das war den egal
 
Das das ist das lustige an der ganzen Sache die haben es nicht mehr geprüft oder so oder mich im Endeffekt in den schnellen Modus erwischt einfach bloß weil es unten auf den Roller stand auf den Emblem wo der Firmenname alles steht. steht halt 35 kmh Punkt da haben die gemeint dafür brauchst du eine Fahrerlaubnis mit der Klasse B dazu habe ich dann gesagt der fährt gerade mal 20 maximal wenn es hoch kommt und das war den egal
Was erwartest du denn? Die sind ja auch nicht blöd und orientieren sich an den Aussagen des Herstellers 😄 Wenn da 35 km/h drauf steht (und du ja selber sagt, dass der einen schnellen Modus hat) ist die Sache ja eindeutig.
 
Der schnellste Modus bringt ja grad mal 20 kmh. Schreib net für umsonst hatte extra ein speziellen tarometer mal angebaut da die Herstelleranzeigen eh nie stimmen. Aber man sieht bist sehr komisch spar dir deine Kommentare für jemand anders.
Wakatoa
 
Das geht zur Staatsanwaltschaft und die entscheidet, ob es eingestellt (ggf. gegen Auflagen) wird, ein Strafbefehl ergeht oder es vor Gericht kommt.

Bei einer Geldstrafe geht es um Tagessätze (x-mal, was Dir pro Tag zur Verfügung steht) und nicht um ein Bußgeld.
Insofern kann man keine Voraussage treffen.

Du kannst uns ja dann berichten, wie es ausgegangen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der schnellste Modus bringt ja grad mal 20 kmh. Schreib net für umsonst hatte extra ein speziellen tarometer mal angebaut da die Herstelleranzeigen eh nie stimmen. Aber man sieht bist sehr komisch spar dir deine Kommentare für jemand anders.
Wakatoa
Du schreibst, dass du einen Wizzard 2.0 hast. Den gibt es nur ohne Zulassung. Laut Hersteller fährt er schneller als 20 km/h. Dazu ist es völlig egal ob du den selber gedrosselt hast oder nicht. Keine ABE = illegal, egal ob der 20, 35 oder auch nur 10 km/h fährt.

Und wie hier schon richtig geschrieben worden ist, du bist da im Bereich der Straftaten und nicht mehr bei Ordnungswidrigkeiten oder Bußgeldern.
 
1.Nach dem was ich hier mit gelesen habe. Finde ich das die Rennleitung ihre Arbeit richtig gemacht haben.
2.
Was erwartest du denn? Die sind ja auch nicht blöd und orientieren sich an den Aussagen des Herstellers 😄 Wenn da 35 km/h drauf steht (und du ja selber sagt, dass der einen schnellen Modus hat) ist die Sache ja eindeutig.
Bin nicht immer seiner Meinung aber hier schon.
3.
Der schnellste Modus bringt ja grad mal 20 kmh. Schreib net für umsonst hatte extra ein speziellen tarometer mal angebaut da die Herstelleranzeigen eh nie stimmen. Aber man sieht bist sehr komisch spar dir deine Kommentare für jemand anders.
Wakatoa
Uninteressant was du gemessen hast. Interessant was auf dem Schild steht....
Und da musst du wakatoa nicht an machen.

4.
Du schreibst, dass du einen Wizzard 2.0 hast. Den gibt es nur ohne Zulassung. Laut Hersteller fährt er schneller als 20 km/h. Dazu ist es völlig egal ob du den selber gedrosselt hast oder nicht. Keine ABE = illegal, egal ob der 20, 35 oder auch nur 10 km/h fährt.

Und wie hier schon richtig geschrieben worden ist, du bist da im Bereich der Straftaten und nicht mehr bei Ordnungswidrigkeiten oder Bußgeldern.
Richtig fertig.

5.
Egal was bei dir ankommt, du bist selber schuld.
Man hat sich vor dem Kauf richtig zu informieren wie wo was und macht man das nicht muss man am Ende halt Lehrgeld zahlen und es unter dumm gelaufen abhaken 😉
 
Geh einfach mal von einem Strafbefehl von 30-60 Tagessätzen aus, deren Höhe bemisst sich nach der Einschätzung deines Verdienstes durch die Staatsanwaltschaft. Ist die zu hoch kannst du nur dagegen Einspruch einlegen, legt du Einspruch gegen den gesamten Strafbefehl ein dann kommt es sehr wahrscheinlich zur Gerichtsverhandlung, eine Einstellung des Verfahren ist in Anbetracht der Beweislage nicht realistisch.
 
Hätte man versucht, den Roller vor der ersten Fahrt, ordnungsgemäß zu versichern, dann wäre es auch niemals soweit gekommen.
Weil ohne ABE für D, keine Versicherung!
Also selber Schuld.
PUNKT.
 
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Habe eine geldstrafe von 1.800 eu bekommen wegen fahren ohne o gültigen Versicherungsschutz, nicht mit absicht. Am 21.3 wurde ich angehalten.. Mochte einspruch einlegen, finde dass übertrieben. Bin momtan arbeitssuchend. Tagessatze 60 a 30 eu
 
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Habe eine geldstrafe von 1.800 eu bekommen wegen fahren ohne o gültigen Versicherungsschutz, nicht mit absicht. Am 21.3 wurde ich angehalten.. Mochte einspruch einlegen, finde dass übertrieben. Bin momtan arbeitssuchend. Tagessatze 60 a 30 eu
Die Antwort darauf findest du bei deinem anderen Post. Übertrieben ist da gar nichts dran.