EUC (Elektrisches Einrad) - neuer Versuch

Herzlich willkommen beim RP!

Die wenigen User aus Deuschland liegen wohl daran, dass die rechtliche Stellung von EUCs noch bescheidener is als die der E-Scooter - AFAIK nur auf Privatgelände verwendbar, alles andere zieht zumindest in der Theorie mehr oder minder horrende Strafen hinter sich her (selbst bei uns in AT werden die <AFAIK> als Spielzeug geführt </AFAIK> und dürfen nur am Gehsteig in Schrittgeschwindigkeit (!!!) bewegt werden - interessiert nur (noch fast) niemanden hier.
 
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Die wenigen User aus Deuschland liegen wohl daran, dass die rechtliche Stellung von EUCs noch bescheidener is als die der E-Scooter - AFAIK nur auf Privatgelände verwendbar, alles andere zieht zumindest in der Theorie mehr oder minder horrende Strafen hinter sich her (selbst bei uns in AT werden die <AFAIK> als Spielzeug geführt </AFAIK> und dürfen nur am Gehsteig in Schrittgeschwindigkeit (!!!) bewegt werden - interessiert nur (noch fast) niemanden hier.
Privatgelände ist richtig.
Zusätzlich muß es umzäunt sein und gegen unerlaubtes Betreten gesichert sein.
Also eine Türe oder Schranke haben, die geschlossen sein muß.
 
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Hi,
ich wohne auch in der Mainzer Gegend und bin heimlich mit dem EUC unterwegs. Hatte auch schon mit der Rennleitung zu tun. Strafanzeige etc. Das Verfahren wurde gegen eine Spende eingestellt. Ich find‘s toll, was die Kollegen von Electric Empire auf die Füße stellen. Ich würde mich gerne mal mit Gleichgesinnten hier in RLP austauschen. Eventuell bekommen wir ja eine Aktion im Rahmen des Rheinradelns 2025 auf die Reihe? Wär‘ doch cool 20km entspannt mit dem Einrad…
 
Hallo Einradfahrer,
es gibt gute Neuigkeiten: Ich habe mit den Veranstaltern des gesprochen, wie sie zu der Teilnahme von EUCs, elektrischen Skateboards etc. stehen, und ob man fürchten muss, von der Polizei angezeigt zu werden. Wer das Rheinradeln nicht kennt: Es handelt sich um ein Event, bei dem eine rund 25 km lange Strecke entlang des Rheins zwischen Oppenheim und Worms für den öffentlichen Verkehr gesperrt wird. Hier die Antwort des Orga-Teams auf meine Anfrage:

„…die Teilnahme mit so einem Fortbewegungsmittel sollte kein Problem darstellen, da die komplette Route für den normalen öffentlichen Verkehr gesperrt wird - für die Dauer der Veranstaltung.
Solange das Fortbewegungsmittel keinen Verbrennungsmotor hat und eine bestimme Geschwindigkeit nicht überschreitet (ähnlich wie beim E-Bike) passt das.

Wir hatten auch schon Segways, Liegeräder, Fatbikes, Inlineskates dabei. Damit darf man auch nicht unbedingt überall im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein.

Wir sind der Veranstalter und die Straße ist von 10:00 bis 18:00 UhrVeranstaltungsfläche. „

Das hört sich doch gut an, oder? Der Termin ist der 18. Mai 2025. Ich denke, wir sollten versuchen, dort Sichtbarkeit für unsere Fahrzeuge herzustellen :) . Ich trage mir das auf jeden Fall schon mal in den Kalender ein. Wichtig ist nur, dass dort sinnvoll gefahren wird (siehe Anmerkung über „bestimmte Geschwindigkeit“). Eine freiwillige Begrenzung auf 25 km/h in Anwesenheit von Mitfahrern und der Rennleitung hielte ich für sinnvoll. So kann man das Miteinander mit den Fahrrädern und anderen Fahrzeugen demonstrieren.

Vielleicht sieht man sich ja

Christoph
 
Ich will auf jeden Fall teilnehmen! Wenn ich es organisiert bekomme, kommt meine komplette Family mit dem Fahrrädern mit, aber zumindest ich MUSS mit dem EUC dabeisein 😀
 
Das Folgende bezieht sich auf Deutschland. Keine Ahnung wie es in der Schweiz, oder in Österreich ist!
Das ist keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr!



Bei uns im eScooter Forum hat ein Besitzer eines eScooters der keine ABE hat angedeutet, daß das Fahren im Wald nur eine Ordnungswidrigkeit ist!
Das würde 70€ und einen Punkt in Flensburg kosten.
Würde dann auch für EUCs gelten, schätze ich.

Ich habe ein wenig recherchiert und ja, da könnte was dran sein!

Kurz zusammengefasst ist die StVZO im Wald, auf Grünflächen, in Parks nicht gültig.
Wald, Grünflächen und Parks sind öffentliche Räume.

Geregelt ist das im Bundeswaldgesetz und zum Teil auch im jeweiligen Landeswaldgesetz.
 
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Hallo Zusammen. Ich fahre seit Anfang des Jahres ein Begode Master und habe mega Spaß damit. Ich versuche immer Abseits der Straßen zu bleiben und falls ich doch mal die freundlichen Helfer in blau sehe geb ich ordentlich Gas. Da kommt keiner hinterher. In CZ kann ich immer richtig entspannt unterwegs sein. Nächstes Jahr plane ich einen mehrtägigen Trip in die Slowakei mit meinem Wheely. Liebe Grüße aus Dresden
 
Ich nehme mal an, mittlerweile kennt jeder diese Einlassung von Prof. Großkopf. Können wir mal zusammen überlegen, wie man sich auf dieser Basis gegenüber der Polizei verhalten würde? Wenn also der Ordnungshüter droht, das Fahrzeug zu beschlagnahmen, da er annimmt, dass hier eine Straftat (Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz) vorliegt; wie könnte man dieses Argument dann - freundlich aber bestimmt und verständlich - widerlegen?