EUC (Elektrisches Einrad) - neuer Versuch

Die Anfrage ist raus.

Ich finde es schade das DE nicht offener mit dem Thema umgeht und oder den Versuch startet, das Hobby bzw. den Sport EUC fahren zu unterstützten.
Aktuell kann ich meinem Hobby somit nur im Ausland frei nachgehen und versuche es jetzt in DE über unsere Bürokratie.

Bei einer Positiven Rückmeldung, kann ich gerne allen Interessenten meine Vorlage für die Ausnahmegenehmigung per PN zusenden und oder Feedback geben, falls jemand ebenfalls versuche unternehmen will, die Genehmigung zu beantragen.

Danke für die Kontaktdaten
 
Die Anfrage ist raus.

Ich finde es schade das DE nicht offener mit dem Thema umgeht und oder den Versuch startet, das Hobby bzw. den Sport EUC fahren zu unterstützten.
Aktuell kann ich meinem Hobby somit nur im Ausland frei nachgehen und versuche es jetzt in DE über unsere Bürokratie.

Bei einer Positiven Rückmeldung, kann ich gerne allen Interessenten meine Vorlage für die Ausnahmegenehmigung per PN zusenden und oder Feedback geben, falls jemand ebenfalls versuche unternehmen will, die Genehmigung zu beantragen.

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Hi. Gabs schon ne schriftliche Antwort von offizieller Seite? Wenn das Felgenfest als Demo angemeldet ist, sehe ich das wie beim Rheinradeln und versuche, auch dort mit dem EUC mitzufahren. Bin übrigens auch beim Rheinradeln schneller als 25km/h gefahren (immer mit der gebotenen Vor- und Rücksicht und nur dort, wo möglich), es hat sich niemand beschwert und ich hatte durchweg positive Reaktionen und viele Komplimente durchs gesamte Altersspektrum der Teilnehmer :o). (von "Boah, krass BRO" -<20Jahre bis zu "Respekt vor der Fähigkeit, die Balance zu halten. WOW"->70Jahre).

Bin mit Frau und Kindern dort gewesen (die 3 mit dem Fahrrad und ich mim EUC) und 2,5h in die eine Richtung und dann hab ich die 3 mit dem Zug zurückgeschickt und bis in 20min zurückgefahren ;). Auch mit den Ordnungskräften gabs nur positiven Austausch. Es geht!
 
Ich habe eine Antwort erhalten…


Am Veranstaltungstag werden Bundes-, Landes- und Kreisstraßen auf einer 50 km langen Strecke von Bodenwerder bis Rinteln für den motorisierten Verkehr gesperrt, sodass sich Radfahrende, Inline-Skatende und Fußgänger frei bewegen können.

Um das Unfallrisiko für die Teilnehmenden so gering wie möglich zu halten, hat sich der Landkreis in enger Zusammenarbeit mit der Einsatzleitung der Polizei auf ausschließlich die oben genannten Möglichkeiten zur Fortbewegung auf der Veranstaltungsstrecke festgelegt, sodass keine Ausnahmegenehmigungen für anderen Fahrzeuge erteilt werden können.“

Schade ☹️. Wäre toll gewesen, meinen EUC mal ohne Sorgen auf deutschen Straßen bewegen zu dürfen.
 
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Um das Unfallrisiko für die Teilnehmenden so gering wie möglich zu halten, hat sich der Landkreis in enger Zusammenarbeit mit der Einsatzleitung der Polizei auf ausschließlich die oben genannten Möglichkeiten zur Fortbewegung auf der Veranstaltungsstrecke festgelegt, sodass keine Ausnahmegenehmigungen für anderen Fahrzeuge erteilt werden können.“

Schade ☹️. Wäre toll gewesen, meinen EUC mal ohne Sorgen auf deutschen Straßen bewegen zu dürfen.
Ja wirklich. Das hat sich am Telefon noch ganz anders angehört. Ich bin gerade im Gespräch mit electricempire. Auf solchen Veranstaltungen sollte man entlang der Strecke eine Möglichkeit schaffen, das Thema EUC, PEV und eKfz bekannt zu machen. Beim Rheinradeln haben die sogar eine Werbeveranstaltung für Dachzelte gehabt. Wenn man da einen freundlichen Landwirt findet, in dessen Hof man EUC, OneWheels etc. mit Anleitung ausprobieren kann, wäre das bestimmt eine schöne Sache. Dann noch ein paar Flyer an den Mann gebracht und schon wissen wieder ein paar Leute mehr, was möglich wäre oder sind infiziert :cool:.
 
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Hallo liebe EUC Gesellschaft! Bin neu hier und freue mich auf andere Enthusiasten zu treffen. Fahre seit einigen Jahren den Ninebot One Z10, insgesamt kleinere EUCs schon seit mehr als 7 Jahren. Letztes Jahr in Berlin sorglos/planlos in der Innenstadt rumgefahren, Ordnungsamt auf Fahrrädern mir hinterher, angehalten, volles Programm natürlich: Rad beschlagnahmt, Verfahren, Anwalt usw...
Hab dann nach einem Jahr ca. das Rad wieder abgeholt.
Fahre jetzt wieder etwas abseits aber macht nicht mehr so viel Spass ständig angespannt über die Schulter zu gucken.
Ziehe unter anderem deswegen bei erster Chance weg aus Deutschland. Schade sowas.
 
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Hallo liebe EUC Community,



ich bin neu hier und habe mir den Thread zwecks möglich Neuen Informationen durch gelesen.

Vielen Dank für eure geteilten Erfahrungen.

Ich habe mich ausgiebig darüber informiert, was man für legales Fahren benötigen würde und war echt ernüchtert und geschockt über die Dinge, die ich gefunden habe.

Nämlich nichts! Aber Überschriften wie: "Innerorts mit dem Auto bei 100 km/h ist man günstiger dran als mit einem EUC über ein Feldweg!" oder so ähnlich.

Nach allem, was ich nun gelesen habe, werde ich auch stark an 2013 erinnert als Merkel sagte: "Das Internet ist Neuland für uns!" Wirklich? Im Jahre 2013?!

Während schon in den 90ern Glasfaser in Schweden verlegt wurde? Und wie ist der Stand in Deutschland heute? Wir sind keinen Schritt weiter, aber Milliarden Ausgaben um Kilobits aus den Klingeldrähten zu zaubern und um uns dann durch deren Sinnlosigkeit die Kosten aufzubrummen. Wir haben in Deutschland Weltweit mitunter sogar die Höchsten Preise für diese veralteten Techniken.

Deutschland hängt seit langer, langer Zeit überall nur noch hinterher. Aber Hauptsache immer mehr werdende Bürokratie, Sinnlose Ämter besetzen, Kosten generieren und schauen wie man uns immer weiter Abkassieren kann ohne großartig Fortschritt zu erzielen.

In der EU ist das EUC Fahren bis auf 3 Ländern erlaubt. Und wer ist wieder Knalle rot markiert? Wer hätte es gedacht, Deutschland.

Und wenn ich mir nun auch noch das Beispiel mit dem Internet dazu anschaue, werden wir vermutlich erst EUC fahren dürfen, wenn "Bis auf Deutschland" die ganze Welt mit Fliegenden Vehikeln unterwegs sein wird.

Man spricht in Deutschland von Ökologischer, Umweltfreundlicher und CO² Armen E-Mobilität, sie sprechen von Fortschritt! Während in gewissen Bereichen zwar die E-Mobilität steigt, Kinder und Jugendliche mit ihren E-Scootern, man aber offensichtlich nur die Strom- und Energiepreise der gewollten und Inszenierten erhöhten Nachfrage immer weiter verteuert um sich demnach immer weiter zu bereichern. Aber keineswegs mit der Zeit geht und oder mal einem Trend folgen wird. Es geht nämlich nur um den eigenen Geldbeutel, die Kasse muss schließlich stimmen und wir, die ohnehin schon alles überteuert zahlen, immer weiter drauf legen dürfen.

"Ich will doch nur über Waldwege oder Feldwege fahren. Vielleicht auch mal in meiner eher Ländlichen Region die wenigen Minuten zur Arbeit. Ich hocke auf der Arbeit nur vorm Monitor, immer wieder Stresshaft auf und durch die Gegend wetzen. Mein Rücken geht kaputt, mehr Schmerzen, mehr Probleme. Mein Hirn ist leer nach der Arbeit, fühle mich ausgelaugt, hocke anschließend zuhause vor der Playstation, Hirn aus, keine Motivation. Ich möchte endlich wieder in Bewegung kommen, etwas für meinen Rücken machen, ohne sitzen zu müssen wie auf dem Rad zum Beispiel, welches ich vor ein paar Jahren noch täglich 25 km nutzte. Ein EUC könnte helfen, sich locker machen, den Rücken strecken und nicht immer nur stauchen, Hüfte lockern in Bewegung bringen, Arme in Bewegung, Kniebeuge, das Gleichgewicht balancieren, Spaß haben... Stelle ich mir das doch nur so Gut vor... Und wie sieht es in der Realität aus? Es ist verboten! Verboten, was mir vielleicht Gesundheitlich helfen könnte. Verboten, was mir Spaß machen könnte. Verboten, um sogar der Umwelt zu Liebe etwas beitragen zu können!"

Trotz der mir nun bekannten Risiken, der gesammelten Informationen und Erfahrungen, einer etwaigen Grauzone innerhalb der EU, der über die Jahre geschauten YouTube Videos, der immer größer gewordenen Neugier und dem steigendem Interesse an einem EUC... Ich habe mir eins bestellt! Ich muss es einfach wissen, ich muss es selbst probieren, ich hab Bock!

Das EUC sollte die nächsten Wochen ankommen, für Schutzausrüstung ist gesorgt und dann heißt es üben, üben, üben. Ich bin gespannt, wie lange ich brauchen werde um einigermaßen voranzukommen.

Ach ja, ich mache mich ja bereits schon Strafbar, nur um das Auf- und Absteigen zu üben und alleine schon dieser Gedanke, macht das ganze irgendwie umso lächerlicher! Ich wohne in Miete und der Platz am Haus ist ungeeignet und nicht einmal eingezäunt. Darf ich das Gerät denn überhaupt im selbst balancierenden Zustand schieben um an einen geeigneten Platz zum Üben zu kommen? Auch wenn es nur ein Paar Wege und eine Unterführung ist, zu den mir Sicherer scheinenden Feldwegen, aber mache ich mich beim Schieben nicht vielleicht schon Strafbar? Darüber habe ich bis dato auch nirgendwo etwas finden können... Ein EUC ist somit eindeutig unreguliert und es müsste die EU Regelung in Kraft treten!

In diesem Sinne kann ich nur hoffen und oder Mitkämpfen, dass es endlich Rechtliche, Gesetzliche und oder regulierende Fortschritte geben wird mit Elektrokleinstfahrzeugen und dem EUC.

Wir sie erlaubt frei bewegen dürfen und uns NICHT wegen Umweltfreundlicher Fortbewegung, Gesunder Körperlicher Tätigkeit und Spaß Strafbar machen.

Es kann doch nicht sein, dass wir härter bestraft werden, als ein Gnadenloser Raser in der Innenstadt, der bewusst Menschenleben gefährdet, während sogar in fast der gesamten EU das EUC erlaubt ist und als Spielzeug definiert wird, auch wenn man es Geschwindigkeitsbegrenzt frei bewegen darf. Soll die EU denn nicht für Einheitliche Gesetze sorgen? Oh ich vergaß, wir leben ja in Deutschland, wo sogar in den einzelnen Bundesländern immer etwas anders ist und andere Gesetze gelten!

Eines ist sicher, die EUC Gemeinde Deutschland wird bald einen weiteren Ritter der Onewheel Runde haben!

Vielen Dank und wünsche euch eine gute Zeit.

eXi
 
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Bloed, ich wollte eigentlich dahinfahren....geht halt wieder nicht :(
Hier in Hamburg geht leider nur die Lüneburger Heide zum Fahren....
 
E eXi
Das Problem ist die aktuelle eKFV, StVo und das KBA.

Wenn man sich die eKFV nun genauer ansieht merkt man, das § 1 Anwendungsbereich: Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h, die folgende Merkmale aufweisen...

Lenk- oder Haltestange: § 1 Abs. 1 Nr. 1 eKFV verlangt eine Lenk- bzw. Haltestange; Fahrzeuge ohne diese Baugruppe (z. B. Monowheels, Onewheel, Elektroskateboard, Hoverboard) fallen deshalb schon begrifflich nicht unter die Verordnung.
Bremsen: § 4 eKFV schreibt zwei voneinander unabhängige Verzögerungseinrichtungen vor. (EUC haben nur eine Bremsanlage).
Leistung: E-Scooter max. 500W Leistung (Peak kann höher sein), E-Bike max. 250W Leistung. EUC min. ca. 2000W
Geschwindigkeit: E-Scooter max. 22km/h, E-Bike 25km/h (unterstützt), EUC hat in der Regel min. 25km/h und schneller und fällt somit auch aus dem Rahmen
Betriebserlaubnis (ABE): Ohne Erfüllung der technischen Mindestanforderungen stellt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weder eine Allgemeine noch eine Einzelbetriebserlaubnis aus (§ 20 StVZO). Fehlt die ABE, kann auch keine Versicherungsplakette erteilt werden (§ 1 PflVG i. V. m. § 2 eKFV) keine ABE und somit keine Möglichkeit zu Versichern.
Etc... Erfüllt das Fahrzeug nicht die Anforderungen um am Straßenverkehr teilzunehmen, ist es somit automatisch untersagt, außer es gibt eine Ausnahmeregelung.

Somit fällt der EUC nicht unter die eKFV bzw. die eKFV müsste entweder um die EUC`s erweitert werden, oder aber es müsste eine neue Fahrzeugklasse erstellt werden mit tatsächlichen Leistungsdaten und Geschwindigkeiten.
Bei Geschwindigkeiten weit über 45km/h wäre eine Klassifizierung zu L-Fahrzeugen (EG.Fahrzeugklasse) z.B. Klasse L1e (bis 50 cm³, bis 45 km/h und bis 4 kW) möglich, allerdings werden dort nur Fahrzeuge mind. 2-rädig geregelt. Wäre einen Versuch wert wenn ich dem Versicherer Sage das ich ein L1e Kraftrad habe (die Betonung liegt auf Ein :geek:).
Ps. Kann man ein Elektroskateboard als L6e 4-rädiges Kraftrad bis 6 kW Versichern??? -> Jetzt wirds wieder sehr Deutsch "Was bedeutet Kraftrad, was ist die Definition" 🥳

Wenn du erwischt wirst bedeutet dies dann "Führen eines Fahrzeugs ohne gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung", "Teilnahme am Verkehr ohne ABE / Straßenzulassung".

Solange die eKFV nicht angepasst oder das KBA keine Ausnahmegenehmigung erteilt, dürfen EUCs nur auf privatem Gelände betrieben werden. Eine Fahrt auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen führt im ungünstigsten falle zu:
  • Einleitung eines Strafverfahrens wegen Fahrens ohne Pflichtversicherung
  • Bußgeldbescheid (mind. 70 €, 1 Punkt) wegen fehlender ABE
  • möglicher Sicherstellung/Beschlagnahme des Fahrzeugs

Ich habe bereits bei mehreren Versicherungen angefragt ob ich mein EUC evtl. als Stehmobil ähnlich wie Segway Versichern kann, aber bis dato nur absagen erhalten.
Aktuell bleibt nur der Private Bereich oder Fahrten im Ausland. Eine Versicherung z.B. in Frankreich für meinen EUC zu bekommen ist auch schwierig solange man dort nicht wohnt :geek:, hatte diesen Weg bereits auch schon versucht.
Aktuell fahre ich somit überwiegend auf dem Firmengelände oder im Urlaub.

Falls ich Blödsinn geschrieben haben sollte, bitte korrigieren, ist schon spät... 🤯
 
Hallo liebe Freunde alternativer Fortbewegung,


ich möchte heute nochmal einen Impuls setzen und dem Thema EUCs (Electric Unicycles / elektrische Einräder) eine Chance geben – nicht nur auf der Straße (hoffentlich bald legal), sondern auch hier im Forum in Form eines eigenen Subforums.


📌 Warum EUCs?


  • EUCs sind extrem effiziente, leise, platzsparende und umweltfreundliche Fortbewegungsmittel.
  • Die Technik entwickelt sich rasant weiter: Reichweiten bis zu 200 km, moderne Sicherheitsfeatures, leistungsstarke Akkus und Motoren.
  • Die Lernkurve ist vergleichbar mit dem Fahrradfahren – 1 bis 2 Wochen Training reichen oft aus.

🇪🇺 Europa erlaubt’s – Deutschland bremst noch
In Frankreich, Polen, Tschechien oder Belgien dürfen EUCs legal im Verkehr genutzt werden – oft mit Einschränkungen bis 25 km/h.
In Deutschland hingegen gelten sie noch als nicht zulassungsfähige Fahrzeuge.
Wer dennoch auf Feldwegen oder Radwegen fährt, riskiert ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz.


🧍‍♂️ Persönlich bin ich vor über einem Jahr eingestiegen:
Mein erstes EUC war ein gebrauchtes Ninebot One S2. Nach den ersten Erfolgserlebnissen habe ich auf ein Inmotion V10 aufgestockt – ebenfalls gebraucht. Das Fahren ist pure Freude, macht den Kopf frei und fühlt sich an wie Fliegen. Ich würde heute viel mehr investieren – wenn ich damit legal auf die Straße dürfte.


📣 Daher mein Appell:
Lasst uns gemeinsam ein Zeichen setzen – für faire Regeln, Pilotzonen und legale Nutzung von EUCs in Deutschland.
Ich habe eine Petition gestartet, die genau das fordert:


👉 Petition unterzeichnen & teilen




Was ich mir wünsche:


  • Mehr Austausch zum Thema EUCs im deutschsprachigen Raum
  • Ein eigenes Subforum oder Themenbereich
  • Mutige, neugierige Menschen, die Lust haben, über Technik, Training, Sicherheit und Politik zu sprechen

Vielleicht ist heute der richtige Moment, einen neuen Abschnitt zu beginnen – für uns, für unsere Fortbewegungskultur und für etwas mehr Mut zur Innovation.


Danke & rollende Grüße
 
Danke für deine Interesse und deine Unterstützung hier nochmal der link:


Liebe Grüße,

Fränky
 
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Nach sehr sehr tiefgehender Beschäftigung mit [...] folgt hier meine erste Wortmeldung.

Ich finde partout keine Begründung, das ein reitbarer Roboter als überhaupt als Fahrzeug gilt.
Denn offensichtlich greift keine nationale oder europäische Richtlinie für Fahrzeuge, selbst als selbstfahrenden Arbeitsmaschinen sind sie exkludiert.
In der neuen Eu-verordnung, welche die vielzitierte Maschinenrichtlinie ersetzte, ohne das dazu je ein Forumbeitrag stattgefunden hätte ist zwar keine Mindestradanzahl verankert, aber andere "Ungereimtheiten", auf die ich wann anders eingehe.

Insgesamt sollten wir uns eingestehen, das die Community nicht an einem Strang zieht, was das Verständnis einer harmonisierten Einfassung in das Verkehrsrecht betrifft.
Die Forderung des Electric-empire das jedes PEV erlaubt sein soll kann zumindest ich nicht gutheißen, denn allein die Idee manches Gerät zu nutzen lässt mich an der Eignung zur verantwortungsbewussten Teilhabe zweifeln.
Mir ist zwar klar, das man mir das selbe vorwirft, aber dagegen habe ich Argumente von konsistenter Logik.

Dieses eben geforderte neue Forum ist m. E. über ein gemeinsam aktuell gehaltenes Dokument besser erreichbar, nämlich sogar in druckbarer Form an interessierte Verleihbar und zum Gerichtstermin mitnehmbar.
Meine Notizen umfassen mittlerweile 48 seiten....
Dies kürze ich noch bis zu meinem Termin wegen verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zusammen.

Mein Punkt ist:
Es gibt kein Verbot die Fahrbahn zu verwenden, sofern man den Verkehr nicht gefährdet/behindert oder Fußgänger ist.
Das Reittier Pferd ist explizit zum Fahrzeug erklärt, denn das war ja vor den Kfz schon da, das Gesetz sollte ja nur die Autos regulieren.
Damals sah niemand einen Grund für eine scharfe Begriffstrennung.
Andere Reittiere sind keine Fahrzeuge, da sie keinen Fahrzeugbauauflagen unterliegen. Man muss nur kucken das man kein Problem mit dem Tierschutzrecht bekommt, aber als 50kg Erwachsener sollte dem Reiten eines Vogelstraußes eigendlich nichts prinzipielles [...] entgegen stehen.
Ein berittener Roboter der keinen Bauartvorgaben unterliegt muss somit lediglich StVG / StVO konform sein.
PflVG greift nicht weil kein Fahrzeug.
Fahrzeug hat steuermechanismus, Ladung zwischen Auflagepunkte auf der Straße, uvm.

Haftbarmachung ist in vielen Fällen als Verkehrsteilnehmer direkt möglich.
Versuche die begrifflichen Schlupflöcher auszunutzen mit Begründungen wie: "ich darf über rot fahren, den ich führe kein Fahrzeug" können mit Strafverfahren wegen Gefährdung der Sicherheit oder Eingriffe in die StVO härter geahndet werden, als per BKatG.
Wenn es denn wirklich niemanden stört, das ich mir das Grünpfeilschild einfach imaginiere, finde ich es absolut i.O. das ich dafür nicht gestraft werden kann, sollte nach rechtsgüterabwägung aber eigendlich auch für Autofahrer gelten, denn ein rechtfertigender Notstand besteht dadurch, das ich es eilig hätte und niemandem schade.
Autobahnfahrten sind leider tabu, den autobahnen dürfen nur von Fahrzeug >60km/h befahren werden.


Mein Problem: ich möchte Rechtssicherheit das meine Privathaftpflicht für Unfälle greift, denn das muss sie ja, sofern ich kein Fz nutze.
Daher brauche ich ein Urteil, keine einfache Verfahrenseinstellung.
Das jede Versicherung die uns nicht unterstützen will ihre Polizen ändern; um explizit gefederte oder gar ungefederte motorische Fortbewegungshilfen exkludieren kann/muss.

Für den Fall das jemals eine Zulassung als sAm (selbstfahrende Arbeitsmaschine) gelingt, weil das Urteil besondere Bauarten beispielsweise in der Vorentscheidung als solche Klassifizierbar einstuft (Siehe Lokomobil, Netzersatzanlage, Lautsprecherwagen), muss in Polizen nicht genannt werden, da diese Bauarten dann ja sAm (somit Kfz) sind und steuerfreie Kennzeichen mit Versicherungsschutz erhalten können.

Btw ist jeder dem unterstellt werden kann nicht die Fähigkeiten zum Reiten der Roboter im Verkehr zu besitzen ohne Probleme einer MPU zu unterziehen, also ist die sinngemäße Bild-überschrift das jetz betrunkene 10 Jährige mit 120km/h durch die Fußgängerzone rasen dürfen natürlich Quatsch.


Bleibt also die Erkenntniss, das jedes Strafen der verantwortungsvollen Nutzung im StV seit jeher als unverhältnismäßig anzusehen war und die Verfolgung nur auf Gesetzen beruhen kann, die erst noch verabschiedet werden müssten.
Keine Strafe ohne Gesetz!

Please me: Change my Mind

Zu Petition:
Euc's sind nicht selbstbalancierend und sollten aus Sicherheitsgründen über 1200w haben. Die Hersteller werden keine Nischenprodukte für den Deutschen Markt herstellen, sofern das kein Internationales Qualitätsmerkmal wird.
(Das tüv süd siegel erreicht wird o. Ä.)

Was wir wirklich brauche ist eine Petition (o.Ä.), die die Staatsanwaltschaften zu Sozialpartnerschaftlichkeit zwingt, denn denen scheint nicht klar zu sein, das ihre Finanziers auch erwarten das sie die Ergebnisse ihrer jahrelangen Recherchen untereinander und mit dem Volk teilen sollten, das uns auch klar werden kann was in deren Köpfen vorgeht.
Außerdem sollte man die telefonisch erreichen können, das gelingt mit persönlich nämlich nicht.
Der Zwecke des PflVG durchzusetzen heißt nicht nur die Enthusiasten zu gängeln, sondern auch ihnen die Möglichkeiten zum Tragen ein echtes Kennzeichen zu erstreiten.
Rechtsbefolgungswille ist ja vorhanden, daher ist jede Ermittlung steuergeldverschwenung)
 
Interessanter Gedanke: „reitbarer Roboter“. Wenn man dazu diese Vision von Kawasaki hinzuzieht, mit der vierbeinigen Maschine mit Sattel. Wie soll das dann erst im Gesetz erfasst werden? Ein „Fahrzeug“ ganz ohne Räder, nur mit Beinen. Ich sehe schon die Köpfe der Juristen explodieren 🤯
 
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Interessanter Gedanke: „reitbarer Roboter“. Wenn man dazu diese Vision von Kawasaki hinzuzieht, mit der vierbeinigen Maschine mit Sattel. Wie soll das dann erst im Gesetz erfasst werden? Ein „Fahrzeug“ ganz ohne Räder, nur mit Beinen. Ich sehe schon die Köpfe der Juristen explodieren 🤯
Ich, als Gesetzgeber, würde das als E-Pferd zu kategorisieren.
Sollte als Fahrzeug gelten, da es einen stabilen "Sattelpunkt" und Lenkvorrichtungen hat.
Da das teil jedoch für echtes Offroad gemacht ist, halte ich es für fraglich ob Einfassung als Fahrzeug oder eher reines Sportgerät außerhalb des Straßenverkehrs bleibt.

Fahrzeuge kommen aus dem Bergbau der Karparten, noch vor Erfindung des Rades. Eine Fahrt ist eine Leiter, die auch als Längenmaß unter Tage genutz wurden. Darauf konnte man zwischen den Sprossen eine Fuhre Kupfererz über Tage tragen.
Der Wagen war als nächstes erfunden.
Rollstäbe die man unter große Felsblöcke beim Pyramidenbau legte konnte, sind unter Tage nämlich schwer wieder vor die kiste legbar, insb bei Steigung.
Dafür hatte der Stollengang jedoch einen geraden Verlauf, was wir vor dem Straßenbau fast nirgens hatten.
So das die Rollen sich zu einer Achse mit zwei Rädern wandeltn konnten, die nicht im Boden des Stollens versanken.
Damit waren die ersten "Räder" vermutlich aus kupfer, später dann Bronze.
So kamen diese Rätselhaften "Spuren" nach Kreta(oder zypern?), dem Zentrum der Bronze, aufgrund deren Zinnvorkommens.

Das Bergmännische Fahrzeug umfasst u.A. auch das Fahrtleder, einen Schurz zu Schutzzwecken. Fahrzeug kann also alles sein, womit man im Bergbau vorankommt oder Zeug befördert.

Merke: ein Eimer ist ein Fahrzeug, jedoch kein Kfz...
Ein Pferd ist kein Kraftfahrzeug, denn es hat keinen Motor.
Esel sind keine Fahrzeuge, denn es sind keine Pferde.
Euc sind keine Fahrzeuge, denn wie soll ich darin denn Kupfererz bewegen? In meinen Hosentasche, aber dann ist ja meine Hose ein Fahrzeug...

Noch unklarheiten?



Ich werde jede Möglichkeit nutzen um eine Prozess zu bekommen, hoffe also nicht auf bedingungslose Einstellung.
Denn irgendwann müssen wir Rechtsklarheit bekommen.
Daher bitte ich die StA um Verständigung, damit wir alle schonmal klarstellen, worum es uns im Prozess geht.
Rechtfertigender Notstand aufgrund Rechtsmängeln wird übrigens auch bei Vorsatz freigesprochen.

In der StPO-einleitung steht, zusammenhängendes solle auch zusammen geschrieben stehen, aber PflVG paragraf 6 ist ein nebensatz für Paragraf 2...
Deshalb war es bei mir nichtmal Vorsatz, nach dem Lesen von Paragraf 2 habe ich nämlich vermeintlich Rechtssicherheit erhalten, somit müsste mindestens ein Entschuldigender Notstand bestanden haben.
Auch dieses Urteil würde politischen Handlungszwang proklamieren...
 
Zuletzt bearbeitet:
Falls es eine offene Verhandlung sein sollte, sag kurz bescheid, dann setzte ich mich mit in den Gerichtssaal. :geek:
 
Du hast natürlich recht, ohne eine Pflichtversicherung ist es eine Straftat. [...]

Ich habe heute eine Email an das Straßenverkehrsamt mit dem Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 versendet.
Mal sehen wann und welche Antwort ich auf die Anfrage erhalte.
War das ein Antrag auf generelle Ausnahme für Euc im StV? Aufgrund Absatz 4, der über den Wirkungsbereich der StVO hinaus geht?

Oder nur eine Streckenbedingte Sondererlaubnis während Veranstaltungen?

Gab es Antwort?
Wie war deine Begründung?
 
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Mir wurden 30 Tagessätze, einen Monat Fahrverbot und Einziehung des "Fahrzeugs" "angeboten".

Auf mein Angebot mit der Vorverhandlungsverständigung bekam ich keine Antwort, außer wohl diese.

Die nächsten zwei Wochen beschäftigt mich also der Einspruch, der ja eigendlich keine inhaltlichen Bezugnahme erfordert.

Falls sich jemand fragt, wiso ich offen mit meiner Strategie umgehe;
-nützt ja nix, wenn die StA später Berufung einlegt, nachdem ich sie nur rhetorisch überrumpelte, ohne wirklich den letzten Zweifel auszureden, das die sozialvertäglichste Lösung in der Kategorisierung als "motorische Gehhilfe" zu finden sei.
 
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