Fahren ohne Kennzeichen aber mit Versicherungsschein

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14 September 2020
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E-Scooter
Mi Pro 2
Moin ✌️ habe seit heute meinen Pro 2, Versicherung besteht auch schon. Ich habe die Nummer und bestätigung dabei jedoch warte ich noch ca. 2-3 Tage aufs Kennzeichen. Meint ihr kann es riskieren ohne Kennzeichen zu fahren? 😅 Versicherung besteht ja aktiv seit heute

Bitte um eure Meinung :)
 
Bitte um eure Meinung :)
Meinung brauche ich da nicht ^^

§2 EKFV (Ausschnitt)
... 2. es eine gültige Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge nach § 29a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führt...

Also nein, darfst du nicht, nutze die Zeit doch gleich mal, um dich über die Verordnung aufzuregen zu informieren ;)
 
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Reaktionen: NismoPro
Ich war deswegen extra zur Filiale der Versicherung gefahren, damit ich den Kennzeichenaufkleber sofort bekomme und nicht warten muss. Du kannst höchstens als Workaround dein Kennzeichen selbst erstellen mit Word/Paint oder so, ausdrucken und aufkleben. Denke das würde nicht großartig auffallen, sofern nicht eine gezielte genauere Kontrolle von Scootern gemacht wird. Und dann könntest du ja immer noch deine Versicherungsbescheinigung vorzeigen.
 
Ich war deswegen extra zur Filiale der Versicherung gefahren, damit ich den Kennzeichenaufkleber sofort bekomme und nicht warten muss. Du kannst höchstens als Workaround dein Kennzeichen selbst erstellen mit Word/Paint oder so, ausdrucken und aufkleben. Denke das würde nicht großartig auffallen, sofern nicht eine gezielte genauere Kontrolle von Scootern gemacht wird. Und dann könntest du ja immer noch deine Versicherungsbescheinigung vorzeigen.
Versicherungsschutz besteht ja, der wird nur nicht in geeigneter Form dargestellt. Damit bist du was Verkehrsrecht angeht, bei einer Ordnungswidrigkeit, und im Strafrecht bei Urkundenfälschung. Dann fahr besser einfach ohne. Du bekommst die Plakette ja eh in ein paar Tagen. Kalkulierbares Risiko.
 
Hat eigentlich jemand seine Scooter Versicherung schon länger als ein Jahr? Kann man dabei sein Kennzeichen behalten?
 
Hat eigentlich jemand seine Scooter Versicherung schon länger als ein Jahr? Kann man dabei sein Kennzeichen behalten?
Nope, du bekommst beim Jahreswechsel (wie jeder andere auch) eine neue Farbe und eine neue Nummer. Natürlich auch einen neuen Versicherungsschein. Ich habe schon einen Jahreswechsel hinter mir. Von Grün auf Schwarz.
 
Es gibt Langzeit-Kennzeichen von den KFZ-Stellen für kleine Motoroller.

Das mit dem Fahren ohne Kennzeichen bei einer neu abgeschlossenen Versicherung sehe ich übrigens anders.

Der Versicherungsschutz beruht auf dem mit einem Versicherungsdienstleister abgeschlossenen Vertrag und auf der Zahlung des dafür vom Dienstleister berechneten Gesamtbetrages.

Es hat gute Gründe, dass die Versicherungen einen digitalen Versicherungsschein frühzeitig an den Versicherungsnehmer versenden.

Die Polizei interessiert sich für den Versicherungsschein. Nicht primär für das Kennzeichen.

Anderenfalls wäre es völlig sinnfrei, dass die Versicherungsdienstleister den Versicherungsschein vorab als PDF-Dokument versenden.

Bei einer regulären Zulassung größerer Fahrzeuge erhält man von der KFZ-Stelle eine digitale Bescheinigung zum Ausdrucken, mit der man einige Tage ohne Kennzeichen herum fahren darf.

Das ist praktisch das Gleiche.

Ich lasse zu dieser Thematik aber gerade mal Claude AI intensiv das Internet durchsuchen.

🍵🤔🦔🐀🦆🦔
 
Hier ist das Ergebnis der juristischen Recherche von Claude AI:

Anmerkung und eigene rechtliche Beurteilung:

Ich halte die rechtliche Praxis für absurd und in sich nicht schlüssig.

Es macht keinen Sinn, das Versicherungskennzeichen bei abgeschlossenen Verträgen zu einer Voraussetzung für das Nutzen des Fahrzeugs zu machen.

Im Übrigen wurde das sogenannte Ordnungswidrigkeitsgesetz ab dem Jahr 2006 - durch den Erlass von drei Bereinigungsgesetzen - auf Anordnung der alliierten Militärregierung vollständig aufgehoben und außer Kraft gesetzt.

Man findet die drei Bereinigungsgesetze - gut versteckt - im Bundesgesetzblatt.

Kein einziger Bußgeldbescheid wird von einem Menschen mit dessen vollständigem Namen handschriftlich unterzeichnet.

Grundsätzlich müssen ALLE (öffentlichen) Urkunden den vollständigen Namen des Ausstellers / Urhebers ausweisen und von diesem - LESBAR - mit dem Vornamen und dem Familiennamen des Ausstellers - im Sinne des Paragraphen 126 Absatz 1 BGB - handschriftlich unterzeichnet werden!

Diejenigen, die euch einen Bußgeldbescheid zusenden, kennen eure Identität ja schließlich auch.

☝️😠📃

Ein zum Beispiel "Meyer" ist Identitätsbetrug, denn Niemand weiß, was unter einem "Meyer" oder einem "Haarföhn" konkret zu verstehen ist.

Ein "Meyer", "Pummel" etc. ist NICHT befugt, einen beispielsweise "Marcel Berger" vertraglich zu adressieren und zu belästigen.

Schon gar nicht ohne lesbare Unterschrift!

☝️😠✒️📃

Auf den Namen "Meyer", Haarföhn" etc. dürfte man schließlich auch kein Bankkonto bei einer Bank eröffnen.

Genauso ist es unmöglich, in einem Onlineshop mit dem Namen "Meyer", "Haarföhn" etc. eine Bestellung vorzunehmen.

Es ist eine riesige Verarsche, was auf dem deutschen Boden abläuft.

Außerdem beruht das "Bußgeld" auf der religiösen Buße von satanisch geprägten kirchlichen Religionen.

Wer nicht religiös ist, den geht ein Bußgeldbescheid ohne Unterschrift sowieso Nichts an.

☝️😠🛵📃🦔🦆🐀🦔


Hier ist der Report von Claude AI:

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DIGITALER VERSICHERUNGSSCHEIN vs. PHYSISCHE PLAKETTE –
REICHT DAS PDF ZUM LOSFAHREN?
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Kurzantwort vorweg:

NEIN. Der digitale Versicherungsschein (PDF oder App) ersetzt das physische Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette nicht. Das Fahrzeug darf erst dann auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden, wenn die körperliche Plakette tatsächlich am Fahrzeug angebracht ist.

Gleichzeitig gilt: Wer online eine Versicherung abschließt und sofort einen digitalen Versicherungsschein erhält, ist ab diesem Moment VERSICHERUNGSRECHTLICH GEDECKT. Das ist der entscheidende Unterschied, den viele Leute durcheinanderbringen.

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1. WAS SAGT DAS GESETZ?
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Das Versicherungskennzeichen ist gesetzlich definiert in § 52 FZV (bis Ende 2025: § 26 FZV). Es ist der am Fahrzeug sichtbar angebrachte Nachweis des Haftpflichtschutzes.

Für E-Scooter gilt zusätzlich § 2 Abs. 1 Nr. 2 eKFV:
"Ein Elektrokleinstfahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn es eine gültige Versicherungsplakette führt."

Das Wort "führt" meint hier: körperlich angebracht. Eine PDF-Datei auf dem Handy erfüllt das nicht.

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2. VERSICHERUNGSSCHEIN UND KENNZEICHEN – ZWEI PAAR SCHUHE
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Der VERSICHERUNGSSCHEIN (ob Papier oder digital) ist das Vertragsdokument. Er belegt, dass ein Haftpflichtvertrag besteht und welche Bedingungen gelten. Das ist wichtig und nützlich – aber er ist nur für die Mitführpflicht vorgesehen.

Das VERSICHERUNGSKENNZEICHEN / DIE PLAKETTE ist der verkehrsrechtlich vorgeschriebene sichtbare Nachweis AM FAHRZEUG. Es ersetzt für Kleinkrafträder und E-Scooter das amtliche Kennzeichen, das Pkw haben.

Beides zusammen ergibt einen vollständigen, rechtlich einwandfreien Zustand. Eins allein – egal welches – reicht nicht.

Selbst HUK-Coburg formuliert das auf der eigenen Website klar:
"Kleben Sie die Versicherungsplakette auf Ihren E-Scooter, Versicherungsschein mitnehmen oder digital auf Ihrem Handy mitführen – und losfahren."

Die Reihenfolge ist eindeutig: Erst kleben, dann fahren.

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3. WAS PASSIERT, WENN MAN TROTZDEM OHNE PLAKETTE FÄHRT?
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Hier ist eine wichtige Unterscheidung zu machen:

>> STRAFTAT nach § 6 PflVG (Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe): Diese greift nur, wenn KEIN Versicherungsvertrag besteht. Wer online abgeschlossen hat und gedeckt ist, begeht KEINE Straftat.

>> ORDNUNGSWIDRIGKEIT nach § 48 FZV: Das Fahren ohne angebrachte Plakette/Kennzeichen ist ein Bußgeld von 40 Euro (Verwarngeld, BKat Nr. 235). Bei E-Scootern kommt ein Verstoß gegen § 2 Abs. 1 Nr. 2 eKFV dazu.

>> Die Polizei kann die Weiterfahrt untersagen, bis das Kennzeichen ordnungsgemäß vorhanden ist.

>> Im Schadensfall reguliert der Versicherer gegenüber Dritten (kein Totalausfall des Versicherungsschutzes), aber er kann intern auf Obliegenheitsverletzung prüfen.

WICHTIG – Selbst ausdrucken ist keine Lösung:
Wer sich die Plakette einfach ausdruckt und aufklebt, riskiert eine Strafverfolgung wegen Urkundenfälschung (§ 267 StGB). E-Scooter-Plaketten müssen nach § 56 Abs. 2 Nr. 2 FZV ein gesetzlich vorgeschriebenes HOLOGRAMM tragen, das nicht reproduzierbar ist. Ein Ausdruck ist also eine Fälschung.

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4. GIBT ES EIN DIGITALES SOFORT-KENNZEICHEN?
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Nein. Für Kleinkrafträder und E-Scooter gibt es kein Äquivalent zur eVB-Nummer beim Auto (die dem Straßenverkehrsamt gemeldet wird und eine vorläufige Zulassung ermöglicht). Die eVB ist an das staatliche Zulassungsverfahren gebunden – Kleinkrafträder werden aber gerade nicht zugelassen, sondern nur versichert.

Es gibt auch keinen Anbieter in Deutschland, der ein digitales Kennzeichen zum Selbstausdrucken anbietet – und es wäre auch nicht rechtlich zulässig.

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5. WIE BEKOMMT MAN DIE PLAKETTE SOFORT?
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Die einzige rechtssichere Sofort-Lösung ist der persönliche Abschluss IN EINER FILIALE VOR ORT. Folgende Anbieter ermöglichen das:

• HUK-Coburg – Geschäftsstelle, sofortige Aushändigung
• ADAC – Geschäftsstelle oder Reisebüro
• LVM – örtliche Agentur
• Zurich – Geschäftsstelle
• Allianz – lokale Vertretung
• R+V – viele Volksbank-Filialen
• DEVK – Beratung vor Ort, sofortige Mitnahme

Bei Online-Abschluss kommen alle Anbieter auf 1–7 Werktage Postversand (bei Echtzeitüberweisung teils 1–2 Werktage).

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6. WAS GILT IN DER WARTEZEIT?
(Online-Abschluss, Plakette kommt erst mit der Post)
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[+] Versicherungsschutz: JA, besteht ab Vertragsschluss
[+] Straftat nach § 6 PflVG: NEIN, keine Strafbarkeit
[-] Ordnungswidrigkeit (40 Euro): JA, wenn man trotzdem fährt
[-] Polizei kann Weiterfahrt untersagen: JA
[-] Legales Fahren auf öffentl. Straßen: NICHT möglich

Praktische Empfehlung: In der Wartezeit einfach nicht öffentlich fahren – oder die Plakette direkt in einer Filiale abholen.

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7. VERGLEICH MIT DER PIAGGIO MP3
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Bei der Piaggio MP3 handelt es sich um ein Fahrzeug mit einem AMTLICHEN KENNZEICHEN vom Straßenverkehrsamt. Das ist ein staatlicher Zulassungsvorgang, bei dem es seit einigen Jahren digitale Übergangsnachweise gibt (z. B. Zulassungsbescheinigung per E-Mail), die vorübergehend das Fahren ohne Schild ermöglichen.

Das ist ein komplett anderes System als das Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder. Kleinkrafträder werden nicht zugelassen – sie werden nur versichert. Für diesen Bereich gibt es keine vergleichbare digitale Übergangslösung.

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FAZIT
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Der Versicherungsschein beweist den Versicherungsschutz.
Die Plakette am Fahrzeug ist die Eintrittskarte für den Straßenverkehr.
Beides ist nötig – und das eine ersetzt das andere nicht.

Wer sofort losfahren will: Filiale aufsuchen.
Wer online abschließt: Warten auf die Post – und vorher nicht fahren.

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Quellen: § 52 FZV (alt: § 26), § 56 FZV (alt: § 29a),
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 eKFV, § 6 PflVG, § 48 FZV, BKat Nr. 235,
AKB-V des GDV, HUK-Coburg, ADAC, LVM, Anwaltspraxis Magazin.
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  • Traurig
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