Keineswegs.Man hätte gut und gerne in der Definition auf Höchst geschwindigkeit verzichten können. Geschwindigkeit hätte genügt.
Wenn man schreibt
... bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h...
Bezieht sich diese Definition ausschließlich auf die Höchstgeschwindigkeit, diese definiert nicht die Geschwindigkeit in der sich ein ekfv bewegen muss.
Bedeutet du kaufst ein Fahrzeug, dieses fährt maximal 8kmh... = laut Definition ist dies nun ein ekfv
Das Fahrzeug fährt max. 20kmh = ekfv
Das Fahrzeug fährt max. 25kmh = kein ekfv
Das Fahrzeug fährt max. 5kmh = kein ekfv
Ein Fahrzeug das 20kmh max Geschwindigkeit hat darf und fährt natürlich auch 2kmh, ist dann natürlich auch immer noch ein ekfv.
Dieser Passus gebietet einem ekfv nicht erst ab 6kmh selbständig zu fahren.