Frontlicht am G30D - ausschaltbar?

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Für E-Scooter nach eKFV gilt der §67 der StVZO "Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern" und nicht die Bestimmungen für Kraftfahrzeuge welche in §49 festgehalten werden. Nachzulesen in §5 eKFV ...

(1) Ein Elektrokleinstfahrzeug muss mit lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sein, die den Anforderungen des § 67 Absatz 1 Satz 3 und 5, Absatz 2 Satz 2 bis 7, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1 und 4, Absatz 6 Satz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen und in einer amtlich genehmigten Bauart gemäß § 22a Absatz 1 Nummer 22 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ausgeführt sind, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen nichts Abweichendes geregelt ist. Die lichttechnischen Einrichtungen dürfen abnehmbar sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Schlussleuchte und Rückstrahler dürfen in einem Gerät verbaut sein. Schlussleuchten dürfen zusätzlich mit einer Bremslichtfunktion für rotes Licht mit einer Lichtstärke und Lichtverteilung der Bremslichtfunktion entsprechend der Regelung Nr. 50 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeigern und Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild für Fahrzeuge der Klasse L (ABl. L 97 vom 29.3.2014, S. 1) ausgerüstet sein.
(2) Die Versorgung der Beleuchtungsanlage kann über eine Kopplung an den Energiespeicher für den Antrieb erfolgen.
(3) Die seitliche Kennzeichnung hat mit gelben Rückstrahlern nach beiden Seiten wirkend gemäß Nummer 18 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a StVZO vom 5. Juli 1973 (VkBl. S. 558), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 23. Februar 1994 (VkBl. S. 233) geändert worden ist, oder mit ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder Felgen des Vorderrades und des Hinterrades zu erfolgen. Bei einachsigen Elektrokleinstfahrzeugen reicht die Kennzeichnung der außenliegenden Räder.
(4) Bei Elektrokleinstfahrzeugen ist die Ausrüstung mit nach vorne und nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeigern entsprechend § 67 Absatz 5 Satz 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zulässig. Zusätzlich1.
dürfen auch die hinteren Fahrtrichtungsanzeiger mit der Lenkung mitschwenken,
2.
darf der Abstand vom hintersten Punkt des Fahrzeugs zu den Fahrtrichtungsanzeigern mehr als 300 mm betragen,
3.
darf die maximale Anbauhöhe der vorderen und hinteren Fahrtrichtungsanzeiger 1400 mm betragen,
4.
darf bei den hinteren Fahrtrichtungsanzeigern die minimale Anbauhöhe 150 mm betragen, wenn der Vertikalwinkel der geometrischen Sichtbarkeit mindestens 25 Grad über der Horizontalen beträgt.

Und da das Licht auch abnehmbar sein darf ist es Quatsch was Ninebot schreibt. Und das war auch schon mehrmals Thema hier.
lg
 
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Reaktionen: Herog und Tracy711
Dann hast du das verräterisch blinkende Rücklicht. Du müsstest Static Brakelight in Kombi mit EU bzw. US Seriennümmer flashen. Alternativ mit Maneuver, wenn du etwas mehr Sicherheit bei Kontrollen brauchst.
Wie bekomme ich denn Static Brake Light wieder in den Serienzustand? GM schaltet nach Ausschalten wieder auf 20 kmh und die Seriennummer flashe ich manuell wieder auf meine ursprüngliche, aber das Static Brake Light - was mache ich damit?
 
Super einfach, du bastelst dir eine ganz neue frische Custom Firmware. Logischerweise mit den default Einstellungen und nimmst den Haken bei Static Brake Light raus. Flash und gut.
 
Nääääh, ich mag nicht flashen. Das GM und das manuelle Rücksetzen der SN reicht mir. Hab irgendwie Bammel vorm Flashen. Dann erwische ich nicht die Originaldaten oder so und: wo bekomme ich die defaults her? Ich lasse lieber meine Bremse weiter "blinken"...;)
 
Vor allem könnte man sich mal auf BE einigen. Eine ABE liegt vor wenn ein Bauteil für mehrere Fahrzeuge oder Verwendungszwecke allgemein abgenommen und zugelassen ist. Die Roller besitzen nur eine Betriebserlaubnis (BE) wie jedes andere Fahrzeug auch.
 
Haste doch mit "static brake light" eh schon. Verstehe nicht warum man unbedingt auffälliger sein will aber trotzdem schneller fahren will...



Wurde im Thread schon geklärt...
Neee, hab ja Static Brake Light eben NICHT geflasht...
Ich zieh den Stecker vom Rücklicht, dann blinkt da nix mehr.
 
Du ziehst den Stecker vom Rücklicht und fährst dann quasi ohne Licht?
Fällt doch genauso auf?
Die Polizei erinnert schon gerne mal, dass das Licht bitte einzuschalten ist.
Und wenn du das dann vor Ort und Stelle machen musst, dann geht das geblinke los? :D
 
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