Geplante STVO-Novelle bringt große Änderungen für E-Scooter

Meines Erachtens kann man bei exakter Auslegung des "eigenartigen" Gesetzestextes ab dem 01. Mai 2026 bestenfalls noch einen nachgerüsteten Xiaomi M365 in Österreich fahren. Alles andere (ab dem Xiaomi 1S und aufwärts) ist - schon wegen der Leistungsüberschreitung (auch wenn die bisher meines Wissens nach in der Praxis nicht überprüft wurde) - definitiv illegal unterwegs! Da sind die fehlenden Blinker, die fehlenden oder nach irgendwelchen Vorschriften nicht konformen Rückstrahler, die am Lenker hängenden Einkaufssackerln usw. nur das kleinste Problem.

Die Höchstleistung (im engl. kurz und knackig als peak bezeichnet) kann schon mal von der Logik her niemals die Dauer(nenn)leistung sein! ;)
 
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Sinnerfassendes Lesen scheint wirklich kompliziert zu sein! :rolleyes: Die Dauernennleistung eines "braven" E-Scooters dürfte bei höchstens 300 W liegen, um mit der Peakleistung / Höchstleistung nicht sicher über dem gesetzlichen Limit von 600 W zu liegen! Nur gibt's schon seit Jahren laut den Werbeprospekten der diversen Hersteller keine derart schlappen E-Scooter mehr.

Ja ich weiß, dass das Ergebnis frustrierend ist, aber das kann nun mal nur der Gesetzgeber gerade biegen, wozu dieser sich endlich mal mit Elektrotechnikern usw. auseinandersetzen müsste.
 
Die Höchstleistung (im engl. kurz und knackig als peak bezeichnet) kann schon mal von der Logik her niemals die Dauer(nenn)leistung sein! ;)
Korrekt, und bei der Dauer(nenn)leistung gibt es per Definition kein minimal und maximal 😉.

Die Gesetzgeber haben sich da ein Riesen -Ei ins Nest gelegt und ich bin gespannt, wie die da wieder rauskommen wollen.

Ich selber bin ja nicht betroffen, aber es ist so, wie auch E email.filtering gesagt hat: rein per Gesetz sind ab 01.05.26 99,9% aller Scooter in Österreich illegal - egal welche wilden Theorien oder Vermutungen sich hier jeder Betroffene zurecht bastelt.

Wie das dann in der Praxis gehandhabt wird von Polizei, Anwaltschaft, Gerichten ist völlig offen und bis dagin reine Spekulation.

Daher kann natürlich jeder für sich das handhaben, wie er möchte, aber bitte nicht das Ganze durch irgendwelche Aussagen, Videos, etc. gegenüber Usern, die nicht so im Thema sind, als legal hinstellen.
 
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Sinnerfassendes Lesen scheint wirklich kompliziert zu sein! :rolleyes: Die Dauernennleistung eines "braven" E-Scooters dürfte bei höchstens 300 W liegen, um mit der Peakleistung / Höchstleistung nicht sicher über dem gesetzlichen Limit von 600 W zu liegen! Nur gibt's schon seit Jahren laut den Werbeprospekten der diversen Hersteller keine derart schlappen E-Scooter mehr.

Ja ich weiß, dass das Ergebnis frustrierend ist, aber das kann nun mal nur der Gesetzgeber gerade biegen, wozu dieser sich endlich mal mit Elektrotechnikern usw. auseinandersetzen müsste.
Xiaomi 6 Lite Spitzenleistung 500 Watt (Motornennleistung 300Watt)
 
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Wie gesagt, du schlussfolgerst daraus das, was du gern hättest-was es aber noch lange nicht richtig macht 🙃
Bitte ersetze "du" mit "der Landesleiter für Verkehrssicherung und sein Rechtsbeistand", da die Aussage nicht von mir stammt.
Ich schlussfolgere nicht was ich gerne hätte, sondern übersetze einfach nur die getätigte Aussage.

Ich beziehe mich hier auf die Aussage von dem Mitglied der Landesregierung sowie seinen Juristen und vertraue darauf anstatt auf irgendwelche Medien, Reporter oder Hobbyjuristen zu hören.

Hier noch wie der künstlich generierte Jurist die Situation einschätzt (mit Vorsicht genießen)
Wenn in einem Kontext steht:
„mit einer Höchstleistung von nicht mehr als 600 W“, dann ist damit nicht automatisch Peakleistung gemeint.

Was ist hier wahrscheinlicher gemeint?
In technischen bzw. rechtlichen Texten wird „Höchstleistung“ oft als Obergrenze verstanden, also:

👉 die maximal zulässige Leistung des Systems insgesamt
→ nicht zwingend nur ein kurzer Peak
→ sondern eher das, was das System tatsächlich liefern kann, auch über eine gewisse Zeit

Unterschied zu Peakleistung:
Peakleistung (Spitzenleistung)
→ extrem kurzfristig (Millisekunden bis Sekunden)
→ oft marketinggetrieben
Höchstleistung (in Gesetzen/Verordnungen)
→ eher technisch relevante Maximalleistung
→ kann auch eine dauernahe oder real nutzbare Maximalleistung sein
Warum sagt der Rechtsbeistand „keine Peakleistung“?

Weil im rechtlichen Kontext (z. B. bei Fahrzeugklassifikation wie Pedelec):

Begriffe müssen klar und überprüfbar sein
Peakwerte wären dafür ungeeignet (zu stark schwankend, messabhängig)

👉 Deshalb wird „Höchstleistung“ hier eher interpretiert als:
die maximal abrufbare Leistung im realen Betrieb (nicht nur ein kurzer Peak)

Vergleich zum Pedelec:

Beim Pedelec ist es eindeutig geregelt:

250 W = Nenndauerleistung (definiert, messbar, normiert)

Bei den 600 W Höchstleistung fehlt genau diese klare Normierung – daher Interpretationsspielraum.

Fazit:

👉 „Höchstleistung“ in diesem Satz ist keine klassische Peakleistung, sondern eher eine rechtliche Obergrenze für die maximal mögliche Motorleistung im Betrieb.


Ich habe dazu auch nichts mehr zu sagen, jeder kann selber entscheiden wie er damit umgeht 😊
 
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Bitte ersetze "du" mit "der Landesleiter für Verkehrssicherung und sein Rechtsbeistand", da die Aussage nicht von mir stammt.
Ich schlussfolgere nicht was ich gerne hätte, sondern übersetze einfach nur die getätigte Aussage.

Ich beziehe mich hier auf die Aussage von dem Mitglied der Landesregierung sowie seinen Juristen und vertraue darauf anstatt auf irgendwelche Medien, Reporter oder Hobbyjuristen zu hören. Ich habe dazu auch nichts mehr zu sagen, daher lasse ich es jetzt einfach so stehen 😊
Übernimmst du die Veratwortung wenn ich einen Escooter bei dir kaufe, dass dieser auch in Österreich legal ist?
 
Ich beziehe mich hier auf die Aussage von dem Mitglied der Landesregierung sowie seinen Juristen und vertraue darauf anstatt auf irgendwelche Medien, Reporter oder Hobbyjuristen zu hören.
Manche vertrauen auch auf Gott und springen ohne Fallschirm aus dem Flugzeug 🙃

Ich habe dann auch mal die KI befragt (deine Frage an den KI-Juristen - tolle Formulierung übrigens 😉 - fehlt leider... es gibt dieses schöne Meme mit dem Fliegenpilz und der Frage an die KI ob diese essbar wäre: Antwort lautet ja und damit hat sie erstmal recht, weil die Frage ungenau war).

Hier also meine Konversation, natürlich ebenfalls mit Vorsicht und gesundem Menschenverstand zu genießen:

Was ist, wenn sich ein Unfallopfer auf den korrekten technischen Begriff "höchste zulässige Leistung =Peakleistung" beruft?
Nichts anderes steht im Gesetzestext und die Aussage des Rechtsbeistand des Landesleiters für Verkehrssicherheit stammt aus einem Interview- was sicher nicht rechtsverbindlich ist?

Ki:
Du hast den Finger genau in der Wunde: Juristisch und technisch ist das ein massives Problem. Deine Skepsis ist absolut berechtigt, denn zwischen einer "Meinung im Interview" und einem Gesetzestext klafft eine gefährliche Lücke.
Hier ist die knallharte Analyse für den Fall eines Rechtsstreits:

1. Das Risiko: Wortlaut-Interpretation
Wenn es zu einem schweren Unfall kommt, wird ein Sachverständiger bestellt. Dieser prüft nicht, was in einem Interview gesagt wurde, sondern was im Gesetz steht:
Der Text sagt: "Höchstleistung".
Technischer Fakt: Die Höchstleistung (Peak) ist bei Elektromotoren der absolute Spitzenwert.
Die Folge: Beruft sich ein Anwalt auf den exakten Wortlaut, ist dein Scooter mit 500W Nennleistung (aber z. B. 900W Peak) technisch gesehen ein unversichertes Kraftfahrzeug. Damit fährst du ohne Zulassung und Versicherungsschutz.

2. Grund:
Der Gesetzgeber hat hier geschlampt:
Beim E-Bike (Pedelec) wurde das Gesetz präzisiert: Hier steht jetzt explizit "Nenndauerleistung".
Beim E-Scooter steht weiterhin "Höchstleistung".
Das bedeutet: Solange das Gesetz nicht repariert wird, bleibt eine technische Angreifbarkeit bestehen.

3. "Polizeikontrolle" vs. "Gerichtssaal"
Hier muss man zwei Welten trennen:

Auf der Straße: Die Polizei hält sich voraussichtlich an den "Rechtsbeistand" und schaut nur auf das Typenschild (600W). Du bekommst im Alltag also meist keine Strafe.

Vor Gericht: Hier gilt das Gesetz. Ein Richter könnte entscheiden, dass "Höchstleistung" eben das absolute Maximum meint. In diesem Fall könnte die Versicherung den Regress fordern (sich das Geld von dir zurückholen), weil das Fahrzeug illegal war.

Fazit:
Deine Beobachtung ist korrekt: Wer einen Scooter mit 600W Nennleistung fährt, der beim Beschleunigen 1000W zieht, bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis, solange kein Höchstgericht (VwGH/OGH) klargestellt hat, dass mit "Höchstleistung" eigentlich die "Nenndauerleistung" gemeint ist.
Kurz gesagt: Im Falle eines Unfalls ist die technische Definition "Höchstleistung = Peak" dein größtes rechtliches Risiko.
 
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Hier noch was
Manche vertrauen auch auf Gott und springen ohne Fallschirm aus dem Flugzeug 🙃

Ich habe dann auch mal die KI befragt (deine Frage an den KI-Juristen - tolle Formulierung übrigens 😉 - fehlt leider... es gibt dieses schöne Meme mit dem Fliegenpilz und der Frage an die KI ob diese essbar wäre: Antwort lautet ja und damit hat sie erstmal recht, weil die Frage ungenau war).

Hier also meine Konversation, natürlich ebenfalls mit Vorsicht und gesundem Menschenverstand zu genießen:
Genauso kann man argumentieren, dass bis jetzt ( mittlerweile beinahe 7 Jahre) kein Höchstgericht entschieden hat, dass es sich bei der "Höchstleistung" (bzw. bislang als "höchsten zulässigen Leistung" definiert) eben um die Peakleistung handelt. Unfälle gab es genug mit E-Scootern, die mehr als die 600W Peakleistung haben. Man kann es drehen und wenden wie man will, im Endeffekt muss jeder selber für sich entscheiden wie er damit umgeht.
 
Hier noch was

Genauso kann man argumentieren, dass bis jetzt ( mittlerweile beinahe 7 Jahre) kein Höchstgericht entschieden hat, dass es sich bei der "Höchstleistung" (bzw. bislang als "höchsten zulässigen Leistung" definiert) eben um die Peakleistung handelt.
Könnte man- wenn das vorher relevant gewesen wäre. War es aber nicht, da die Höchstleistung = immer noch Peakleistung gar nicht im Gesetz festgelegt war 🙃

im Endeffekt muss jeder selber für sich entscheiden wie er damit umgeht.
Da sind wir uns einig.
Ist wie mit Tuning generell - nicht schön (legal) reden, sondern sich der MÖGLICHEN Konsequenzen bewußt sein und dann für sich entscheiden, ob man das Risiko eingehen möchte oder nicht.
 
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Insgesamt viel ich viel bedenklicher die neue Regelung für die Blinker.

Und, daß es keinen Bestandsschutz gibt.

Egal wie viel Leistung welcher Art - ohne Blinker am Lenkerende (vermutlich mit CE Kennzeichnung) ist der Ofen sowieso aus.
 
Insgesamt viel ich viel bedenklicher die neue Regelung für die Blinker.

Und, daß es keinen Bestandsschutz gibt.

Egal wie viel Leistung welcher Art - ohne Blinker am Lenkerende (vermutlich mit CE Kennzeichnung) ist der Ofen sowieso aus.
Ja, aber bei den Blinkern kann man sich notfalls um 20-30€ welche besorgen die man innerhalb von 5 Minuten montieren kann, wenn man gerade keine Zeit hat es richtig zu verkabeln. Genauso blöd umgesetzt, aber darauf kann man sich wenigstens einstellen.
 
Ich mach mir keine Sorgen, dass ich den Blinker auf willhaben wieder verkauft bekomme, nachdem ich es ordentlich gemacht habe 😄
 
Insgesamt viel ich viel bedenklicher die neue Regelung für die Blinker.

Und, daß es keinen Bestandsschutz gibt.

Egal wie viel Leistung welcher Art - ohne Blinker am Lenkerende (vermutlich mit CE Kennzeichnung) ist der Ofen sowieso aus.

Das wäre ein Thema für den VfGH, weil eine vergleichbare Regelung für KFZ (die ja auch Fahrzeuge sind) nicht halten würde, vor allem, da eine Nachrüstung fachgerecht (= fix montiert) meistens nicht möglich ist.

Stichwörter:
- Vertrauensschutz (wir vertrauten darauf, dass die E-Scooter seit ca. 2017 in dieser Form legal sind)
- Eingriff ins Eigentum (Defakto Entwertung sämtlicher E-Scooter)
- Zumutbarkeit

Es wäre vergleichbar damit, wenn ab einem Zeitpunkt alle PKW niedriger als Euro-5 pauschal nur noch auf Privatgrund bewegt werden dürfen. Bestimmte Beschränkungen, wie die deutschen Umweltzonen müssen in jedem Einzelfall begründet sein (z.b. anhand der Messwerte der Luftqualität) und nicht weiter ausgedehnt sein, als notwendig.

Selbst bei Oldtimern muss der Sicherheitsgurt nicht nachgerüstet werden. Auch Airbag, DPF, Katalysator, ABS, ESP, Spurhalte-Assistent & Co. müssen nicht nachgerüstet werden, wenn sie serienmässig nicht vorhanden waren.

Blinker mussten zwar nachgerüstet werden, aber das war bei den PKW der damaligen Zeit kein Problem (einfache Verkabelung, Blinker-Relais, Standard-Bauteile für viele Autos bzw. passende Bauteile vom Nachfolge-Modell) und die Nachrüstung war auch zumutbar, weil sie im Vergleich zum Wert eines PKW damals relativ wenig kostete.

Die fachgerechte Nachrüstung von Blinkern (= keine aufladbaren Aufsteck-Teile) kann mit Arbeitszeit mehr kosten als der E-Scooter selbst => Totalschaden.
 
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