Meines Erachtens kann man bei exakter Auslegung des "eigenartigen" Gesetzestextes ab dem 01. Mai 2026 bestenfalls noch einen nachgerüsteten Xiaomi M365 in Österreich fahren. Alles andere (ab dem Xiaomi 1S und aufwärts) ist - schon wegen der Leistungsüberschreitung (auch wenn die bisher meines Wissens nach in der Praxis nicht überprüft wurde) - definitiv illegal unterwegs! Da sind die fehlenden Blinker, die fehlenden oder nach irgendwelchen Vorschriften nicht konformen Rückstrahler, die am Lenker hängenden Einkaufssackerln usw. nur das kleinste Problem.
Die Höchstleistung (im engl. kurz und knackig als peak bezeichnet) kann schon mal von der Logik her niemals die Dauer(nenn)leistung sein!
Die Höchstleistung (im engl. kurz und knackig als peak bezeichnet) kann schon mal von der Logik her niemals die Dauer(nenn)leistung sein!