Es geht hier aber nicht darum ob eine Geschwindigkeitsanzeige grundsätzlich erforderlich ist (oder auch nicht), sondern wieder einmal darum, ob sie beim Modell X mit der ABE Y entfernt oder umgebaut / modifiziert / ersetzt werden darf.
Da beide Fragen schon geklärt sind, erübrigt sich eigentlich jegliche weitere Debatte.
Da beide Fragen schon geklärt sind, erübrigt sich eigentlich jegliche weitere Debatte.