Mit getuntem Scooter erwischt: Verständnisfragen zu den möglichen Konsequenzen

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Danke für eure vielen Beiträge und Hinweise!

Zusammengefasst:

- Wird man das erste Mal erwischt, zahlt man 30€, muss einen Führerschein haben und mit viel Pech wird der Scooter auch mitgenommen zum Prüfer. Letzteres ist aber unwahrscheinlich, wenn man sein Tuning zugibt.

- Wird man mehrmals erwischt, kann es deutliche Konsequenzen haben (Wiederholungstäter)

- Baut man einen Unfall, greift die Versicherung zwar, kann aber bis zu 5.000€ Schadenersatz fordern

Man sollte sich wirklich genau überlegen, ob man diese Risiken bewusst eingehen möchte. In Berlin wird inzwischen wirklich viel kontrolliert und es hält sich das hartnäckige Gerücht, dass die Polizei bei einem Tuning auf 25Km/h in der Regel ein Auge zudrücken würde. Ich habe da arge Zweifel. Wohnt man irgendwo auf dem Land und fährt zwischen den Dörfern 30Km/h und ist sowieso mit den Dorfpolizisten per Du / jeder kennt jeden dann ist es ihnen womöglich völlig egal wie schnell dein Spielzeug fährt und sie sind vielleicht auch nicht in diesen Kontrollen geschult, weil sie ganz andere Schwerpunkte haben.

Eine andere Frage ist auch noch, wenn man den Scooter nicht auffällig schneller macht, sagen wir mal maximal 30Km/h und immer brav seinen Helm trägt, ob man dann bei den normalen Kontrollen vielleicht auch eher nicht rausgezogen wird wie z.B. zwei Jugendliche gemeinsam auf einem Scooter, ohne Plakette, Verdacht auf Alkohol usw. oder ob sie gnadenlos jeden privaten Scooter rausziehen, die kann man ja optisch leicht von den Mietscootern unterscheiden. Aber das geht schon wieder Richtung Glaskugelraten.
 
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nicht auffällig schneller macht, sagen wir mal maximal 30Km/h
bei erlaubten 20km/h sind 30 aber sehr wohl extrem mehr. Und die Polizei ist geschult darauf Geschwindikeiten einschätzen zu können und sehen schon ob man jetzt ca 20 oder eher mit 25-30 unterwegs ist.
Und solange das Thema noch relatiiv neu ist für Polizei, Behörden und Gerichte, wirds wohl auch sehr unterschiedliche Kontrollen, Verwarnungen, Bußgelder, Maßnahmen und Strafen geben.
 
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bei erlaubten 20km/h sind 30 aber sehr wohl extrem mehr. Und die Polizei ist geschult darauf Geschwindikeiten einschätzen zu können und sehen schon ob man jetzt ca 20 oder eher mit 25-30 unterwegs ist.
Und solange das Thema noch relatiiv neu ist für Polizei, Behörden und Gerichte, wirds wohl auch sehr unterschiedliche Kontrollen, Verwarnungen, Bußgelder, Maßnahmen und Strafen geben.
Einschätzen reicht nur, um einen anzuhalten, mehr aber auch nicht.
 
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30kmh fällt der Rennleitung direkt auf. Das können die gut auch an den vorbeifahrenden PKWs schätzen.
Dadurch wurde ich auch schon angehalten! Blödheit meinerseits sollte auch wehtun.
Kontrollen werden meistens immer nur an Schwerpunkten durchgeführt. Daher wurde ich bis jetzt nur 1 mal angehalten nach über 8000 Stadtkilometern.

Dieses Gerücht mit den 25kmh das rumgeht höre ich zum ersten mal.

Viele Grüße aus Berlin
 
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Eine andere Frage ist auch noch, wenn man den Scooter nicht auffällig schneller macht, sagen wir mal maximal 30Km/h und immer brav seinen Helm trägt
Hab auch gedacht, 30km/h, merkt doch niemand.

Gib deinem Kollegen mal den Scooter und lass Ihn mit 20km/h und danach mit 30km/h an dir vorbei Fahren, und du wirst merken. dass fällt auf :giggle:

Zumal du der schnellste bist auf einem Fahrradweg.
 
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Erlischt denn die ABE bereits, wenn man eine Custom Firmware aufspielt? Und wie sieht es hier mit dem Versicherungsschutz aus? Hat das jemand Erfahrungen mit gemacht? Ich habe mir einen Xiaomi Pro 2 gekauft, um in meiner Stadt, in der der ÖPNV eine mittelschwere Katastrophe darstellt und Auto kann man gleich vergessen, flexibel mobil zu sein. Ich habe also kein Interesse an einem zu schnellen E-Scooter, was mir aber sauer aufstößt, ist diese Zwangsapp von Xiaomi und die möchte ich schlichtweg umgehen. Zudem habe ich gehört, Xiaomi sei übervorsichtig bei der Geschwindigkeit und der Roller erreicht gerade mal 19 km/h. Da würde ich natürlich auf das legale Maximum nachjustieren wollen. Kennt sich hier jemand mit der Praxis bei den Versicherungen aus?

Ich bin selbst Jurist und weiß, dass ein Fahren mit Erloschener ABE schwer nach hinten losgehen kann, aber ist die ABE schon erloschen, wenn man eine Custom App verwendet? Dazu habe ich nirgends wirklich etwas gefunden, zumal die Thematik E-Scooter im Straßenverkehrsrecht eine brandneue ist.
 
Den Fall habe ich recherchiert. Ja du verlierst deine ABE weil die Software Teil der ABE ist, gibt hier einen Thread bei dem das herausgekommen ist was die ABE umfasst.
 
Wahrscheinlich irre ich mich, aber ich glaube nicht, dass eine Änderung der Software zum Erlöschen der ABE führt, da ein eKFV seine Betriebserlaubnis nicht ändern kann.

Die ABE liegt ein entsprechendes Gutachten zugrunde, welches nicht nur die Hardware abdeckt, sondern natürlich auch die Software. Wird diese verändert, ist das Gutachten nicht mehr gültig und müsste unter Berücksichtigung der neuen Software neu erstellt werden. Ohne gültiges Gutachten erlischt zwangsläufig die ABE.

Gibt immer wieder hier neue User, die einen Dreh suchen, Manipulationen legal darzustellen, sind sie aber weiterhin nicht. 👍
 
Danke das du uns vertraust. 🙄
?
Habe mich nochmal rückversichert. Die ABE erlischt. Habe ein entsprechendes Urteil dazu auch gefunden.
Du hast im anderen Thread ja bereits berichtet, dass du Jurist bist. Wenn du sagst rückversichert, meinst du dann bei einer/m Kolleg:in oder meinst du das Urteil? Oder beides?

Das Urteil wäre hier in jedem Fall noch mal interessant. Auch auf die Gefahr, dass wir es hier schon mal hatten: Kannst du das bitte verlinken? :)

Fragen dieser Art kommt schon sehr häufig und es ist immer gut einige Quellen nennen zu können.
 
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Ich bin selbst Jurist

aber ist die ABE schon erloschen, wenn man eine Custom App verwendet?
du bist jurist und dann stellst du diese frage ?
da brauch ich nicht einmal als nicht jurist irgendwo nachschauen und oder googlen, dass ergibt sich alleine schon aus rein logischem sachverstand.
ein fahrzeug ist so wie es ist, bzw. wird so wie es ist zugelassen, nehme ich änderungen vor und diese änderungen haben keine zulassung für dieses fahrzeug in irgend einer amtlichen form und betreffen die fahrsicherheit des fahrzeugs, dann ist sie illegal und bringt die zulassung des fahrzeugs zum erlöschen.
also das weiss ich seit ich 18 bin :oops: und das ist jetzt jahrzehnte her...

beim auto das gleiche, tune ich das auto durch die software und diese manipulation ist nicht behördlich und amtlich zugelassen und eingetragen usw. usf.
werde ich dann mit dieser software erwischt, bin ich dran. da brauche ich wirklich kein jurist zu sein.
wie kommst du dann auf die idee bzw. auf den gedanken das dies beim einem scooterchen nicht so sein würde ? weil das teil wie ein kinderspielzeug aussieht ?
wozu müssen die teile dann versichert werden wenn man dahinter kein gefährdungspotezial sehen würde das man versichern und absichern muss das schäden irgendwie finanziell geregelt werden ? alleine das die scooter versichert werden müssen beweist doch schon in sich das hier ein risiko gesehen wird das abgesichert gehört. alleine schon aus diesen tatsachen heraus ergeben sich doch schon von alleine weiter weitere gedankengänge das man eben nicht so an so einem scooterchen herumdoktern kann ohne das dies gesetzlich geregelt ist was man da darf und was nicht darf.
also verstehst meine verwunderung,wenn ich lese wenn einer sagt er sei jurist. da verstehe ich noch nicht einmal die frage in einem forum, denn selbst wenn du nur wirtschaftsjurist bist, es hätte sekunden gedauert zu wissen wie die gesetzeslage ist. vor allem wenn ich jurist bin, was möchte ich dann ? dann möchte ich keine schwammigen aussagen eines forumsjusers sondern dann will ich es genau wissen was sache ist und kümmere mich selber um korrekte aussagen zu dem thema.
 
Weil keiner weiss das die ABE all umfassend ist. Deshalb zieht man das gerne in Zweifel. War bei mir nicht anders wollte wissen ob das Gesetz ist oder nur Vermutung.
 
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?

Du hast im anderen Thread ja bereits berichtet, dass du Jurist bist. Wenn du sagst rückversichert, meinst du dann bei einer/m Kolleg:in oder meinst du das Urteil? Oder beides?

Das Urteil wäre hier in jedem Fall noch mal interessant. Auch auf die Gefahr, dass wir es hier schon mal hatten: Kannst du das bitte verlinken? :)

Fragen dieser Art kommt schon sehr häufig und es ist immer gut einige Quellen nennen zu können.
Ja eine Kollegin hatte so einen Fall. Es ist leider ein amtsgerichtliches Strafurteil. Die werden nicht veröffentlicht. Aber ich werde bei Gelegenheit mal recherchieren, ob ich nicht ein veröffentlichtes Urteil finde. :)
 
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