Ninebot 48V Zusatzakku - Erfahrungsberichte

27 Juli 2023
61
17
E-Scooter
Ninebot MAX G3
Guten Abend zusammen,

seit ein paar Wochen bin ich glücklicher Besitzer des externen Akku für den Max G3. Kurz gesagt: Mit dem GT3 Akku und dem US Motor komme ich legal auf 80-90km aufm "Flachland", doch wenn ich "Vollgas", wirklich "Vollgas" fahre sind es immer noch knapp gute 40km. (Bodenseeregion, eher wenig Gebirge). Reichweite knapp +50%, hat sich gelohnt! Interessant finde ich das Wechselspiel zwischen den beiden Akkus.
Fahre ich mit einem Momentanvebrauch von ca. 250W-300W, steht mit dem Zusatzakku im gleichem Szenario keine 20W mehr auf dem Tacho! Ich vermute, dass der der externe in dem Moment so viel gerade rausgeben kann, das sich der interne Akku gerade keinen Finger krumm machen muss. Auch interessant ist es, dass wenn ich die Bremse während dem Stand gedrückt halte der externe Akku den internen anfängt zu laden. Die Wattzahl im Tacho steigt von Stand-By Wattzahlen zu den 250-300W. Wäre schön, wenn da stattdessen minus 250-300W stehen würden.
Ich fuhr mal eine halbe Stunde Bus mit dem Scooter und habe den angeschalteten Scooter zum Feststellen dessen Bremse durchgehend gehalten. Tatsächlich hat der externe Akku den Internen im Stand geladen. Das macht die ladelogik solange bis entweder der interne voll oder der externe leer ist. Wenn man bloß steht oder rollt, fließt von und zu beiden Akkus quasi kein nennenswerter Strom. Generell versucht der externe Akku, den internen möglichst voll zu halten. Dasselbe Verhalten sieht man beim Laden, erst wird immer der interne Akku geladen, dann erst der Externe.
Aber beim Laden habe ich auch kleine Anomalien entdeckt: So gut wie immer nach beendeten Ladevorgang des Akkus durch das interne Ladegerät endet der interne Akku bei 94-97%, sobald der externe bei 100% ist. Ich schätze einfach mal, dass die beiden BMS nicht sauber genug kommunizieren und es bei der Ladeschlussspannung ein hin und her stattfindet. Wenn das mal nicht der Gesundheit des Akkus schadet... Wenn ich das Ladegerät neu einstecke, wird der interne dann auch vollgeladen.

Fazit: Super Ding, auch für den Preis. USB-C am Akku lässt meine Powerbanks ab jetzt für immer zu Hause. Nur die BMS-Firmwares könnten noch Verbesserungspotential haben
Wie sind eure Erfahrungsberichte mit dem externen Akku?

Hier noch ein Meme, wie ich mich gefühlt habe, nach dem der Akku endlich da war:
max_g3_meme.webp
 
  • Strahlend
Reaktionen: email.filtering
Ich hab die 1.2.3 auch, schein aktuell sein. Mein Zusatzakku äuft einwandfrei, auch ohne die Segway App mit SHU App.
Ich habe die Firmware Versionen, wie oben im Bild aus der Repo der SHU App geflasht. Den Zusatzakku unterstüzt die SHU App bisher noch nicht, soll aber kommen.
Für den Screenshoot habe ich die kastrierte Segway App verwendet, welche keine Updates macht.
 
VCU v6.6.1 ist ein sehr dezenter Hinweis an die Polizei, das ein Panic Button installiert ist und der Scooter eingezogen werden muss und zum Sachvertändigen geht.
Jeder Verkehrspolizist der in den lezten Jahren auf der Schulung nicht geschlafen hat, sieht das. Und der Sachverständige hat in wenigen Sekunden 1000.-€ für sein Gutachten verdient.

Lad dir mal das Programm HxD (Hex Editor) runter. https://mh-nexus.de/en/hxd/

Such in deiner Panic Button Datei nach 6.6.1 und mach 1.6.1 oder 1.6.2 draus und speicher die ab , dann neu flashen.
 
fragt sich nur wie die Polizei diese Infos erhalten soll.
Zum einen besteht keine Mitwirkungspflicht, dass heißt man ist nicht verpflichtet sein Handy rauszugeben, zu entsperren oder irgendwelche Tastenkombinationen am Scooter zu verraten.
Darüber hinaus ist es auch nicht möglich, dass sich die Polizei einfach mit deinem Scooter per BT verbinden kann um Informationen zu erhalten oder einen Verdacht zu bestätigen. Schließlich gibt es sowas wie eine Account Bindung, die genau das verhindern soll - also das sich Hinz und Kunz mit deinem Scooter verbinden kann.
Damit der Scooter eingezogen werden kann, müsste schon ein hinreichender Verdacht bestehen. ZB. Wenn man mit 50kmh an denen vorbei brettert, dann angehalten wird und stur behauptet das Ding fährt nur 22. Blind sind die ja auch nicht.
Fährt man etwas vorausschauend, kann rechtzeitig seinen Panik Button betätigen und rollt dann gemütlich in die Kontrolle, braucht man sich auch keine Sorgen machen.
Anders ist es natürlich wenn man gemessen wird oder die einem hinterher fahren. Wenn dann der Gasgriff versehentlich klemmt, dann schauen die auch nicht lange, sondern kassieren die Kiste gleich ein.
 
Das ist klar, die Polizei wird auch nur bei einem bgründeten Verdacht den Scooter genau überprüfen, findet der Sachverständige nichts, zahlt die Polizei das Gutachten.
Du brauchst nicht dein Handy rausgeben, einige Polizisten haben die SHU App auf ihrem Handy / Diensthandy und sich kurz die Info anzeigen, dürfen die um zu schauen ob die Region auf US steht oder sonnst was auffällig ist. Und eine 6.6.1 Firmware ist hat als Panic Button bekannt, das rechtfertigt dann einen begründeten Verdacht.
Und das ist einfacher als du denkst. "Guten tag, Allgemeine Verkehrskontolle.............. (zufällig hat der Polizist auf seinem Handy eine SHU App) würden Sie bitte einmal den Scooter einschalten und das Licht einschalten." (Die Polizei darf kontrolieren ob dies funktioniert und das Fahrzeug verkehrssicher ist.) Wenn er dann zufällig auf seiner SHU App auf der Infoseite was verdächtiges sieht........
Und und ganz sicher darf die Polizei den Scooter auf den Rollenprüfstand stellen und die Geschwindigkeit überprüfen.
Das machen di natürlich nicht, wenn ein 68 jähriger Rentner auf einer Soflow Gurke vorbei tuckert, aber ein Kid'y auf einem x3 Ninebot ist schon wert kontrolliert zu werden.
 
Das ist klar, die Polizei wird auch nur bei einem bgründeten Verdacht den Scooter genau überprüfen, findet der Sachverständige nichts, zahlt die Polizei das Gutachten.
Du brauchst nicht dein Handy rausgeben, einige Polizisten haben die SHU App auf ihrem Handy / Diensthandy und sich kurz die Info anzeigen, dürfen die um zu schauen ob die Region auf US steht oder sonnst was auffällig ist. Und eine 6.6.1 Firmware ist hat als Panic Button bekannt, das rechtfertigt dann einen begründeten Verdacht.
Und das ist einfacher als du denkst. "Guten tag, Allgemeine Verkehrskontolle.............. (zufällig hat der Polizist auf seinem Handy eine SHU App) würden Sie bitte einmal den Scooter einschalten und das Licht einschalten." (Die Polizei darf kontrolieren ob dies funktioniert und das Fahrzeug verkehrssicher ist.) Wenn er dann zufällig auf seiner SHU App auf der Infoseite was verdächtiges sieht........
Und und ganz sicher darf die Polizei den Scooter auf den Rollenprüfstand stellen und die Geschwindigkeit überprüfen.
Und auch für dich die Polizei darf sich nicht mit deinem Scooter verbinden! Tut sie das Verstoß DSGVO und rechtliche folgen für die Polizisten. Das was die Polizei darf ist: E Scooter auf Prüfstand stellen und die Geschwindigkeit messen, Sie können auch bekannte Tasten Kombinationen ausprobieren, hab Ich noch nicht erlebt. Einschalten Licht und Blinker darfst auch nur du. Und das tut man auch. Sind abweichende Werte da oder sachen wie z.B Unterbodenbeleuchtung beim G3 oder das X beim ZT3 die bei der Deutschen SW deaktiviert sind, gehe davon aus das dein E Scooter beschlagnahmt wird.
Beim Gutachten jedoch darf der Gutachter alles. Ist jeodch der Verdacht unbegründet zahlt die Staatskasse das Gutachten und dein E Scooter erhäslt du zurück.
 
Du brauchst nicht dein Handy rausgeben, einige Polizisten haben die SHU App auf ihrem Handy / Diensthandy und sich kurz die Info anzeigen,
genau da liegt das Problem. Auf dem Dienst Handy sicher nicht, denn da kann nicht jeder Polizist irgendwas nstallieren was er will, schon gar keine ungeprüften Apps von irgendwelche dubiosen Anbietern. Da gibt es klare Sicherheitsregeln bei den Behörden.
Auf dem Privat Handy kann ihm das natürlich niemand verbieten, stellt sich aber die Frage der Zulässigkeit und Verwertbarkeit der Ergebnisse. Da er hier im Dienst als Polizeibeamter handelt, bringen irgendwelche Erkenntnisse die er mit einer Hacker-Software auf seinem Privathändy erlangt hat, mal so rein gar nichts. Das ist weder gerichtsverwertbar noch taugt es als Beweis für eine Straftat. Das gilt auch für alles was auf Grund dieser illegal erworbenen Erkenntnisse folgt.
 
  • Hilfreich!
Reaktionen: Bjay12