Ninebot G30D Baujahr 2020 mit 2.Gen-Motor (inkl. rechtliches)

Puh, in meiner "Gegend" würden sie sogar mitten auf der Straße nen halben threesixty hinlegen um dir hinterher zu fahren. Richtig gallig sind se hier.
Und wehe du hast deine Papiere nicht dabei :O
 
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Das habe ich hier schon des öfteren gelesen, aber noch nie einen Text aus dem passenden Gesetz zu sehen bekommen.
Mir ist der Aufwand auch zu groß danach zu suchen. Eine eingescannte Version wird da reichen.

Um ehrlich zu sein erwarte ich, dass die Menschen in Blau von ihrer Tätigkeit Ahnung haben. Verlangt man in meinem Beruf ja auch.
 
Bittesehr
 

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Um es kurz zu fassen:
Das reicht mir nicht und den Menschen in Blau sicher auch nicht, wenn ich sage: "Hab ich auf Google gefunden"

Gesetz mit Paragraph und Absatz usw. Das ist jetzt auch arg Offtopic :)
 
Aber das sind Informationen von der Landespolizei Meck Poms.

Mensch also das reicht definitiv.

https://www.polizei.mvnet.de/Prävention/Verkehr/E–Scooter/#:~:text=Sie benötigen als Voraussetzung eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung.&text=Auf dem Fabrikschild müssen der,Nein.
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Noch ein Screenshot von der Website
 

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Also das hier arg Offtopic !
Ich muss auch jedes mal den Versicherungsnachweis zeigen, sei es wegen Unwissenheit der Beamten oder was auch immer.
Ich habe die kleine Pappkarte dabei und gebe die einfach mit und gut.
Sich über so etwas zu erregen ist doch Quatsch, auch wenn es rein rechtlich nicht verpflichtend ist, so sieht es in freier Wildbahn anders aus. Lieber gebe ich diese Pappkarte mit ab und habe meine Ruhe als das die mir den Scooter auseinander pflücken.
 
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Okay. Danke Gerhard.

Jeder so wie er sich sicher fühlt. :) Aber mir reicht es tatsächlich, wenn ich die Informationen nach Aufforderung einfach heraus suchen und zeigen kann.

Ich hatte zugegebenermaßen auch nie den Fall, da ich noch nie kontrolliert wurde. Aber wenn ich die Informationen aus sicheren Quellen wie z.B von der Polizei selbst, vom TÜV oder der Versicherung habe, dann reicht mir das.

Wer damit nicht zufrieden ist, sollte meiner Meinung nach seinen Scooter nicht tunen oder sonst irgendwelchen "illegalen" Aktivitäten nachgehen.
 
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Tada, die Gesetzestexte:

§2 (Elektro-Kleinstfahrzeugeverordnung) Anforderungen an das Inbetriebsetzen

(1) ...
Die Datenbestätigung nach § 20 Absatz 3a Satz 1 bis 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder die Bescheinigung über die Einzelbetriebserlaubnis muss für eine Inbetriebnahme aufbewahrt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt werden.


§29a (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) Versicherungsplakette

(2) Die Regelungen über das Versicherungskennzeichen nach den §§ 26 und 27 sind mit folgenden Maßgaben entsprechend anzuwenden:
1. Abweichend von § 26 Absatz 1 Satz 6 genügt es, wenn die Bescheinigung über die Versicherungsplakette für eine Inbetriebnahme aufbewahrt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt wird.