wie hier schon geschrieben wurde ... sobald die org. Firmware wieder aufgespielt wurde, ist die ABE wieder hergestellt.
ist beim Auto identisch ... wenn ich einen Tuningsoftware am PKW durch die org. Firmware überschreibe, ist das Fahrzeug wieder im Serienzustand und erfüllt die Vorgaben der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.
Mit nicht eingetragenen Anbauteilen, oder Anbauteilen, welche gar kein Gutachten oder ABE besitzen ist es identisch. Durch den Anbau dieser Teile (ohne Eintragung oder allgemeine Betriebserlaubnis) erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Baut man das Teil wieder aus, ist das Fahrzeug wieder im für die Betriebserlaubnis erforderlichen und geprüften Zustand, weshalb es dann automatisch die Betriebserlaubnis wieder hat. Dazu muss es nicht nochmals einer Prüforganisation wie TÜV u.s.w. vorgestellt werden.
In der ABE steht auch nirgends, dass diese nur gilt, wenn ich den Scooter mit der org. App freischalte, zumal der Kauf des Scooter und das damit geschlossene Rechtsgeschäft in keinerlei ABGs enthält, welche mir vor Kauf klar aufzeigen, dass eine ABE nur besteht, wenn ich eine Aktivierung über die org. Hersteller-App vornehme. Sowas wird in keinem Laden dem Käufer vorab vorgelegt und dann zur Kenntnisnahme vom Käufer als Nachweis der Akzeptanz unterschrieben. Der Hersteller könnte das zwar absolut so vorgeben und jeden Laden/Versand dazu verpflichten, zumal ja dann niemand sein Produkt kaufen braucht, der das nicht akzeptiert.
Mit der Freistellungsverordnung im KFZ-Bereich ist es ja identisch. Betreffend der dort freiwillig gegebenen Fahrzeuggarantie (bitte nicht mit ges. Sachmängelhaftung verwechseln, da diese im BGB steht und geregelt ist) wollten die Hersteller den Kunden ja auch dazu verpflichten, dass er zum Erhalt der Garantie Inspektionen durchführen lassen muss, welche aber nur beim Markenhersteller selbst durchgeführt werden dürfen. Die Freistellungsverordnung hat das gekippt, weshalb man jetzt zum Garantieerhalt in jede freie Fachwerkstatt fahren darf. Der Markenwerkstattszwang des Fahrzeughersteller ist damit hinfällig.