RP ✔️ SHFW Anleitung (ScooterHacking Utility) - Ninebot & Xiaomi E-Scooter Tuning

Wenn Du Dich in einem Verfahren mit der Unterstellung, die Polizei hätte deinen Scooter manipuliert, wehren willst, musst Du dies auch beweisen. Wenn die im Protokoll stehen haben "mit m365-App kontrolliert", ggf. mit Screenshot, wird man Dir das ja ziemlich einfach widerlegen können -> Schutzbehauptung.

Vielleicht können wir die OT-Diskussion dann auch mal wieder beenden. Ich habe lediglich festgestellt, dass man auf ziemlich einfache Weise die SHFW erkennen kann.
Wen die Rechtslage interessiert, hier gibt es genug Themen dazu, macht ggf. ein neues dazu auf: https://rollerplausch.com/forums/deutschland.52/
 
Du musst nichts beweisen, die müssen was beweisen.. und der Beweis ist unerbringbar, wenn die unerlaubt auf deine Software zugegriffen haben und sie dabei manipuliert haben könnten. könnten reicht wg. in dubio.
 
  • Hilfreich!
Reaktionen: Blatorone
Dass man sich hier in D überhaupt dauernd um so einen Mist Sorgen machen muss ist traurig.
Es gibt doch wahrlich wichtigeres zu tun für Behörden, als sich an furzkleinen E-Rollern, die vielleicht 5, 6, 7 km/h schneller als erlaubt sind, aufzugeilen...

Vor ein paar Tagen haben sie bei mir in der Nähe einen Roller in der Mangel gehabt (ok, die zwei Teens waren so bescheuert zu zweit auf dem Ding zu fahren),
aber was ist das im Vergleich zu dem, was im selben Augenblick passierte. Da fuhr ein Typ im Auto an denen mit min 60 vorbei
(die Hauptstrasse hat dort 30) und die Ordnungshüter haben sich nicht einmal gerührt "dem" hinterher zu fahren.
Waren zu faul in's Auto zu steigen und viel zu beschäftigt mit den zwei schwer verbrecherischen Teens...
 
und genau dieses Thema ist für mich Grund, dass ich mich ärgere, dass die Bluetooth-Verbindung nicht irgendwie mit einem Passwort u.s.w. geschützt wird, so dass sich sprichwörtlich jeder damit verbinden kann.

Ich habe hier ja auch schon den Thread mit dem "Zündschloss" aufmerksam gelesen, doch möchte ich, solange mein Scooter noch Garantie hat, daran nicht rumbasteln. Aber sobald der aus der Garantie raus ist, kommt da sicher noch ein Zündschloss rein.

Bliebe dann aber immer noch die Geschichte mir dem Fremdzugriff per Bluetooth auf den Scooter, den ich gern unterbinden würde. Hat da niemand einen Idee? von mir aus auch gern mit einem kleinen verdeckten Schalter in der Lenkerstange, so dass man Bluetooth erst aktivieren kann, wenn man den Lenker abnimmt u.s.w. Dies mit dem Hintergrund, dass ich meine Bluetoothverbindung eigentlich nur noch selten benötigte, nachdem mein Scooter nun fertig eingerichtet ist. Aktuell lese ich so jede Woche einmal meinen KM-Stand aus, worauf ich aber auch gut verzichten könnte.

Daher wäre ein codiertes Bluetooth, oder eine Abschaltvorrichtung dafür optimal. Hat dazu evtl. jemand eine gute Idee?
 
  • Hilfreich!
Reaktionen: 80217
Man kann das aber auch von der guten Seite aus betrachten: Wenn wirklich jeder dumme Wicht, der Zugriff auf den On/Off Button des Scooters hat, jede bleibige Software aufspielen könnte, bist Du da (im Zweifel) auch nicht mehr für verantwortlich. Du schiebst die unterstellte Schuld einfach ganz geschmeidig auf den kompetenzfreien Hersteller deines Rollgerätes ab. Man nennt das intellektuelle Brutalität.
 
doch möchte ich, solange mein Scooter noch Garantie hat, daran nicht rumbasteln. Aber sobald der aus der Garantie raus ist, kommt da sicher noch ein Zündschloss rein.
Zündschloss, schau mal hier:

Da du eh beim ersten zusammenbauen Lenker und Kabel verbunden hast, sollte das Garantie technisch kein Problem sein.
 
Man kann das aber auch von der guten Seite aus betrachten: Wenn wirklich jeder dumme Wicht, der Zugriff auf den On/Off Button des Scooters hat, jede bleibige Software aufspielen könnte, bist Du da (im Zweifel) auch nicht mehr für verantwortlich. Du schiebst die unterstellte Schuld einfach ganz geschmeidig auf den kompetenzfreien Hersteller deines Rollgerätes ab. Man nennt das intellektuelle Brutalität.

Jein ... dies im Hinblick auf Ursache/Wirkung

Heißt im Klartext, dass ich durch einen verhinderten Zugriff auf Bluetooth gar nicht erst in Probleme gerate, da damit die Trachtengruppe vor Ort auch keinen Zugriff auf die Firmware und meine Einstellungen des Scooters hat.

Wenn ich aber schon mal in einem Verfahren stecke, da die Trachtengruppe vor Ort festgestellt hat, dass die Firmware geändert wurde u.s.w., dann muss ich darauf hoffen, dass meiner Argumentation (ggf. vor Gericht) recht gegeben wird. Da die Richter im eigenen Ermessen entscheiden dürfen, kann ein Richter nun einfach der Meinung sein, dass Du bez. Fremdzugriff nur einen Schutzbehauptung aufstellt, welche er nicht glaubt (auch wenn es rein technisch möglich ist, dass Fremde auf Deinen Scooter zugreifen
Zündschloss, schau mal hier:

Da du eh beim ersten zusammenbauen Lenker und Kabel verbunden hast, sollte das Garantie technisch kein Problem sein.

Danke ... den Thread kenne ich ja schon, doch eben weil ich noch Garantie habe, möchte ich das Zündschloss erst nach Ablauf der Garantie einbauen.

Was aber das Anstecken des einen Kabels beim ersten Zusammenbau damit zu tun hat, wenn ich an der Platine Kabel ablöte und dann im Vorbau des Lenkers einen Bohrung mit Zündschloss anbringe, verstehe ich nicht.

Das org. Kabel anstecken ist zwangsweise zu machen ... das Kabel an der Platine ablöten, dann den Lenkervorbau anbohren und ein Zündschloss einbauen hingegen einen Maßnahme, welche den Hersteller bei Garantiearbeiten sicher "freut" ...
 
Jein ... dies im Hinblick auf Ursache/Wirkung

Heißt im Klartext, dass ich durch einen verhinderten Zugriff auf Bluetooth gar nicht erst in Probleme gerate, da damit die Trachtengruppe vor Ort auch keinen Zugriff auf die Firmware und meine Einstellungen des Scooters hat.

Wenn ich aber schon mal in einem Verfahren stecke, da die Trachtengruppe vor Ort festgestellt hat, dass die Firmware geändert wurde u.s.w., dann muss ich darauf hoffen, dass meiner Argumentation (ggf. vor Gericht) recht gegeben wird. Da die Richter im eigenen Ermessen entscheiden dürfen, kann ein Richter nun einfach der Meinung sein, dass Du bez. Fremdzugriff nur einen Schutzbehauptung aufstellt, welche er nicht glaubt (auch wenn es rein technisch möglich ist, dass Fremde auf Deinen Scooter zugreifen


Danke ... den Thread kenne ich ja schon, doch eben weil ich noch Garantie habe, möchte ich das Zündschloss erst nach Ablauf der Garantie einbauen.

Was aber das Anstecken des einen Kabels beim ersten Zusammenbau damit zu tun hat, wenn ich an der Platine Kabel ablöte und dann im Vorbau des Lenkers einen Bohrung mit Zündschloss anbringe, verstehe ich nicht.

Das org. Kabel anstecken ist zwangsweise zu machen ... das Kabel an der Platine ablöten, dann den Lenkervorbau anbohren und ein Zündschloss einbauen hingegen einen Maßnahme, welche den Hersteller bei Garantiearbeiten sicher "freut" ...
Vielleicht noch einmal den markierten link öffnen 😉, da ist nichts mit bohren. Das Frequenzmodul wird zwischen dem dashboardkabel gesteckt.
 
Was aber das Anstecken des einen Kabels beim ersten Zusammenbau damit zu tun hat, wenn ich an der Platine Kabel ablöte und dann im Vorbau des Lenkers einen Bohrung mit Zündschloss anbringe, verstehe ich nicht.
Ist heute, Ich Antworte ohne mir den Beitrag durchzulesen Tag?

Wireless Remote Control, hat nicht viel mit Zündschloss zu tun ;)
 
Kein Richter kann nach eigenem Ermessen entscheiden. Bei der Beweiswürdigung wird ihn ein nachvollziehbares Ermessen zugestanden. Fakten kann er aber nicht umdeuten und der Brutalität der Behauptung eines Fremdzugriffes auf die Software hat er nichts Substantielles entgegenzusetzen. Er muss die Kröte schlucken, egal wie schlecht sie ihm schmeckt, im Gegensatz zu uns ist er an Recht und Gesetz gebunden..
 
Kein Richter kann nach eigenem Ermessen entscheiden. Bei der Beweiswürdigung wird ihn ein nachvollziehbares Ermessen zugestanden. Fakten kann er aber nicht umdeuten und der Brutalität der Behauptung eines Fremdzugriffes auf die Software hat er nichts Substantielles entgegenzusetzen. Er muss die Kröte schlucken, egal wie schlecht sie ihm schmeckt, im Gegensatz zu uns ist er an Recht und Gesetz gebunden..

Genau das ist sein Ermessensspielraum, innerhalb dessen er frei entscheiden kann. Auch wenn Fremde sich per Bluetooth mit dem Scooter verbinden können, kann er der Meinung sein, dass das im Einzelfall nicht relevant ist, da er davon "überzeugt" ist, dass der Eigentümer selbst das Tuning durchgeführt hat.

Bei reinen Indizienprozessen ist es identisch ... da gibt es keinen klaren Beweis, sondern nur "Indizien", welche in der Einzelbetrachtung dafür sprechen, dass der Angeklagte es gewesen sein könnte (dies aber nicht beweisen). Der Richter kann dann innerhalb seinen Ermessensspielraum entscheiden, ob er genug Indizien vorliegen hat, welche ihn davon überzeugen, dass der Angeklagte der Täter ist.
Post automatically merged:

Ist heute, Ich Antworte ohne mir den Beitrag durchzulesen Tag?

Wireless Remote Control, hat nicht viel mit Zündschloss zu tun ;)
sorry, aber mein Fehler ... dachte es geht im verlinkten Beitrag um den Zündschlosseinbau, bei dem ja gebohrt werden muss.

dennoch ... mit der Fernsteuerung kann ich den Scooter zwar komplett deaktivieren, doch wenn ich das dann in einer Kontrolle mache, dann ist das so offensichtlich, dass die Beamten dann einen berechtigten Anfangsverdacht unterstellen und den Scooter gleich sicherstellen.

mir geht es aber um etwas Ähnliches wie die Fernbedienung, nur aber um damit Bluetooth abzuschalten.

Versucht der Beamten dann sich bei einem eingeschaltenen Scooter per Bluetooth zu verbinden und bekommt keine Verbindung, dann bricht er seinen Versuch mich 99,9% an Wahrscheinlichkeit ab und Du fährst einfach weiter.

Schaltet man den Scooter aber per Fernbedienung komplett ab, dann ist es wie mit den Funksteuerungen der Auspuffklappen. Sieht der Beamte die geschlossene Klappe, dann weiß er auch, dass im Fahrzeug entweder ein versteckter Schalter verbaut ist, oder sich irgendwo eine Fernbedienung befindet. Im Zweifelsfalle, wenn der Fahrer sich dann sperrt, wird der Wagen beschlagnahmt. Ähnlich wird es beim Scooter laufen, wenn der in der Kontrolle plötzlich nicht mehr einzuschalten ist, obwohl 1 Min vorher damit ja noch gefahren wurde.
 
Hatte bei meinen G30 mal angedacht, dazu die Stromversorgung des Bluetooth IC (dessen Vdd 5V, sitzt auch auf dem Dashboard) auf "geschaltet" zu ändern.
Das "schalten" dann entweder mit einer Funkfernbedienung (dafür z.B. einen 2. Kanal nutzen),
oder da ich eigentlich keinen Bock habe grundsätzlich immer noch eine FB mitzunehmen,
per Reedkontakt (kleine Reed-Tube, 2,4 mm) was ebenfalls keinerlei Bohrung nach aussen hin erfordert.
 
  • Hilfreich!
Reaktionen: MSMMSM
Hatte bei meinen G30 mal angedacht, dazu die Stromversorgung des Bluetooth IC (dessen Vdd 5V, sitzt auch auf dem Dashboard) auf "geschaltet" zu ändern.
Das "schalten" dann entweder mit einer Funkfernbedienung (dafür z.B. einen 2. Kanal nutzen),
oder da ich eigentlich keinen Bock habe grundsätzlich immer noch eine FB mitzunehmen,
per Reedkontakt (kleine Reed-Tube, 2,4 mm) was ebenfalls keinerlei Bohrung nach aussen hin erfordert.

genau das wäre, was ich mir wünschen würde (y)(y)(y)
 
Hallo,
habe einen G30D II, folgende Infoanzeige:

SHU_Infoseite_Stand_07.09.2022.jpg


Nachdem nun gestern endlich das Versicherungskennzeichen kam, konnte ich erstmals die mit SHU eingestellten Profile testen.
Für mich wirklich genial, eine super Möglichkeit diesen Scooter zu nutzen.
In meinen beiden eingestellten Profilen (Stock und Speed) fahre ich in jeder Stufe mit DPC.

Nun, nachdem ich sämtliche 73 Seiten dieses Themas durchgelesen habe, habe ich eine konkrete Frage zu folgendem Punkt:

Unbenannt.jpg


Diese Funktion finde ich äußerst praktisch, habe ich auch so konfiguriert, funktioniert bei mir allerdings nur im Stand, nicht während der Fahrt.
Gibt es eine weitere Möglichkeit, während der Fahrt bzw. während des Ausrollens vom Speed in den Stock Modus zu switchen bzw. ist es technisch möglich,
diese Funktion auch für das G30 D II Model umzusetzen?
 
Hallo,
habe einen G30D II, folgende Infoanzeige:

Anhang anzeigen 22418

Nachdem nun gestern endlich das Versicherungskennzeichen kam, konnte ich erstmals die mit SHU eingestellten Profile testen.
Für mich wirklich genial, eine super Möglichkeit diesen Scooter zu nutzen.
In meinen beiden eingestellten Profilen (Stock und Speed) fahre ich in jeder Stufe mit DPC.

Nun, nachdem ich sämtliche 73 Seiten dieses Themas durchgelesen habe, habe ich eine konkrete Frage zu folgendem Punkt:

Anhang anzeigen 22417

Diese Funktion finde ich äußerst praktisch, habe ich auch so konfiguriert, funktioniert bei mir allerdings nur im Stand, nicht während der Fahrt.
Gibt es eine weitere Möglichkeit, während der Fahrt bzw. während des Ausrollens vom Speed in den Stock Modus zu switchen bzw. ist es technisch möglich,
diese Funktion auch für das G30 D II Model umzusetzen?

Du kannst in ein beliebiges Profil wechseln, wenn Du z.B. "Bremse + 1xAusschalttaste" programmierst für den Trigger. Dafür reicht ein leichtes Betätigen der Bremse und eben das kurze Drücken der Einschalttaste (Ausschalttaste). Ist der vorletzte Punkt im Trigger-Menü ... letzter Punkt beinhaltet "Bremse + 2xAusschaltaste ...
 
Bremse > Taster = Profil wechseln noch während dem ausrollen, das funktioniert bei meinen G30D II einwandfrei.
Problem bei mir ist eher des öfteren, in dem Moment nur mit einer Hand zu fahren... 😬
 
Das funktioniert nur in Verbindung mit dem Daumen-Bremshebel des G30D.
Die kombinierte Bremse des G30D II muß man einfach zu weit drücken, um das während des Ausrollens hin zu bekommen Das kommt auch immer ein bisschen darauf an, wie straff du die mechanische Trommelbremse eingestellt hast.
 
  • Hilfreich!
Reaktionen: mr_preacher
Du kannst in ein beliebiges Profil wechseln, wenn Du z.B. "Bremse + 1xAusschalttaste" programmierst für den Trigger. Dafür reicht ein leichtes Betätigen der Bremse und eben das kurze Drücken der Einschalttaste (Ausschalttaste). Ist der vorletzte Punkt im Trigger-Menü ... letzter Punkt beinhaltet "Bremse + 2xAusschaltaste ...
Bremse > Taster = Profil wechseln noch während dem ausrollen, das funktioniert bei meinen G30D II einwandfrei.
Problem bei mir ist eher des öfteren, in dem Moment nur mit einer Hand zu fahren... 😬

Ja, das habe ich doch so konfiguriert.

Das funktioniert nur in Verbindung mit dem Daumen-Bremshebel des G30D.
Die kombinierte Bremse des G30D II muß man einfach zu weit drücken, um das während des Ausrollens hin zu bekommen Das kommt auch immer ein bisschen darauf an, wie straff du die mechanische Trommelbremse eingestellt hast.

Ok, verstehe, danke.
 
Ja, beim G30 II muss man die Bremse entsprechend einstellen. Die Trommel darf nicht zu früh eingreifen.
Das hängt mit dem Hubweg des Handhebel und dem damit verbundenen proportionalen Hubweg des Dauermagneten für den Hallgeber zusammen.
Das habe ich schon deshalb so eingestellt, da es mir lieber ist, dass die Motorbremse einen nicht zu kleinen Anteil am bremsen hat,
bevor die Trommel wirklich wirksam mitackern muss.

Klingt umständlich und mag zunächst auch gewöhnungsbedürftig sein
(der Handhebel kommt dem Griff schon relativ nahe, wenn die Trommel wirklich ernsthaft mitbeissen soll), aber das geht einwandfrei.
Mir zudem lieber als ein allzu früh blockierendes Vorderrad...
 
  • Hilfreich!
Reaktionen: mr_preacher