Bis zur
Vollendung des 14. Lebensjahrs sind Kinder nicht strafmündig. Das heißt, dass Behörden Verfehlungen bis zu diesem Alter gegenüber Kindern nicht ahnden dürfen (§ 12 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)).
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Bei Wiederholungstätern darf auch eingezogen werden. Dann gibts den Roller nicht mehr zurück.
Ja glaube ganz so einfach ist das nicht.
Also bei mir vor 20 Jahren passierte das nach der 6.ten Gerichtsverhandlung.
Ich musste ein Weekend in den Jugendknast, es wurde gerichtlich angeordnet das ich den Motorroller verkaufen musste. Paar tausend Euro Strafe.
Als ich den Führerschein machen wollte musste ich zur Mpu ( 2 mal )
Naja war auch kein Roller mehr. 70cc malossie mhr replica zylinder geportet. 24.ger dellorto vergaser, innenrotozündung, primär und sekundärgeyriebe verlängert, Mhr Variomatik und kupplung. Resultat waren 14.000rpm ( formel 1 sound ) 0-100 3,2 Sekunden. Spritverbauch lag bei 3L auf 15km. Das gerade verzahnte getriebe klung wie ein kleines Düsentriebwerk. Lief 148,6, ohne wind auf dem Prüfstand drehte er über 250kmh.
Das gab Ärger nach dem 6.ten mal
Ich fuhr unbeirrt mit meinen 15 Jahren und Mofa Prüfbescheinigung weiter.
Naja E Roller werden genauso gewertet.
Alles über 45kmh wird besonders kritisch dann fährt man schon einmal ohne Motorrad Führerschein. 25kmh ohne Prüfbescheinigung, kann ohne auto lappen auch kritisch sein, passiert das drei mal kann es probleme geben wenn man den lappen machen will.
Was dies betrifft, hat ein Ebike leider gigantische Vorteile, weil es anders gewertet wird.
E Scooter, erlaubt ab 14 gewertet wie ein Auto, finde ich echt nicht okay.