Nein! Ich hab immer noch die 1.2.6 und danach nichts mehr gemacht.Ihr habt vermutlich die Updates gemacht oder?
Es gibt mehrere Arten von Rückrufen.Ob die AGBs bzw Datenschutzhinweise von Segway die Kommunikation einer behördlichen Anordnung überhaupt hergeben? Die Anmeldung diente der Aktivierung des Scooters und nicht der Teilnahme damit am Straßenverkehr. Wir leben immernoch in Good Old Germany! Und wenn hier rechtlich etwas von KBA beanstandet wird sind die da auch sehr konsequent mit "Beheben sonst stillegen" und nicht auf ein "schreibt den Nutzern mal ne Mail, dass sie bitte das Firmwareupdate einspielen".
Weiß ich, war die letzten Jahre jährlich bei irgend einem Vertragspartner und hab die Airbags nach und nach tauschen lassen... macht auch Spaß wenn man weiß, man muss nochmal hin.Der niedrigste Level ist der freiwillige Rückruf, der durch den verantwortlichen Wirtschaftsakteur gestartet und durchgeführt wird.
Das KBA ist da ggf. nur prüfend und begleitend beteiligt
Bei einem freiwilligen Rückruf Ja, bei einem behördlich angeordneten tritt meine Frage in Kraft ob dieser Weg dafür genutzt werden darf. Nicht E-Mail ansich sondern die hinterlegte Adresse in einem Kundenkonto in einer App!Diese Kommunikation kann auch von Segway kommen - und ist auch per Mail möglich.