Update Verweigerer max g30

Danke für den Text.(y)

Meine Vermutung:
Wenn da die Behörden dahinter wären, wäre das zumindest auf Deutsch formuliert.
 
Ob die AGBs bzw Datenschutzhinweise von Segway die Kommunikation einer behördlichen Anordnung überhaupt hergeben? Die Anmeldung diente der Aktivierung des Scooters und nicht der Teilnahme damit am Straßenverkehr. Wir leben immernoch in Good Old Germany! Und wenn hier rechtlich etwas von KBA beanstandet wird sind die da auch sehr konsequent mit "Beheben sonst stillegen" und nicht auf ein "schreibt den Nutzern mal ne Mail, dass sie bitte das Firmwareupdate einspielen".
 
Ob die AGBs bzw Datenschutzhinweise von Segway die Kommunikation einer behördlichen Anordnung überhaupt hergeben? Die Anmeldung diente der Aktivierung des Scooters und nicht der Teilnahme damit am Straßenverkehr. Wir leben immernoch in Good Old Germany! Und wenn hier rechtlich etwas von KBA beanstandet wird sind die da auch sehr konsequent mit "Beheben sonst stillegen" und nicht auf ein "schreibt den Nutzern mal ne Mail, dass sie bitte das Firmwareupdate einspielen".
Es gibt mehrere Arten von Rückrufen.

Der niedrigste Level ist der freiwillige Rückruf, der durch den verantwortlichen Wirtschaftsakteur gestartet und durchgeführt wird.
Das KBA ist da ggf. nur prüfend und begleitend beteiligt
 
Der niedrigste Level ist der freiwillige Rückruf, der durch den verantwortlichen Wirtschaftsakteur gestartet und durchgeführt wird.
Das KBA ist da ggf. nur prüfend und begleitend beteiligt
Weiß ich, war die letzten Jahre jährlich bei irgend einem Vertragspartner und hab die Airbags nach und nach tauschen lassen... macht auch Spaß wenn man weiß, man muss nochmal hin.

Aber darauf zielte meine Aussage auch garnicht. Sondern auf die Kommunikation einer entsprechenden Anordnung.
 
Wir reden hier von einem Gefährt was manche als Spielzeug sehen und bezeichnen welches 20kmh fährt und nicht als Fahrzeug per se.
Ist ja auch wirklich im Verhältniss zu sehen; Wieviele wird es geben mit der alten Firmware hier im Land?
100? Wenn überhaupt.
Da wird am Ende gar nix passieren, die Welt hat ganz andere Sorgen........
 
Diese Kommunikation kann auch von Segway kommen - und ist auch per Mail möglich.
Bei einem freiwilligen Rückruf Ja, bei einem behördlich angeordneten tritt meine Frage in Kraft ob dieser Weg dafür genutzt werden darf. Nicht E-Mail ansich sondern die hinterlegte Adresse in einem Kundenkonto in einer App!

@ Doug Heffernan: Es geht ja garnicht um die Wahrscheinlichkeit sondern einzig um die rechtliche Sicht :)

Ich seh das Ding auch als Spielzeug, leider hat der Gesetzgeber daraus aber eben ein Kraftfahrzeug gemacht, mit fast allen erdenklichen Pflichten und Folgen.

Sollte dem ein oder anderen Verbots- und Regelungssympathisanten vielleicht zu Denken geben :D
 
Bei der zweiten Stufe, dem überwachten Rückruf, erfolgt die Kommunikation in der Regel auch durch den Wirtschaftsbeteiligten.

Erst in der höchsten Stufe, dem angeordneten Rückruf, wenn der Wirtschaftsakteur keine Maßnahmen
vorschlägt, erfolgt der Rückruf durch das KBA selbst.

Insofern könnte es in so einem Fall durchaus wirtschaftliche Strategie sein, zuerst einmal Mails zu verschicken, mit denen man einen Teil der Halter zum Upgrade bewegt (dann müssen keine Daten mehr ermittelt werden, es muss kein Brief mehr verschickt werden und der Kunde bekommt eine Information, dass seine Bremse nun besser geworden ist, anstatt: Ihr Fahrzeug entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen).:)

Ob deine bei Segway hinterlegte Adresse genutzt werden kann müsste sich aus den Nutzungsbedingungen beim App-Abschluss ergeben.
 
  • Hilfreich!
Reaktionen: mhdot