Update Verweigerer max g30

4 November 2020
26
12
Melle
E-Scooter
SegwayNinebotmaxg30d
Habe eine Email von Segway Ninebot erhalten, die machen mich auf ein Update aufmerksam welches Vorteile bringen soll. Da ich es nicht zulasse von 1.2.6 auf 1.5... zu wechseln vermuten sie dass ich nicht mehr der Eigentümer des Scooters bin und fordern dazu auf die Email an den neuen Besitzer weiterzuleiten. Bin ich da jetzt ein Einzelfall oder habt ihr auch solche Mails erhalten 🤔 MfG Bugi
 
Test halber ja, bei einem, dann wieder ESC 1.2.6 drauf wegen GM und CFW.

Und der zweite ist Stock inkl aktuellen Updates.

Die wissen es also durch die App.
 
Hallo, ich habe auch so eine Mail bekommen. Ich habe meinen Scooter noch, will aber dieses update nicht, da sonst der Tempomat weg wäre. Ich denke mal, die können einen nicht dazu zwingen das update zu machen, oder?
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Oder welche Möglichkeiten hätte Segway Ninebot?
 
Zwingen denke ich nicht, aber;
So wie es aussieht ist der Tempomat für Deutschland verboten worden bzw war nie zugelassen in den Rollern.
Was im Umkehrschluss heißt das die ABE für den Roller erlöschen bzw eben nicht Gültig ist mit diesem Feature.
Bei einen KFZ würde sich evtl. das KBA drum kümmern, hier bei den Rollern gehen ich in anbetracht der wenigen Stückzahlen und des kleinen Vergehen, die Sache am Ende im Sand verläuft.
Aber im Prinzip könnte sich das KBA die Daten der Nutzer über die Versichungen besorgen.

Solange Segway nicht Offizell ausgibt das der Tempomat verboten ist und es den Nutzern mitteilt denke ich das es aber legal ist damit zu fahren, denn wie soll man als normaler Nutzer wissen das es nicht erlaubt ist, bzw aus der neuen Firmeware gesperrt wurde?!

Kurzum, ich denke nicht das Sagway oder das KBA hier wirklich Aktiv wird, das ist mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
Die Frage ist aber ob sie nicht ein stilles Update machen sobald sie mal kontakt zu den Roller bekommen, so wie ja auch Google oder Apple am Handy rumfuscht ohne das man selbst davon Wind bekommt.
Evtl. nicht legal, aber klage mal gegen Chinesen.... :rolleyes: 🙈
 
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Das KBA braucht sich gar nicht die Mühe zu machen, bei den Versicherungen nachzufragen.

Die Versicherungen haben die Halterdaten von jeder Versicherungsplakette nämlich schon ins KBA melden müssen (Stichwort: Zentrales Fahrzeugregister ZFZR).


Ein erheblicher Mangel für die Verkehrssicherheit ist gegeben, wenn durch den Mangel das gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsniveau der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (u.a. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), StVG, StVZO) berührt wird oder die Gefahr der Verschlechterung besteht.
Der Tatbestand eines erheblichen Mangels für die Verkehrssicherheit ist erfüllt, wenn sich aus dem Mangel eine mittelbare Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit von Personen und Sachen herleiten lässt.


Und das ist bei einem nicht zugelassenen Tempomaten vermutlich schon gegeben - vor allem im Hinblick auf den 1. Satz.
 
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Vielen Dank für die schnelle Antwort, Doug!:)(y)
Ja ich sehe das eigentlich auch so, wie Du. Ich warte ab, was passiert. Bevor irgendjemand etwas unternimmt, müsste es eigentlich angedroht werden! Hatte meinen Scooter gerade zur Reparatur während der Garantiezeit und hatte den Mangel schriftlich beim MediaMarkt übergeben. In diesem Anschreiben hatte ich darum gebeten, kein Update zu machen. Und das hatte geklappt! Es wurde kein Update gemacht, obwohl sie den Scooter zur Reparatur hatten!
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Hier noch mal der Text der EMail von Segway:

Dear Segway-Ninebot user,

Thank you for being a supporter of Ninebot and our products. We are reaching out to our Ninebot KickScooter Max customers and recommending that you install firmware version 1.5.1, which optimizes the braking function, and improves the stability of the firmware itself.

We are sending this notice to the email addresses which were used to activate the Ninebot KickScooter Max. If you are no longer the owner or are not a regular user, please forward this email to the appropriate person. Thank you.

Yours sincerely.

The Segway-Ninebot Team
 
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Danke für den Text.(y)

Meine Vermutung:
Wenn da die Behörden dahinter wären, wäre das zumindest auf Deutsch formuliert.
 
Ob die AGBs bzw Datenschutzhinweise von Segway die Kommunikation einer behördlichen Anordnung überhaupt hergeben? Die Anmeldung diente der Aktivierung des Scooters und nicht der Teilnahme damit am Straßenverkehr. Wir leben immernoch in Good Old Germany! Und wenn hier rechtlich etwas von KBA beanstandet wird sind die da auch sehr konsequent mit "Beheben sonst stillegen" und nicht auf ein "schreibt den Nutzern mal ne Mail, dass sie bitte das Firmwareupdate einspielen".
 
Ob die AGBs bzw Datenschutzhinweise von Segway die Kommunikation einer behördlichen Anordnung überhaupt hergeben? Die Anmeldung diente der Aktivierung des Scooters und nicht der Teilnahme damit am Straßenverkehr. Wir leben immernoch in Good Old Germany! Und wenn hier rechtlich etwas von KBA beanstandet wird sind die da auch sehr konsequent mit "Beheben sonst stillegen" und nicht auf ein "schreibt den Nutzern mal ne Mail, dass sie bitte das Firmwareupdate einspielen".
Es gibt mehrere Arten von Rückrufen.

Der niedrigste Level ist der freiwillige Rückruf, der durch den verantwortlichen Wirtschaftsakteur gestartet und durchgeführt wird.
Das KBA ist da ggf. nur prüfend und begleitend beteiligt
 
Der niedrigste Level ist der freiwillige Rückruf, der durch den verantwortlichen Wirtschaftsakteur gestartet und durchgeführt wird.
Das KBA ist da ggf. nur prüfend und begleitend beteiligt
Weiß ich, war die letzten Jahre jährlich bei irgend einem Vertragspartner und hab die Airbags nach und nach tauschen lassen... macht auch Spaß wenn man weiß, man muss nochmal hin.

Aber darauf zielte meine Aussage auch garnicht. Sondern auf die Kommunikation einer entsprechenden Anordnung.
 
Wir reden hier von einem Gefährt was manche als Spielzeug sehen und bezeichnen welches 20kmh fährt und nicht als Fahrzeug per se.
Ist ja auch wirklich im Verhältniss zu sehen; Wieviele wird es geben mit der alten Firmware hier im Land?
100? Wenn überhaupt.
Da wird am Ende gar nix passieren, die Welt hat ganz andere Sorgen........
 
Diese Kommunikation kann auch von Segway kommen - und ist auch per Mail möglich.
Bei einem freiwilligen Rückruf Ja, bei einem behördlich angeordneten tritt meine Frage in Kraft ob dieser Weg dafür genutzt werden darf. Nicht E-Mail ansich sondern die hinterlegte Adresse in einem Kundenkonto in einer App!

@ Doug Heffernan: Es geht ja garnicht um die Wahrscheinlichkeit sondern einzig um die rechtliche Sicht :)

Ich seh das Ding auch als Spielzeug, leider hat der Gesetzgeber daraus aber eben ein Kraftfahrzeug gemacht, mit fast allen erdenklichen Pflichten und Folgen.

Sollte dem ein oder anderen Verbots- und Regelungssympathisanten vielleicht zu Denken geben :D
 
Bei der zweiten Stufe, dem überwachten Rückruf, erfolgt die Kommunikation in der Regel auch durch den Wirtschaftsbeteiligten.

Erst in der höchsten Stufe, dem angeordneten Rückruf, wenn der Wirtschaftsakteur keine Maßnahmen
vorschlägt, erfolgt der Rückruf durch das KBA selbst.

Insofern könnte es in so einem Fall durchaus wirtschaftliche Strategie sein, zuerst einmal Mails zu verschicken, mit denen man einen Teil der Halter zum Upgrade bewegt (dann müssen keine Daten mehr ermittelt werden, es muss kein Brief mehr verschickt werden und der Kunde bekommt eine Information, dass seine Bremse nun besser geworden ist, anstatt: Ihr Fahrzeug entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen).:)

Ob deine bei Segway hinterlegte Adresse genutzt werden kann müsste sich aus den Nutzungsbedingungen beim App-Abschluss ergeben.
 
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