- 4 August 2020
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- E-Scooter
- Ninebot-to-the-Maxxx
Und zwar sieht es so aus, dass ein getunter Scooter wohl ein klassenloses Fahrzeug ist und man dementsprechend auch keine Fahrerlaubnis besitzen kann, da es keine Fahrerlaubnis für klassenlose Fahrzeuge gibt.
Das kann so nicht ganz richtig sein: Der alte graue Führerschein Klasse 1 gilt immer noch für "einspurige Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbeschränkung".
Früher war alles besser...
Just my 2Cent