Welche Straftat meinst du? Wir reden doch von zugelassenen E-Scootern nach eKFV.
Im dem Fall fährt man mit einem nicht mehr zugelassenen Fahrzeug (...der modifizierte Scooter hat halt faktisch keine mehr) und resultierend auch nicht mehr dem Versicherungsschutz-unterliegenden Fahrzeug.....und verweist dann kreativ auf Geschwindigkeitsüberschreitungen und Ordnungswidrigkeiten bei anderen Fahrzeugklassen.
Das sind alles Äpfel-Birnen Vergleiche....es hält doch niemand die Hersteller davon ab Ihre Scooter auch als Kleinkrafträder mit bis zu 45 Km/h , Helm und Führerscheinpflicht zu vermarkten......dann zahlt man auch 10 Euro für den Radweg.