Wheel-Size

Dabei fällt mir ein....wurde Eigentlich schon ein Rückwärts fahrernder Roller schonmal wegen Geschwindigkeitsverstoßes angehalten ?:unsure:
 
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Ich komme gerade von meiner "GPS-Runde" zurück. Ich kann nur sagen, bei meinem "Stock-Scooter" ist eine gute Abweichung vom Dashboard messbar.
Gemessen habe ich mit einem XOSS G. Um die Werte (Dash/GPS) ungefähr gleich zu haben, musste ich die Wheel size auf 9.3 inch in der SHFW stellen.
Im Speed-based Modus bei 28 A, 55 PSI Reifendruck und ca. 11° C Außentemperatur betrug die max. gemessene Höchstgeschwindigkeit des Gen.1-Motors bei 27,8 km/h (>100kg Fahrergewicht).
 

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Also in der EKFV steht nix vom Runden der Messwerte beider Einzelmessung sondern nur vom Verfahren beim Runden des artithmetischen Mittels beider Messungen. Nach meinem Daführ halten dürfen die Messungen selber daher noch nicht gerundet werden sondern mit dem Wert der ermittelt wird muss gerechnet sein.
Kommt dann wohl eher darauf an wie genau die Messung ausfällt. Wenn der Onboardtacho genutzt wird z.b hier nur eine Stelle nach dem Komma. Der würde bei realen 22,49 dann wohl eh 22,5 anzeigen. Und wenn er intern genauer ist aber nur auf volle Zahlen rundet wirds hmm vielleicht 22?
Dazu muss aber erstmal Etabliert sein die Tachoanzeige ist überhaupt genau und die Frage wie genau bekommen die die Messung hin :p

Wird sicherlich mal irgendwann hochinteressant wenn das mal jemals ausgefochten wird. Bis dahin kann man nur hoffen die Prüfer und Rennleitung stellen sich nicht Quer und wird wegen Geringfügigkeit eh eingestellt.
Wird noch lustig.. bei den Nächsten Touren mal die Nachkommawerte gaaanz genau betrachten. Auf dem Display steht zuweilen 22,4^^.

25km/h wie bei Elektro Fahrrädern wäre natürlich gesetzlich mal einfach sinnvoll^^ mal sehen ob die Hölle vorher zufriert oder flächendeckend 30km/h in Städten eingeführt werden.
 
Ich glaube das ganze Fachsimpeln über die Geschwindigkeiten wird im Endeffekt nichts bringen, wenn auch nur "ein kleiner" Hinweis darauf hindeutet, daß der Scooter sich nicht mehr in seinem IST Zustand befindet.
Da kann man noch so genau die Dashboardboardanzeige für sich "Eichen". Sobald die irgendwas am Scooter sehen, was Streng genommen nicht Regelkonform ist
wird dieser kassiert und zu einem Gutachter gebracht.
Im Endeffekt ist die ganze "tunerei" was für die Katz. Steckst Geld und Liebe da rein und am Ende ist es für Nüsse.
Das ist wie mit dem Rauchen. Du verkürzt damit Dein Leben und gibst auch noch Geld dafür aus.
 
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Ich komme gerade von meiner "GPS-Runde" zurück. Ich kann nur sagen, bei meinem "Stock-Scooter" ist eine gute Abweichung vom Dashboard messbar.
Gemessen habe ich mit einem XOSS G. Um die Werte (Dash/GPS) ungefähr gleich zu haben, musste ich die Wheel size auf 9.3 inch in der SHFW stellen.
Im Speed-based Modus bei 28 A, 55 PSI Reifendruck und ca. 11° C Außentemperatur betrug die max. gemessene Höchstgeschwindigkeit des Gen.1-Motors bei 27,8 km/h (>100kg Fahrergewicht).
Da hab ich als Neuling ja was losgetreten, aber schön das ihr euch auch darüber Gedanken macht.

Das deckt sich mit meinen Tests.
Bei mir sprang das GPS bei 9,4 nie über 20,1 - 20,2, im Mittel immer um 19,8km/h, also 9,5 eingestellt und fertig, damit bin ich immer unter 20km/h.

Ich bin nachwievor der Meinung, wenn der Sheriff mich anhält, mit allen möglichen Brems-Gas; Schaltungen keine Änderung im Stand hinbekommt ist es völlig Wurscht was da für eine Software drauf ist, der lässt mich in Ruhe.
Zeigt das Dashboard noch 20 an kannst du/ich garantiert weiter fahren.
Zeigt das Dashboard aber 21 oder 22 an......was ja eigentlich noch legal wäre.......ist es imo Ermessenssache ob der Scooter zur weiteren Prüfung einbehalten wird.
Das Risiko, obwohl es legal wäre, ist mir zu groß, also Tacho 20 und minial unter 20 GPS-km/h und die Welt ist in Ordnung.
Wenn man es denn ausreitzt,also Anzeige 20 und auf der; so sie denn vor Ort vorhanden ist; Rolle 21km/h riecht schon arg nach Manupulation und weg ist das Ding.
Ebenso Anzeige 21-22 riecht nach Manipulation da dies bestimmt recht selten vorkommt.

Innerorts fahr ich Stock und 20, überall anders wo der Sheriff weit weg ist fahr ich offen.
Übrigends: Nach der nächsten Ecke kurz anhalten und mit dem Handy in ein anderes Profil wechseln ist mir sicherer als durch Tastenkombis dies zu ändern.
 
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Mir geht es nicht um eine Manipulation zu meinen Gunsten, sondern um einen realistischen Tachowert.
Daher habe ich das über GPS (keine Handy-App) gemessen und angeglichen.
So dürfte die Rennleitung theoretisch auf einem mobilen Rollenprüfstand keine anderen Werte erzielen.
 
Mir geht es nicht um eine Manipulation zu meinen Gunsten, sondern um einen realistischen Tachowert.
Daher habe ich das über GPS (keine Handy-App) gemessen und angeglichen.
So dürfte die Rennleitung theoretisch auf einem mobilen Rollenprüfstand keine anderen Werte erzielen.
Es sei denn, deren Gerät ist nicht Richtig "geeicht" :ROFLMAO:
 
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Joa realistische Werte waren mir auch wichtig. Vor allem die daraus resultierende Reichweite und Wegstrecke.
Mit echten Zahlen passen die zur Routenlegung und man kann Real auch Akkustand zu Reichweite abgleichen.
Langsamer Fahren, dafür schneller anzeigen und damit auch mehr Fahrtstrecke und Aklkureichweite anzeigen als jemals real zurückgelegt sind ist schon ziemliche Veralberung.

Zu den Zulassungsgeschichten sind leider immer wieder diese maximalen Aussagen zu vernehmen.
Allerdings steht nirgends geschrieben du darfst dein Eigentum nicht in den erlaubten Grenzen verändern.
Die Rollergefährte sind keine Auto/LKW/Busse/Schinenfahrzeuge/Flugzeuge oder ein Ufo die eine spezielle explizite Zulassung und vor dieser her zwingend eine nachgewiesene Fahrzeugprüfung zum Zustand und übereinstimmen mit dem Brief benötigen.
Solange das Kleinfahrzeug den sonstigen Vorgaben entspricht und offiziell in Betrieb genommen werden darf kann da afaik schlicht nix gegen gesagt werden.

Die Datenbestätigung der ABE des Herstellers ist genau das. Eine Bestätigung zur allgemeinen bauartbedingten Zulassung zur Teilnahme am Verkehr zum Zeitpunkt dieser Prüfung. Wie bei ollen Mofas auch nur. Danach kann kein In Verkehrbringer noch garantieren das alles so bleibt für immer an dem Teil und niemand ist gezwungen dieses zu prüfen oder den Betrieb explizit erst zu erlauben.
Afaik der Erschöpfungsgrundsatz maßgebend zum speziellen Zustand des Fahrzeuges. Und für dessen Inbetriebnahme was die Gesetzestexte sagen.

Naja schaumermal ob da irgendwann mal was erhellendes kommt^^ hab kaum Lust in Alten Mofa und Kleinkraftrad Newsgroups zu suchen :p
 
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