Zeitungen austragen

Hallöchen,
erstmal schön zu lesen das es noch weitere Menschen da draußen gibt die ebenso wie ich die wunderbare Idee haben das Austragen von Zeitungen mit dem Escooter beginnen 🙂

Ich hatte nie vor Zustellerin zu werden da ich mir das ultra anstrengend vorgestellt habe. Da ich mich jedoch durch gewisse Umstände doch dazu entschieden musste, dachte ich mir "wieso nutze ich nicht einfach meinen E-Scooter den ich ein paar Monate vorher gekauft habe.

Nun bin ich damit gut durch den Sommer gekommen und jetzt stellt ich mir natürlich auch die Frage wie ich mich am besten darauf vorbereiten kann. Ich kann nur sag das ich bisher sehr gute Erfahrungen gemacht habe mit meinem Gefährt und der trägt mit mir in der Woche über 1000 Zeitungen 😉
 
Das ist er übrigens
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Die Idee mit der Kiste gefällt mir auch gut (y) , leider ist das nicht erlaubt :( und dürfte wie eine mit satten 10€ bestraft werden.
 
Es sind nur Personenbeförderung sowie Anhängerbetrieb verboten (auch wenn die Polizei was anderes schreibt).

Die Kiste ist niedergezurrt (Ladungssicherung) und scheint auch nicht über die Silhouette hinaus zu ragen.
 
genau, dass pipi langstrumpfprinzip 🤣
aha, trittbretter auf denen man vernünftig und sicher stehen können sollte eignen sich auch zum ladungstransport. ich denke für die auslegung werden die kollegen in blau bestimmt verständnis haben. die werden dann sagen: "ach wenn das so ist, gut das sie uns darauf hingewiesen haben..., na dann noch gute weiterfahrt" 🤣


ladungssicherung ? check !!!

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Es sind nur Personenbeförderung sowie Anhängerbetrieb verboten (auch wenn die Polizei was anderes schreibt).

Die Kiste ist niedergezurrt (Ladungssicherung) und scheint auch nicht über die Silhouette hinaus zu ragen.
Aus den FAQ vom BMDV:


Wie das aber genau geahndet wird, gute Frage. Nachdem in der ekfv der Anhängerbetrieb und Personenbeförderung als Ordnungswidrigkeit deklariert sind, wäre meine initiale Vermutung als Nicht-Jurist, dass Gütertransport aufm Trittbrett in die selbe Kerbe schlägt.
Es steht doch deutlich dort das weitere Personen oder Gegenstände nicht auf dem Trittbrett transportiert werden dürfen.

Bußgeld würde ich auch beim gleichen Satz einordnen wie die Personenbeförderung also 10€
 
Also ich sag mal so wenn die mich erwischen dann sag ich bescheid was die gesagt haben. 🙂
Für den Herbst muss ich mir ja sowieso was anderes einfallen lassen,aber das mit dem Kühlschrank wird mir dann zu nass 🤭
 
auch wenn die Polizei was anderes schreibt
Die Polizei kann nur das wiedergeben und vor allem umsetzen, was ausm BMDV in schriftlicher Form rauskommt.
Ob das jedem persönlich gefällt und taugt -
insbesondere was in der vergangenen Legislatur so fabriziert wurde - macht bitte jeder mit sich selbst aus.
Stichwörter: Gewaltenteilung, Exekutive, Legislative, Judikative
 
Also ich schau ins Gesetz und nicht in irgendwelche FAQs.

Der Polizist übrigens auch, wenn er die Tatbestandsnummer, wie hier für ein Verwarnungsgeld heraussucht - und die verweist … aufs Gesetz.