Das betrifft aber nur das Binnenverhältnis Versicherung<<>>Versicherungsnehmer, und das ist nicht strafbar denn die Versicherung muss einen geschädigten Dritten vollständig entschädigen. Und nur darauf kommt es an wenn es um mögliche Strafbarkeit geht, was anderes ist wenn nie ein Versicherungsschutz bestanden hat (z.B. weil keine Prämie bezahlt wurde).Und bewegen eines Fahrzeuges mit erloschenen Versicherungschutz ..