Zusatz-Akku und ABE

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Der ADAC Mensch geht von einem "eingebauten Akku" aus. Wenn der Akku sich in einer Tasche befindet, die nicht mit dem Fahrzeug verschraubt ist, kann man wohl kaum von Einbau sprechen. Wenn es sich sogar vor Ort werkzeuglos unter den Augen eines Ordnungshüters entfernen lässt, dürfte das Beweis genug sein.

Der Gesetzgeber sieht meiner Meinung nach solche Dinge nicht als Bestandteil des Scooters an. Wie gesagt, die Frage ist, ob eine solche "externe Stromversorgung" überhaupt Bestandteil der Betriebserlaubnis war/ist.

Aber ich bin kein Fachmann, kann auch nur mutmaßen. Trotzdem ist halt vieles im Recht "nur" eine Frage der Definition.

Just my 2Cent

P.S.: ich habe noch was lesenswertes zum Thema gefunden: und

Nach dem was ich dort gelesen habe, und wie ich es verstehe, sehe ich eigentlich nur ein Problem, wenn der Akku nicht richtig gesichert sein sollte oder wenn der Akku tatsächlich Teil der Betriebserlaubnis sein sollte.
Das Anlöten eines Kabels darf m.M.n. keine Folgen haben, da das ja auch im KFZ durchaus gemacht wird, dann müsste ich ja nach jeder kleinen Reparatur eine neue Betriebserlaubnis erwirken..
Bin gespannt, wie und ob Xiaomi sich dazu äußert.
 
  • Hilfreich!
Reaktionen: darwin
Kurzes Statusupdate:
Der Xiaomi-Support wollte hierzu keine Aussagen treffen, da sie "keine Techniker sind".
Der TÜV konnte so auch keine Aussagen treffen, findet es aber bedenklich einen Akku in der Tasche mitzuführen, eine neue Genehmigung wurde in dieser Konstellation scheinbar auch noch nicht angefragt.

Ich habe irgendwo mal gehört, dass ein E-Scooter keine Ladung transportieren darf, auch nicht in befestigten Taschen. Weiß jemand was darüber? Ich lese nämlich häufig auch das Gegenteil, dass Sitze montiert werden und, solange werkzeuglos montiert, als Ladung angesehen werden und deshalb transportiert werden dürfen.

Grüße
 
Ich habe irgendwo mal gehört, dass ein E-Scooter keine Ladung transportieren darf, auch nicht in befestigten Taschen. Weiß jemand was darüber?

Meiner Meinung nach kann Dir das völlig egal sein. Das ist maximal eine verschmerzbare Ordnungswidrigkeit.

Auch ein Schloss, eine Handyhalterung wäre so eine "Ladung".

Ich glaube kaum, dass unsere Ordnungshüter auf so etwas herumdiskutieren würden.

Bei ner Bierkiste auf dem Trittbrett sähe das schon anders aus.

Just my 2Cent
 
Bei ner Bierkiste auf dem Trittbrett sähe das schon anders aus.
Soweit ich weiß ist das auch der Knackpunkt. Ladung darf nicht auf dem Trittbrett transportiert werden, ist zumindest der Kenntnisstand den ich habe. Wie es dann mit Trittbrettern die auf Trittbrettern montiert werden aussieht weiß ich aber auch nicht. :LOL:
 
  • Hilfreich!
Reaktionen: Noel
Es verhält sich wie mit dem Sitz, der mit Schnellspannern oder Rändelschrauben am Trittbrett befestigt ist.

Wenn man etwas ohne Werkzeug vom Fahrzeug lösen kann, gilt es als Ladung.

Dazu habe ich den TÜV Nord befragt, der mir diese Information zukommen ließ.
Post automatically merged:

Hier der Nachweis.

Bei einer gegebenen Kontrolle, zeige ich dies dem Polizisten.
Post automatically merged:

.
Post automatically merged:

.
 

Anhänge

  • 20200831_162141.webp
    20200831_162141.webp
    42,7 KB · Aufrufe: 142
  • 20200831_162058.webp
    20200831_162058.webp
    42,7 KB · Aufrufe: 139
  • Screenshot_20200831-162513_Gmail.webp
    Screenshot_20200831-162513_Gmail.webp
    44,8 KB · Aufrufe: 139
Ladung darf nicht auf dem Trittbrett transportiert werden, ist zumindest der Kenntnisstand den ich habe. Wie es dann mit Trittbrettern die auf Trittbrettern montiert werden aussieht weiß ich aber auch nicht.

Ich fürchte da wird etwas anderes greifen: der Antirutschbelag könnte als "sicherheitsrelevantes Bauteil" gewertet werden. Da müsste man sich die ABE genau ansehen. Meiner Meinung nach ist da auch der Knackpunkt vom Sitz zu sehen: ich schränke damit die in der ABE spezifizierte Standfläche für die Füße ein.

Ob das nun gefährlich erscheint oder nicht, es gilt dabei lediglich zu klären, ob es eine bloße Ordnungswidrigkeit ist, oder ob das zum Erlöschen der ABE führt.

Erlöschen der ABE kann bedeuten, dass der Scooter zur Beweissicherung eingezogen wird. Also kann, wenn der Ordnungshüter das für nötig hält, weil eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer davon ausgeht. Dann gibt es auch Stress für Fahrer und Besitzer gleichzeitig, falls die verschieden sind.

Solche Geschichten sind der Grund, warum ich persönlich (meine Meinung!) weder Sitz, Trittbrett oder eine Federung verbauen würde. Den zweiten Motor im meinem G30 werden die hoffentlich übersehen. Ich bemühe mich deshalb immer, einen gewissen "Sicherheitsabstand" einzuhalten 🤪

Aber das ist ja genau der Hintergrund des Threads, zu verstehen, welche Konsequenzen irgendwelche Umbauten oder Anbauten haben können und ob man das riskieren möchte/kann.

Also bitte nicht als erhobenen Zeigefinger missverstehen. Ich bewege mich halt oft mit meinem auffälligen E-Skateboard im Straßenverkehr. Am Wochenende hat das bei mir gleich 3 Mal ein kurzes Versteckspiel ausgelöst, weil ich den Beamten lieber aus dem Weg gehen wollte.

Es nervt gewaltig, sich dauernd umzuschauen, wenn man mit 35-40 auf dem Radweg unterwegs ist. Ich weiß nicht, ob das jedermans Sache ist.

Just my 2Cent
 
Ich fürchte da wird etwas anderes greifen: der Antirutschbelag könnte als "sicherheitsrelevantes Bauteil" gewertet werden. Da müsste man sich die ABE genau ansehen. Meiner Meinung nach ist da auch der Knackpunkt vom Sitz zu sehen: ich schränke damit die in der ABE spezifizierte Standfläche für die Füße ein.

Ob das nun gefährlich erscheint oder nicht, es gilt dabei lediglich zu klären, ob es eine bloße Ordnungswidrigkeit ist, oder ob das zum Erlöschen der ABE führt.

Erlöschen der ABE kann bedeuten, dass der Scooter zur Beweissicherung eingezogen wird. Also kann, wenn der Ordnungshüter das für nötig hält, weil eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer davon ausgeht. Dann gibt es auch Stress für Fahrer und Besitzer gleichzeitig, falls die verschieden sind.

Solche Geschichten sind der Grund, warum ich persönlich (meine Meinung!) weder Sitz, Trittbrett oder eine Federung verbauen würde. Den zweiten Motor im meinem G30 werden die hoffentlich übersehen. Ich bemühe mich deshalb immer, einen gewissen "Sicherheitsabstand" einzuhalten 🤪

Aber das ist ja genau der Hintergrund des Threads, zu verstehen, welche Konsequenzen irgendwelche Umbauten oder Anbauten haben können und ob man das riskieren möchte/kann.

Also bitte nicht als erhobenen Zeigefinger missverstehen. Ich bewege mich halt oft mit meinem auffälligen E-Skateboard im Straßenverkehr. Am Wochenende hat das bei mir gleich 3 Mal ein kurzes Versteckspiel ausgelöst, weil ich den Beamten lieber aus dem Weg gehen wollte.

Es nervt gewaltig, sich dauernd umzuschauen, wenn man mit 35-40 auf dem Radweg unterwegs ist. Ich weiß nicht, ob das jedermans Sache ist.

Just my 2Cent

Kommt eben immer darauf an, wo man wohnt und lebt.

Auf dem Land bzw der Landstraße fällt das nicht auf. In der Stadt hingegen schon, wenn man nur 5-10 km/h langsamer fährt.

Ich bin aber bereits durch Hamburg und Berlin gefahren. Bisher hat mich keiner angehalten.

Außerdem kann man mit einem Scooter die ganzen Schleichwege fahren.

Ich habe mir extra Fahrradspiegel von M Wave angebaut und kann dadurch gut erkennen, wer da so hinter mir fährt.

Und wenn die Polizei in der Nähe ist, dann fährt man eben langsamer.

Die Fahrradcops können einen eh nicht einholen. Die fahren meistens max 27 km/h.
 
Die Fahrradcops können einen eh nicht einholen. Die fahren meistens max 27 km/h.

Du wirst lachen, aber ich habe mir durchaus überlegt, wie ich mit so einer Situation umgehe. Am "kommunalen Ordnungsdienst" und "Polizisten zu Fuß" bin ich mit dem Eboard schon mehr oder weniger absichtlich direkt (3m) vorbei gefahren.

Auf dem Skateboard ist der Wiedererkennungswert leider nochmals größer.

Ab 27 fahren die Fahrradcops ohne Unterstützung, aber je nach Fitness auch wesentlich schneller.

Ich wünsche Dir jedenfalls immer "ein paar Volt mehr als Deine Verfolger". 🤪
 
Ne dafür gibt's ja Schleichwege. Und man ist ja nur mit zusammenklappbaren 21-25 kg unterwegs.

Hingegen wiegt so ein normaler Roller um die 70 kg und ist aufgrund seiner Größe deutlich schwerer zu verstecken.

Und der 2nd Gen Motor zieht ab 12 km/h richtig nach vorne.

Da muss der Verfolger schon extrem sportlich sein, um wenigstens das Tempo halten zu können.

Und das bis zu 50 km lang. 😉
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.