Der ADAC Mensch geht von einem "eingebauten Akku" aus. Wenn der Akku sich in einer Tasche befindet, die nicht mit dem Fahrzeug verschraubt ist, kann man wohl kaum von Einbau sprechen. Wenn es sich sogar vor Ort werkzeuglos unter den Augen eines Ordnungshüters entfernen lässt, dürfte das Beweis genug sein.
Der Gesetzgeber sieht meiner Meinung nach solche Dinge nicht als Bestandteil des Scooters an. Wie gesagt, die Frage ist, ob eine solche "externe Stromversorgung" überhaupt Bestandteil der Betriebserlaubnis war/ist.
Aber ich bin kein Fachmann, kann auch nur mutmaßen. Trotzdem ist halt vieles im Recht "nur" eine Frage der Definition.
Just my 2Cent
P.S.: ich habe noch was lesenswertes zum Thema gefunden:Um Links zu sehen, melde dich bitte anundUm Links zu sehen, melde dich bitte an
Nach dem was ich dort gelesen habe, und wie ich es verstehe, sehe ich eigentlich nur ein Problem, wenn der Akku nicht richtig gesichert sein sollte oder wenn der Akku tatsächlich Teil der Betriebserlaubnis sein sollte.
Das Anlöten eines Kabels darf m.M.n. keine Folgen haben, da das ja auch im KFZ durchaus gemacht wird, dann müsste ich ja nach jeder kleinen Reparatur eine neue Betriebserlaubnis erwirken..
Bin gespannt, wie und ob Xiaomi sich dazu äußert.