Zusatz-Akku und ABE

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Ich bin begeistert, bin anscheinend nicht der einzige Gestörte.

Ich nenne das Spiel "Urban Survival". Dummerweise gibt`s da nix zu gewinnen, nur zu verlieren :devilish:

48V sind eine reine Vernunftentscheidung!
 
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Kontostand immer über 5000 € halten und sorgenfrei scootern...
Mein Scooter ist illegal...Mein Motorrad ist illegal...Der Ex-Erziehungsberechtigte hat die 5000 Ocken.
Ich seh das ganz entspannt.
 
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Um Mal beim Ursprünglichen Thema zu bleiben,
Hab da Mal bei einem Kumpel vorsichtig nachgefragt der als Schachverständlicher beim TÜV tätig ist - klare Antwort-
da in der ABE die Akkukapazität des Scootes angegeben ist, führt jede Veränderung des Ursprungs Zustand zum Erlöschen der ABE. Punkt.
Seiner Ansicht nach wiegt es aber viel Tragischer das, wenn der Zusatzakku in einer nicht ausreichend geschützten Tasche Transportiert wird, die nur unzureichend gegen Mechanische Einwirkungen von Aussen auf den Akku geschützt ist. Da gibt es bestimmte gesetzliche Vorgaben die Erfüllt sein müssen.🤷
 
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Um Mal beim Ursprünglichen Thema zu bleiben,
Hab da Mal bei einem Kumpel vorsichtig nachgefragt der als Schachverständlicher beim TÜV tätig ist - klare Antwort-
da in der ABE die Akkukapazität des Scootes angegeben ist, führt jede Veränderung des Ursprungs Zustand zum Erlöschen der ABE. Punkt.
Seiner Ansicht nach wiegt es aber viel Tragischer das, wenn der Zusatzakku in einer nicht ausreichend geschützten Tasche Transportiert wird, die nur unzureichend gegen Mechanische Einwirkungen von Aussen auf den Akku geschützt ist. Da gibt es bestimmte gesetzliche Vorgaben die Erfüllt sein müssen.🤷
Hallo,
möchte das Thema nochmal aufgreifen; das scheint wohl in der DIN EN 15194 2018-11 zu stehen.
Ohne die zu kaufen kann man die aber nicht einsehen. Weiss jemand was da drin steht?
GG
 
Hallo,
möchte das Thema nochmal aufgreifen; das scheint wohl in der DIN EN 15194 2018-11 zu stehen.
Ohne die zu kaufen kann man die aber nicht einsehen. Weiss jemand was da drin steht?
GG
Nee, leider auch nicht genau.
Da geht's aber auch drum das der Akku bei einem möglichen Unfall gegen Mechanische Beschädigungen geschützt sein muss.
Da werden dann höchstwahrscheinlich verschiedene Belastungstests/mögliche auftretende Beschädigungen nach einer DIN Norm durchgeführt.🤷🏼‍♂️
 
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Nee, leider auch nicht genau.
Da geht's aber auch drum das der Akku bei einem möglichen Unfall gegen Mechanische Beschädigungen geschützt sein muss.
Da werden dann höchstwahrscheinlich verschiedene Belastungstests/mögliche auftretende Beschädigungen nach einer DIN Norm durchgeführt.🤷🏼‍♂️
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Ja es ist natürlich vollkommen klar, das wenn es einen Unfall gibt, der Akku zu unreichend geschützt ist.

Aber fast alles was in diesem Forum gemacht wird ist nicht zulässig oder bewegt sich im Grauzonenbereich.

Habt ihr das neue Monorim 48 V Kit inkl Motor eig mal angeschaut? Ich finde den ja entsprechend teuer.

VG
 
Hallo
hab mittlerweile Einblick in die besagte DIN EN 15194 gehabt, sinngemäss steht da:
Batteriepack muss so ausgelegt sein das ein Brandrisiko sowie mechanische Beschädigung durch Missbrauch vermieden werden.
also einwandfreier Zustand der Gehäuse usw.
Batterieanschlüsse gegen Kurzschlüsse und Überladung geschützt
muss den Festlegungen des Herstellers entsprechen,
Dann folgt noch das Prüfungsverfahren und der Verweis auf die EN 62133 oder 50604-1 die als ausreichende Prüfung gilt.
Auf die Kompatibilität des Ladegerätes und des Akkus wird hingewiesen , wobei davon ausgegangen wird, dass das Lade,.Netzteil in einem Wohnumfeld (Haushalt )
angewendet wird.
Für mich sagt das nicht aus, das ein Zusatzakku verboten ist.

Gruss Gerd
 
Hallo
hab mittlerweile Einblick in die besagte DIN EN 15194 gehabt, sinngemäss steht da:
Batteriepack muss so ausgelegt sein das ein Brandrisiko sowie mechanische Beschädigung durch Missbrauch vermieden werden.
also einwandfreier Zustand der Gehäuse usw.
Batterieanschlüsse gegen Kurzschlüsse und Überladung geschützt
muss den Festlegungen des Herstellers entsprechen,
Dann folgt noch das Prüfungsverfahren und der Verweis auf die EN 62133 oder 50604-1 die als ausreichende Prüfung gilt.
Auf die Kompatibilität des Ladegerätes und des Akkus wird hingewiesen , wobei davon ausgegangen wird, dass das Lade,.Netzteil in einem Wohnumfeld (Haushalt )
angewendet wird.
Für mich sagt das nicht aus, das ein Zusatzakku verboten ist.

Gruss Gerd
Ja nur darf der Zusatzakku wie er hier angeboten wird nicht in der Tasche verstaut mitgenommen werden.
Da muss dann ein sicheres Gehäuse drum.

VG Finn
 
hallo,
steht nirgendwo etwas von Gehäuse muss nur sicher sein.
GG
 
muss den Festlegungen des Herstellers entsprechen,

Für mich sagt das nicht aus, das ein Zusatzakku verboten ist.

Gruss Gerd
Du beantwortest Dir deine Frage selber: es gibt vom Hersteller keine Festlegungen für einen Zusatzakku, da nicht vorgesehen. Somit fällt weder der noch die notwendigen Manipulationen der Hersteller-Elektrik unter die dem Hersteller erteilte ABE. Zusatzakku =Verlust der ABE =verboten.

Interessant, wie manche immer und immer wieder versuchen, illegales Tuning legal aussehen zu lassen 😊

Memo an mich: nicht schon wieder zum 23zwöftigsten Mal auf so etwas antworten, es macht keinen Sinn 😅
 
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