Da bestätige ich
ActSeven.
Allgemein sollte man sich so eine Gängelung überhaupt nicht bieten lassen. Die halbe ekfV würde ohnehin bei einer klage wegen verhältnismäßigkeit überarbeitet werden. Aktuelles Beispiel: promille grenze. Im Zweifel sollte man es bei escooter themen wirklich vor Gericht ziehen

(edit: Insbesondere Versicherungspflicht)
Konkret zu den Teilen:
Eine ABE kann nur futsch gehen, wenn die Angaben, die auf der ABE stehen verändert werden oder die Anforderungen an escooter nicht mehr dem gesetzestext entsprechen.
Insbesondere steht ausdrücklich im Gesetzestext, dass eine ABE nicht verloren geht, wenn Reparaturen durchgeführt werden und im übertragenen Sinne der gesunde Menschenverstand daran beteiligt war. Eine Bindung an Originalteile gibt es nicht.
In diesem Fall ist die neue Bremse besser als die alte, sowohl was Bremsleistung als auch was die Dosierbarkeit angeht. (Beides Anforderungen aus dem Gesetz)
Blick über den Tellerrand:
Auch Motor, Controller, Akku usw sind oft nicht bestandteil der ABE in dem Sinne, dass dahingehend eine Bindung an Originalteile oder Originalspezifikationen gelten würde.
Geht eher um die allgemeinen Anforderungen, wie z.B. "bauartbedingte" Höchstgeschwindigkeit und Leistung. Da scooter wie der IO hawk legacy oder ninebot gt1d ne ABE haben, reicht eine künstliche Drosselung vollkommen aus um den Punkt "bauartbedingt" zu erfüllen. Kabelarbeit ist auch kein Thema. Blinker kann man ja auch nachrüsten.
Klartext: Fährts aufm Prüfstand 20 mit 500w, dann kann mir keiner etwas. Manipulation zu unterstellen ist eben was anderes als manipulation zu beweisen. Hauptsache nicht ja und amen zu allem sagen, insbesondere vor der rennleitung. da sagt man kein einziges wort und kommuniziert nur durch den rechtsbeistand. Gerade die überschreiten nämlich sehr gerne den rahmen des erlaubten
