Geplante STVO-Novelle bringt große Änderungen für E-Scooter

Eine Möglichkeit für fix installierte Blinker wären eventuell diese hier - siehe Anhang (findet man in den Aliexpress Bundle Deals)
turn_signals.webp

Oder die Xiaomi Pro 4 Style Blinker:

Diese hier passen glaube ich nur auf M365 & Co., wenn man eine Lenkstangen-Verlängerung mit hohlem Ende nutzt:

Allerdings braucht man dazu noch eine Schaltung mit Mikrocontroller, Tasten und evtl. DC-DC-Wandler.

Gibt es eigentlich bei M365 (Pro) bzw. deren Clonen irgendeine einfache Möglichkeit, 5V mit ausreichend Strom am Dashboard abzuzapfen?
(damit man sich den DC-DC-Wandler und die Verkabelung bis zum Akku sparen kann)

Eigentlich wäre das ein Fall für den VfGH, weil hier keine Rücksicht auf den Bestand genommen wurde - der seit ca. 8 Jahren legal unterwegs ist - und es auch keine einfache, fachgerechte und vor allem leistbare (dem Wert des Scooter entsprechende) Nachrüstung gibt, ausser für Bastler.
 
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Ich verweise punkto all der nicht nur theoretisch möglichen, sondern in der täglichen Praxis ganz sicher vorhandenen Stolpersteine betreffend die Nachrüstung mit den diversen am Markt befindlichen Blinkersets jetzt einfach mal auf meinen Beitrag in einem einschlägigen Thread zu einem Umbaukit.

Kurzversion: Die Blinkernachrüstpflicht in Kombination mit der unsäglichen Begrenzung der Motordauernennleistung führt, so gemäß dem Gesetz exekutiert, übers Hintertürl zu einem Totalverbot aller elektrobetriebenen Fahrzeuge ab 01. Mai 2026, so es sich nicht um eindeutige Elektrofahrräder handelt oder eine Nummerntafel vorhanden ist. Das hätte man deutlich einfacher haben können, so dass wirklich so gewollt war. Die Briten und Niederländer habens ja vorgemacht! Stellt sich die Frage, was man nun als Betroffener macht? Alle E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge einfach vor dem Parlament liegen lassen? Oder doch illegal weiterhin benutzen?
 
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Stellt sich die Frage, was man nun als Betroffener macht? Alle E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge einfach vor dem Parlament liegen lassen? Oder doch illegal weiterhin benutzen?
Im Rahmen einer angemeldeten Versammlung auf einer vorab bekanntgegeben Route als Mittels des Protests fahren, wobei die Tatsache, dass der E-Scooter ansonsten nicht zulässig wäre natürlich in die Versammlungsanzeige rein kommt und explizit als Kundgebungsmittel genannt wird und damit vom Versammlungsrecht gedeckt wäre - genau wie man im Rahmen einer Versammlung mit PKWs ja auch Parks und Fussgänger-Zonen befahren darf, wenn das so drinsteht.
 
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Sind die Reflektorfolien erlaubt? Steht überall was anderes, was als Rückstrahler definiert wird? Scheinbar gelten die dünnen Aufkleber nicht? Kommt schon wieder teuer, wenn man mehrere Modelle hat...weiß vorne, rot hinten, zwei gelbe seitlich...und ab Oktober auf den Müll, wenn es ein Scooter mit Sitz ist, weil nur noch Stehscooter als Scooter gelten, obwohl als Klappscooter gekauft?!
 
Sind die Reflektorfolien erlaubt? Steht überall was anderes, was als Rückstrahler definiert wird? Scheinbar gelten die dünnen Aufkleber nicht?
Es zählt immer das, was im Gesetz steht und nicht "überall anders":
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und ab Oktober auf den Müll, wenn es ein Scooter mit Sitz ist, weil nur noch Stehscooter als Scooter gelten, obwohl als Klappscooter gekauft?!
Offiziell bis jetzt: genau das!
 
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Danke, habe diese Seite nicht gefunden, nur die ECE Regelung R104, nach welcher Rückstrahler oder Rückstrahlmaterialien genormt sein müssen, mit einer Fläche von mindestens 20 cm2... also reflektierende Folie.
 
Gäbe es Interesse an einer fixen, universellen DIY-Blinker-Schaltung, welche die Funktionen des Ninebot G2/F2 Pro nachahmt (Blinken rechts/links, Warnblinker, Piepsen evtl. mit weiteren Features) und auf einem billigen Mikrocontroller (STC 8051, PIC, STM8 - alles via Aliexpress erhältlich), MOSFET-Modulen (Aliexpress), dem obigen Blinker-Set (bei dem die Betriebsspannung nicht angegeben ist bzw. noch ermittelt werden müsste) und dem Blinker-Bedienteil für Ninebot F2 Pro ?

Interessant wird sein, ob die Blinker-LED-Module mit 5V oder 12V laufen, denn 5V wäre vorteilhafter, die bekommt man vom Dashboard, nur fraglich, wieviel Strom man ziehen darf -weiss das jemand zufällig?

Ich habe mir gedacht, so eine zu machen und als Mikrocontroller entweder einen STC-Typen (programmierbar über UART/USB-Seriell, ein billiger DIY-Bausatz liefert den Chip und ermöglicht die einfache Programierung im Sockel, ebenso gibt es 8-Pin-Varianten fix fertig auf einem kleinen Board um ca. 1 Euro) oder einen PIC-Typen (PIC12F508 / PIC12F629) zu nehmen.

PIC hätte den Nachteil, dass man einen Programmer (PICKit2/Clone bzw. Billigst-Programmer für 7 Euro) benötigt, aber sie sind im Prinzip "rock-solid" und seit Jahrzehnten verfügbar - auch in Zukunft und sie sind in etlichen Automotive-Anwendungen zu finden. STM8 hätte den Vorteil, dass man bestehende ST-Links einsetzen kann. STC hätte den Vorteil, dass man jeden UART/USB-Seriell-Wandler nutzen kann, da die Chips einen internen Bootloader haben.
 
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Das grundsätzliche Interesse an einer vom Arbeitsaufwand her einigermaßen flott und einfach realisierbaren DIY-Lösung ist innerhalb des Forennutzerkreises vermutlich gegeben, doch deckt der ja nicht einmal ein X-tel der E-Scooter-Nutzer ab. Die Gretchenprobleme sind ja zudem stets die selben: Woher kommt der "Saft" für die Schaltung und die Blinker (das wird in fast allen Fällen aufs Legen einer Leitung bis zum Controller bzw. Akku raus laufen, was ja noch einigermaßen machbar ist, bloß wo schließt man das dann dort an) und danach geht's schon mit der Frage weiter, wo diese, auch noch so kleine Schaltung, am Lenker (oder anderswo) sinnvoll untergebracht werden kann.

Für einen Elektronikbaukasten wäre das ein super "Projekt", aber punkto praktischer Umsetzung wird's meines Erachtens einigermaßen haarig.
 
Bzgl.: "Woher kommt der "Saft" für die Schaltung und die Blinker (das wird in fast allen Fällen aufs Legen einer Leitung bis zum Controller bzw. Akku raus laufen, was ja noch einigermaßen machbar ist, bloß wo schließt man das dann dort an) "

Deswegen die Frage, ob die 5V-Leitung vom Controller bei üblichen Scootern (M365/Pro/Pro2 evtl. Clones) ca. 500mA @ 5V liefert (mehr werden die LED-Dinger ja nicht brauchen, wenn gängige Motorrad-Blinker mit ca. 3W spezifiert sind - dann kann an die 5V bequem durch anlöten von 2 Drähten am Dashboard abgreifen.

Edit: So, habe vermutlich die Antwort - diese Lenkstangen-Blinker brauchen ca. 9-12V. Das wäre aber kein Problem mit einem kleinen Step-Up-Modul wie diesem

Review eines anderen Angebots:
blinker_9v.webp
 
Zuletzt bearbeitet:
Deswegen die Frage, ob die 5V-Leitung vom Controller bei üblichen Scootern (M365/Pro/Pro2 evtl. Clones) ca. 500mA @ 5V liefert (mehr werden die LED-Dinger ja nicht brauchen, wenn gängige Motorrad-Blinker mit ca. 3W spezifiert sind - dann kann an die 5V bequem durch anlöten von 2 Drähten am Dashboard abgreifen.
Das funktioniert bei den mir bekannten Modellen Xiaomi bis Mi3 und Ninebot bis G30 zumindest nicht. Die Spannung bricht ein und dann wird es "seltsam" 😉
Edit: So, habe vermutlich die Antwort - diese Lenkstangen-Blinker brauchen ca. 9-12V. Das wäre aber kein Problem mit einem kleinen Step-Up-Modul wie diesem

Review eines anderen Angebots:
Anhang anzeigen 70136
Du meinst Step-Down vom Akku, anders geht es nicht.
 
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VBat liegt aber (mit dünnem Kabel) auch am 4-Pin-Rundstecker und damit am Dashboard an - bzw. wenn man den passenden Stecker findet, wäre ein Y-Splitter natürlich besser statt auf's Dashboard zu löten. Theoretisch müsste bei ca. 36V (VBat) Spannung auch das dünne Kabel ausreichen, da der Strom relativ gering ist (<100mA).
 
VBat liegt aber (mit dünnem Kabel) auch am 4-Pin-Rundstecker und damit am Dashboard an - bzw. wenn man den passenden Stecker findet, wäre ein Y-Splitter natürlich besser statt auf's Dashboard zu löten. Theoretisch müsste bei ca. 36V (VBat) Spannung auch das dünne Kabel ausreichen, da der Strom relativ gering ist (<100mA).
1. Ist dann trotzdem ein Step-Down, kein Step-Up 🙃

2. Wenn der Step-Down samt Y-Splitter nicht unters Dashboard passt, bringt das nix.
Zumindest für den 1S/Pro2 und Mi3 kann ich das verneinen, Schlüsselschalter mit Steckverbindern statt Löten (zwecks Rückbau) war schon grenzwertig.
 
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Spannende Neuigkeiten:

Bei der Formulierung "mit einer Höchstleistung von nicht mehr als 600 Watt" ist nicht davon auszugehen, dass Peakleistung gemeint ist ergo Nennleistung. ☺️

Genau wie es mir unsere liebe Exekutive auch immer gesagt hat.
 
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dass Peakleistung gemeint ist ergo Nennleistung
Lol... Seit wann ist Peakleistung gleich Nennleistung? Das war noch nie so und wird auch nie so sein, Peak bezeichnet die Höchstleistung, und Nennleistung die Dauerleistung.

Der Herr Landesleiter und seine "Rechtsberatung" sollten die Gesetze eigentlich besser kennen (und die Begrifflichkeiten).

Natürlich ist nachvollziehbar, dass man sich das schön reden will, machen die Deutschen mit ihren "erlaubten 22kmh" auch ständig, ist dennoch falsch.

Im Gesetzestext steht das eindeutig drin (§ 2 Abs. 1 Z 19 lit. g StVO):

„g) elektrisch betriebene Klein- und Miniroller ('E-Scooter') mit einer Höchstleistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, das mit einer Lenkstange, einem Trittbrett und mit einem äußeren Felgendurchmesser von höchstens 300 mm ausgestattet ist und keine Sitzvorrichtung aufweist;“

Dazu die gesetzlichen Vorgaben in Österreich für die Pflichtangaben auf dem Typenschild:

Name und Anschrift des Herstellers
CE-Kennzeichnung
Bezeichnung der Maschine (Modell/Typ)
Seriennummer
Baujahr
Nennleistung in Watt (W)
Höchstgeschwindigkeit (km/h)

Spätestens bei einem Unfall steht dann "... aber der hat dann und da gesagt, dass..." gegen eben jenen Gesetzestext - und da ist abzusehen, welches Argument sticht 😉
 
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Ich habe hier von Monorim ein Blinker-Set gefunden, das offenbar am Dashboard angeschlossen wird und bereits den Controller (vermutlich im Bedienteil) enthält:

Damit wäre eine "Bastel-Lösung" nur noch für Modelle exkl. M365 Pro notwendig (bzw. kann man das Set wohl auch auf die adaptieren)

Hier ein Video dazu:
 
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Lol... Seit wann ist Peakleistung gleich Nennleistung?
Ähm und wo habe ich das geschrieben?

Der Satz sagt aus, dass lt. den Herrschaften im Gesetzestext nicht die (maximale) Peakleistung sondern die (maximale) Nennleistung definiert ist.

Ergo bedeutet daher und drückt eine Schlussfolgerung aus, keine Gleichstellung.
 
Der Satz sagt aus, dass lt. den Herrschaften im Gesetzestext nicht die (maximale) Peakleistung sondern die (maximale) Nennleistung definiert ist.
Jetzt driften wir aber aber immer mehr ins Taka-Tuka-Land ab 🤣.
Es gibt keine "Maximale Nennleistung".
Nennleistung = Dauerleistung.

Ist ja wie "da steht eigentlich rot, aber in Wirklichkeit ist grün gemeint" 🤣🤣

Ergo bedeutet daher und drückt eine Schlussfolgerung aus, keine Gleichstellung.
Wie gesagt, du schlussfolgerst daraus das, was du gern hättest-was es aber noch lange nicht richtig macht 🙃
 
Das Dilemma an der Höchstleistung ist doch das Quadrat des Dilemmas mit der (Dauer)Nennleistung. Denn wenn ich schon keine Prüfnorm für die Festsetzung der (Dauer)Nennleistung habe, wie kann man dann erst eine für die Höchstleistung haben? Doch ohne Prüfnorm kann doch niemand irgendwessen Angaben überprüfen.

Daher ist die Sache mit den Typenschild ebenfalls Schilda hoch zehn! Da kann ich doch drauf schreiben was ich will, und wer jetzt meint das würde ja niemand machen, der sehe sich doch einfach mal die Typenschilder der nicht nach der eKFV zugelassenen E-Scooter an; da stehen doch schon ab Werk irgendwelche gewürfelten Zahlen drauf (wenn man mal vom alten Klassiker Namens Xiaomi M365 absieht). Da hat doch jeder noch so billige Nachbau angeblich 300 oder mehr Watt. Als Faustregel gilt zudem, dass die Höchstleistung zumindest das Doppelte beträgt.

Je länger ich darüber nachdenke desto weniger verstehe ich, warum bei den elektromotorbetriebenen Dingern überhaupt die "Motorleistung" (in Watt gesehen) begrenzt ist. Wieso reicht es nicht die Vmax zu begrenzen, und wenn schon die Leistungsfähigkeit begrenzt werden muss, warum dann nicht die Beschleunigung, also die Nm?
 
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Reaktionen: Gerhard und Olli_69
Hallo, für mich ist dieses Thema wirklich ein wenig undruchsichtig.
Kann ich nun am dem 1 Mai wo das neue Gesezt in Kraft tritt den Xiaomi Electric Scooter 5 in Österreich fahren?
Für mich ist die Höchstleistung 600 Watt mit der Spitzenleistung(Peak) gleichzusetzen und hier wäre dieser Scooter nicht mehr erlaubt.

Sollte aber die Höchstleistung nun die Nennleistung sein wäre er wieder erlaubt.

Wo kann man dies am besten nachlesen