Geplante STVO-Novelle bringt große Änderungen für E-Scooter

Eine Möglichkeit für fix installierte Blinker wären eventuell diese hier - siehe Anhang (findet man in den Aliexpress Bundle Deals)
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Oder die Xiaomi Pro 4 Style Blinker:

Diese hier passen glaube ich nur auf M365 & Co., wenn man eine Lenkstangen-Verlängerung mit hohlem Ende nutzt:

Allerdings braucht man dazu noch eine Schaltung mit Mikrocontroller, Tasten und evtl. DC-DC-Wandler.

Gibt es eigentlich bei M365 (Pro) bzw. deren Clonen irgendeine einfache Möglichkeit, 5V mit ausreichend Strom am Dashboard abzuzapfen?
(damit man sich den DC-DC-Wandler und die Verkabelung bis zum Akku sparen kann)

Eigentlich wäre das ein Fall für den VfGH, weil hier keine Rücksicht auf den Bestand genommen wurde - der seit ca. 8 Jahren legal unterwegs ist - und es auch keine einfache, fachgerechte und vor allem leistbare (dem Wert des Scooter entsprechende) Nachrüstung gibt, ausser für Bastler.
 
Ich verweise punkto all der nicht nur theoretisch möglichen, sondern in der täglichen Praxis ganz sicher vorhandenen Stolpersteine betreffend die Nachrüstung mit den diversen am Markt befindlichen Blinkersets jetzt einfach mal auf meinen Beitrag in einem einschlägigen Thread zu einem Umbaukit.

Kurzversion: Die Blinkernachrüstpflicht in Kombination mit der unsäglichen Begrenzung der Motordauernennleistung führt, so gemäß dem Gesetz exekutiert, übers Hintertürl zu einem Totalverbot aller elektrobetriebenen Fahrzeuge ab 01. Mai 2026, so es sich nicht um eindeutige Elektrofahrräder handelt oder eine Nummerntafel vorhanden ist. Das hätte man deutlich einfacher haben können, so dass wirklich so gewollt war. Die Briten und Niederländer habens ja vorgemacht! Stellt sich die Frage, was man nun als Betroffener macht? Alle E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge einfach vor dem Parlament liegen lassen? Oder doch illegal weiterhin benutzen?
 
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Stellt sich die Frage, was man nun als Betroffener macht? Alle E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge einfach vor dem Parlament liegen lassen? Oder doch illegal weiterhin benutzen?
Im Rahmen einer angemeldeten Versammlung auf einer vorab bekanntgegeben Route als Mittels des Protests fahren, wobei die Tatsache, dass der E-Scooter ansonsten nicht zulässig wäre natürlich in die Versammlungsanzeige rein kommt und explizit als Kundgebungsmittel genannt wird und damit vom Versammlungsrecht gedeckt wäre - genau wie man im Rahmen einer Versammlung mit PKWs ja auch Parks und Fussgänger-Zonen befahren darf, wenn das so drinsteht.
 
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Sind die Reflektorfolien erlaubt? Steht überall was anderes, was als Rückstrahler definiert wird? Scheinbar gelten die dünnen Aufkleber nicht? Kommt schon wieder teuer, wenn man mehrere Modelle hat...weiß vorne, rot hinten, zwei gelbe seitlich...und ab Oktober auf den Müll, wenn es ein Scooter mit Sitz ist, weil nur noch Stehscooter als Scooter gelten, obwohl als Klappscooter gekauft?!
 
Sind die Reflektorfolien erlaubt? Steht überall was anderes, was als Rückstrahler definiert wird? Scheinbar gelten die dünnen Aufkleber nicht?
Es zählt immer das, was im Gesetz steht und nicht "überall anders":
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und ab Oktober auf den Müll, wenn es ein Scooter mit Sitz ist, weil nur noch Stehscooter als Scooter gelten, obwohl als Klappscooter gekauft?!
Offiziell bis jetzt: genau das!
 
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Danke, habe diese Seite nicht gefunden, nur die ECE Regelung R104, nach welcher Rückstrahler oder Rückstrahlmaterialien genormt sein müssen, mit einer Fläche von mindestens 20 cm2... also reflektierende Folie.