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Darin wird unter anderen (wieder einmal) behauptet, dass diese kennzeichenlosen E-Mopeds aus rechtlicher Sicht Fahrräder wären, wenn eben die Leistungsvorgaben für E-Bikes eingehalten würden
(was diese E-Mopeds ja nicht tun).
ABER, so frage ich mich schon seit langem, wie ist denn ein Fahrrad aus mechanisch-technischer Sicht definiert?
Müssten Fahrräder nach gängiger (Lehr)Meinung eigentlich nicht eine aktive Trettvorrichtung / Pedalkurbel
(also eben nicht nur die Achse für die Kurbelaufnahme, sondern eben auch eine solche mit beweglichen Pedale dran) aufweisen? Aber genau das haben diese E-Mopeds ja gar nicht! Wären das dann, wegen des Charakteristikums eines fix montierten Sitzes nicht eher E-Laufräder? Und falls ja, wo fallen Laufräder rein? Etwa in die selbe Gruppe wie alles andere auf Straßen herumrollende Zeug
(wie z.B. die E-Scooter, Trettroller, Skater, Sommerstraßenlangläufer usw.) das kein Fahrzeug nach dem KFG ist
(und daher auch immer Nachrang hat)? Falls diese E-Mopeds weder eine E-Bike noch ein E-Laufrad sind, was sind sie dann? Denn ein E-Scooter ist ja nun mal ein Fahrzeug das stehend benutzt wird und bei einem vorhandenen Sitz eigentlich zum E-Moped wird.
Die Klärung dieser Frage ist keine rein akademische Angelegenheit, denn Fahrräder und E-Bikes unterliegen ja dem KFG
(und sind somit Fahrzeuge mit Vorrangsrechten), während E-Scooter und anderes auf der Straße rollendes Material das nur auf Grund der StVO die Straße nutzen darf
(bzw. muss) eben keine Fahrzeuge sind und daher auch prinzipiell immer Nachrang haben.