Ab 30km/h auf dem G2 wird selbst mir unwohl. -auf der Autobahn fühle ich mich jedenfalls sicherer mit 300km/h-
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Das Beweist einmal mehr das wir alle nur Menschen sind und niemand Unfehlbar ist.Jetzt wurde auch mal ein Politiker erwischt.
Bei 1,3 Promille und auffälligem Fahrstiel ist das nicht so wichtig.Habe mir aus diesem Grund auch ein Endouro Ebike geholt
Seit wann werden Alkohol und Drogen beim Fahrrad anders bestraft als beim Auto/Motorrad ? Auch hier machst du dich bei einer Alkoholisierung ab 0,3 Promille strafbar, wenn Ausfallerscheinungen vorhanden sind, wie z. B. bei einem Unfall.Wobei ich dabei bleibe, das es nicht fair ist das ein Roller wie ein Auto behandelt wird und man auf einem E-Bike fast alles darf. Auf einem Ebike hätte er wenig zu befürchten gehabt Sehe das etwas zwiegespalten mit dieser Ungleichbehandlung und so ein Roller ist nunmal kein Auto oder Motorrad.
Habe mir aus diesem Grund auch ein Endouro Ebike geholt und fahre derzeit kein Roller mehr, da habe ich meine Ruhe und muss mir keinen Kopf machen.
Bis 1.6 Promille darfst haben, wenn nichts passiert kann dir eigentlich keiner etwas.Seit wann werden Alkohol und Drogen beim Fahrrad anders bestraft als beim Auto/Motorrad ? Auch hier machst du dich bei einer Alkoholisierung ab 0,3 Promille strafbar, wenn Ausfallerscheinungen vorhanden sind, wie z. B. bei einem Unfall.
Und genau das ist eben nicht richtig. Bei einem Unfall zählen die 0,3 Promille, wie oben bereits erwähnt. Beim Auto sind die Geldstrafen festgelegt, beim Fahrrad nicht, das kann dich 30 Tagessätze kosten, also ein ganzer Netto-Monatslohn.z.b Unfall mit Fußgänger, da kann man lieber Fahrrad als Roller sein, aber auch als Unfallgegner ein Auto, da steht man allgemein rechtlich mitm Fahrrad besser da.
Die müssen dir nur Schlangenlinie fahren unterstellen und auch das ist eine Ausfallerscheinung - >0,3 PromilleIch sag mal Allgemeine Verkehrskontrolle und dann 1,5, da droht einem rein garnichts.
Nochmals, in dem Fall war aber kein Unfall und angeblich wurde gesagt ,, Allgemeine Verkehrskontrolle".Und genau das ist eben nicht richtig. Bei einem Unfall zählen die 0,3 Promille, wie oben bereits erwähnt. Beim Auto sind die Geldstrafen festgelegt, beim Fahrrad nicht, das kann dich 30 Tagessätze kosten, also ein ganzer Netto-Monatslohn.
Die müssen dir nur Schlangenlinie fahren unterstellen und auch das ist eine Ausfallerscheinung - >0,3 Promille