Woher nehmen die den Unfug mit den Bußgeldern?
Ein Verkehrsbetrieb kann gar keine Bußgelder erlassen.
Das ist korrekt, der Begriff "Bußgeld" ist allerdings auch falsch gewählt. Verkehrsbetriebe dürfen ein "erhöhtes Beförderungsentgelt" erheben. Dies ist kein Bußgeld, sondern eine zivilrechtliche Forderung auf Grundlage ihrer Beförderungsbedingungen. Somit erlaubt.
Die können einem nicht einmal Hausverbot geben sondern einen nur für 24 Stunden rauswerfen können.
Nux für ungut, aber das ist Blödsinn, natürlich können (und dürfen) sie.
Verkehrsbetriebe oder deren Bevollmächtigte (z. B. Sicherheitsdienst) dürfen sehr wohl ein Hausverbot aussprechen, und dieses kann auch über 24 Stunden hinaus gelten.
Verkehrsunternehmen haben in ihren Fahrzeugen, auf Bahnsteigen oder in Bahnhöfen das
Hausrecht. Sie dürfen Personen, die gegen Regeln verstoßen (z. B. aggressives Verhalten, wiederholtes Schwarzfahren, Gefahr für andere, etc. ), dauerhaft
oder natürlich auch zeitweise ausschließen.
Ein solches Hausverbot ist zivilrechtlich wirksam und kann bei Zuwiderhandlung mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) verfolgt werden.
Ein 24-Stunden-Limit ist nirgends gesetzlich festgeschrieben.
Das ist doch nur wieder Angstmache gegenüber der normalen Bevölkerung damit die sich nicht trauen wenn nötig gegen das Verbot zu verstoßen.
Siehe oben, aber trau dich ruhig, wann immer du willst, dagegen zu verstoßen - ist natürlich jedem selbst überlassen.
Das dieses ganze E-Scooter-Verbot aufgrund eines schwachsinnigen "Gutachtens" absolut dämlich , hirnverbrannt und auch peinlich ist für alle, die sich auskennen- da sind wir uns sicher alle einig.