COC/ Declaration of conformity

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doch interessiert sie, schließlich brauchst du für den Abschluss einer Versicherung die FIN und die gibt es nur wenn das ABE Prozedere durchlaufen würde.
Davon Mal abgesehen wüßte ich auch nicht wieso man ein E-Scooter versichern sollte wenn man nur auf Privatgelände oder im EU Ausland fährt.
Wie schon oben geschrieben und von olli69 auch schon ignoriert wird die fahrgestellnummer entweder vom hersteller vergeben, die meisten nehmen die, oder nach eigenem wunsch individuell ausgesucht und muss dann halt auch selber "unveränderlich und ablesbar angebracht" werden.

Das heist im Falle von Oldtimern mit total verwitterter Plakette oder fehlender Plakette und fehlenden Papieren das man neue Papiere beantragt, dafür braucht man eine neue Nummer.
(Manche Hersteller gibt es lange nicht mehr, das mal als Praktischen Grund warum es weder deren Nummer noch eine von diesen herab- bzw. zugesalbte Plakette sein muss.
Auch kann man ohne Papiere oft nicht mehr die Nummer feststellen, wenn auch die Plakette fehlt.)

Da reicht dann das Einritzen oder Einschlagen einer Nummer im Rahmen, bei Rollern ohne VIN auf dem Weg zu einer EBE muss man keine eigene Plakette designen und Drucken lassen damit angela erfreut lächelt oder friedrich grinst wie beim kassensturz , einfach einritzen (und individuell, also nicht eine identische Kopie einer bereits bestehenden VIN für ein anderes Fahrzeug zu sein) reicht aus um die kriterien zu erfüllen.

Warum man den in D verichern wollte, wenn man im Ausland fährt ?

Versichern in Frankreich als Beispiel kosten für nur Haftpflicht nicht knapp 30 Euro, sondern rund 60 Euro - pro Monat, nicht im Jahr.

Für Spanien kostet es etwas weniger. aber immer noch mehr als in D - und die Versicherung gilt EU weit, wenn man hätte sogar die Teilkasko mit Diebstahlschutz.

Wer seinen Lebensmittelpunkt in D hat und keine durchgehenden 6 Monate oder mehr in einem EU Ausland mit dem fahrzeug war darf es legal in D versichern.

Wenn es auf Privatgelände gefahren wird und man da einen Unfall hat gilt die Haftpflicht dort ebenso, das wäre zum Beispiel auf einem Campingplatz mit Schranke an der EInfahrt der Fall.

Grund für den Preisunterschied ist wohl der, das in D nur eine Halterhaftung und Fahrerhaftung besteht, wenn "grobe Fahrlässigkeit" oder Vorsatz nachgewiesen wird.

Einfache Fahrlässigkeit führt auch zu Schäden, aber für viele überraschend, zu keinem Anspruch gegen die Versicherung und auch nicht den Halter direkt unter StVO, eventuell unter anderen Gesetzen da man schon irgendwie Haftbar ist, auch bei "nur leichter" Fahrlässigkeit.

Im Ausland ist das anders und dank EU Harmonisierung (?) gilt diese "Ausrede" für die Haftpflicht bei Schäden im EU-Ausland nicht, da gilt das dortige nationale Gesetz (oder plural dazu) welches Haftung im Verkehr regelt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn es um eine EBE geht ist das was anderes.
Allerdings kann man da nicht irgendeine Nummer einkratzen oder drauf kleben, da die FIN aus der Herstellerkennung, dem Fahrzeugtyp/Modellcode und einer individuelle Seriennummer besteht.
Wenn du eine EBE erhältst, bekommst du vom TÜV in der Regel eine neue FIN die dann entsprechend am Fahrzeug anzubringen ist.
Hier geht es aber um ein Fahrzeug was der eKFV unterliegt, da läuft das nicht so wie bei Oldtimern oder Mopeds usw..
Sehr unwahrscheinlich dass das funktionieren wird.
 
Wenn es um eine EBE geht ist das was anderes.
Allerdings kann man da nicht irgendeine Nummer einkratzen oder drauf kleben, da die FIN aus der Herstellerkennung, dem Fahrzeugtyp/Modellcode und einer individuelle Seriennummer besteht.
Wenn du eine EBE erhältst, bekommst du vom TÜV in der Regel eine neue FIN die dann entsprechend am Fahrzeug anzubringen ist.
Hier geht es aber um ein Fahrzeug was der eKFV unterliegt, da läuft das nicht so wie bei Oldtimern oder Mopeds usw..
Sehr unwahrscheinlich dass das funktionieren wird.
Die Zusammensetzung der Fin aus Modellcode etc. ist mir bekannt, die ist halt nur eine IS ( industry norm) und gesetzlich nicht vorgegeben (man könnte auch auf eine eigene Bestehen, in der Praxis macht das halt keinen Sinn bei Autos etc. - würde aber Sinn machen wenn die FIN gleich der Seriennummer wie an anderen Stellen im Fahrzeug hinterlegt ist, zumal bei den Rollern auch keine EInheitlichkeit mangels IS zu der gestaltung der FIN´s besteht ) auch nicht bei den Seriennummern).

Einritzen ginge also schon, man braucht vom Hersteller nur das EC conformity/ COC Papier für eine EBE, alles andere kommt von anderswo.
Wenn der Herstellen nicht Xiaomi sondern Pleite wäre (oder der Importeur), wo sollte man dann eine leere Plakette herkriegen ?
 
na ja wie gesagt, bei E-Scootern hat man die eKFV vorgeschoben. Da ist der Erwerb einer EBE nicht mit anderen Fahrzeugen, die einer Zulassung durch eine Einzelabnahme unterliegen, gleichzusetzen.
Meines Erachtens nach hat man kaum eine Chance für einen E-Scooter eine EBE zu bekommen. Man liest in Foren zwar immer wieder was davon, wenn es aber darum geht echte Nachweise zu erbringen, hört man nichts mehr von den Leuten. Das müssen sie zwar nicht, komisch ist es aber schon.
Falls du es probierst und Erfolg hast, wäre es echt toll wenn du deine Erfahrungen hier teilen würdest.
 
na ja wie gesagt, bei E-Scootern hat man die eKFV vorgeschoben. Da ist der Erwerb einer EBE nicht mit anderen Fahrzeugen, die einer Zulassung durch eine Einzelabnahme unterliegen, gleichzusetzen.
Meines Erachtens nach hat man kaum eine Chance für einen E-Scooter eine EBE zu bekommen. Man liest in Foren zwar immer wieder was davon, wenn es aber darum geht echte Nachweise zu erbringen, hört man nichts mehr von den Leuten. Das müssen sie zwar nicht, komisch ist es aber schon.
Falls du es probierst und Erfolg hast, wäre es echt toll wenn du deine Erfahrungen hier teilen würdest.
Auch hier wird man nie wieder etwas von dem Herrn, der reichlich viel ohne jeglichen fachlich korrekten Inhalt schreibt, hören. Es gibt keine EBE bei E-Scootern, Punkt.
Auf den anderen Unfug gehe ich gar nicht mehr ein, wer nicht hören will, dem ist nicht zu helfen.
 
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Reaktionen: Heiko S.
Wegen "Versicherung lohnt sich nicht wenn man den nur im Ausland nutzt" ist noch zu sagen, dass die Teilkasko mit Diebstahlschutz sich bei höherwertigen Rollern ( dem Pro2 nicht mehr) schon lohnt, vor allem im Ausland.

Hier muss man dann aber tatsächlich aufpassen, dass man im Schadensfalle die Erstattung mit einer Wertbemessung für Fahrzeuge mit COC aber ohne ABE ansetzt und ausbezahlt bekommt. In der Praxis wird der Unterschied zu gering sein um ein Faktor für die Versicherer zu werden, theoretisch kann man aber falls man "zu viel" Aufgrund einer Berechung für ABE Versionen ausgezahlt bekommt und den Irrtum hervorgerufen hat ( zivilrechtlich) Haftbar gemacht werden, nicht direkt wegen Versicherungsbetrug im Strafrecht aber Zivilrechtlich ( Strafrechtlich müsste der Vorsatz, einen Diebstahl zu Erleiden und daraus zu Profitieren nachgewiesen werden, zivilrechtlich reicht es den Schaden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht zu haben).
 
Was noch zu sagen ist:
"Verboten" im Bussgeldrechtlichen Sinne ist das Fahren ohne Betriebserlaubnis, kostet 70 Euro, wenn man auch ohne Versicherung unerwegs ist weitere 40 Euro.

Die Versicherung gilt bis die Versicherung selber deren gültigkeit wiederruft, auch wenn man direkt falsche Angaben gemacht hätte. Der Polizist kann die nicht wiederrufen und seine Entdeckung lösst hier auch keine Ungültigkeit der Versicherung aus, schon far nicht Rückwirkend zu der Fahrt die der Polizist mit der Kontorlle ahnden will :)


Wer eine Versicherung wählt welche die COC als Nachweis akzeptiert und die Seriennummer annimmt hat auch nach Entdeckung nicht einen Widerruf der Versicherung zu befürchten, andere auch nicht wirklich ( geht sowieso nicht in retro, nur eine Deckung für spezifische Fälle könnte abgelehnt werden, die hypothetische Deckung aber nicht da der Vertrag ja lief und man theoretisch jederzeit eine EBE oder soagar ABE hätte erhalten können...), schongarnicht weil der Wachtmeister das so gesagt hat.
 
Auch hier wird man nie wieder etwas von dem Herrn, der reichlich viel ohne jeglichen fachlich korrekten Inhalt schreibt, hören. Es gibt keine EBE bei E-Scootern, Punkt.
Auf den anderen Unfug gehe ich gar nicht mehr ein, wer nicht hören will, dem ist nicht zu helfen.

An Jehe:

Ich hatte nicht vor für den Pro2 den Aufwand zu gehen, aber aus sportlichen Gründen würde ich 2-300 euro ( kosten laut einer anderen forum website für eine ebe) schon drauf verwenden.

Der Betrag kam mir niedrig vor da die EMS I messung allein schon recht teuer sein muss und von der prüfstelle gar nicht gemacht werden kann, aber vielleicht braucht man das mit COC ja nicht.

Kann gut sein dass es umprofitabel viel Kistet und der örtliche Prüfer eher abwinkt, weil er sich da nicht wirklich auskennt - und daher kaum jemand die Ebe geholt hat.

Ich bin mit dem Roller nicht verheiratet und habe keinen emotionalen Druck ihn hier zu naturalisieren oder zu legalisieren, daher würde ich nicht in unsinnige Kostenzonen damit vorstossen wollen.

Ich rufe Montag mal beim Tüv an und frage nach.
 
bleibt immer noch die Frage wie und als was, sowie bei wem du einen E-Scooter ohne FIN versichern willst.
Was die Versicherung betrifft, macht es wenig Sinn bei einer Versicherung falsche Angaben zu machen. Spätestens im Schadensfall wird man bemerken das bei Abschluss falsche Angaben gemacht wurden und der Versicherer wird den Vertrag anfechten. Das hat strafrechtliche Konsequenzen (arglistige Täuschung).
Wenn man es dann doch irgendwie gebacken bekommen hat für seinen nicht-ABE Scooter ein Versicherungskennzeichen zu besorgen, dann kann man Glück haben und der Polizei reicht es zu sehen das überhaupt irgendwas dran klebt oder sie kontrollieren genauer, stellen fest dass das Fahrzeug keine bzw. keine gültige FIN hat und die Probleme sind da. In dem Fall wird das auch der Versicherer erfahren. Noch problematischer wird es im Schadensfall, da hat man dann im wahrsten Sinne des Wortes die Arschkarte gezogen. 😁
 
Was noch zu sagen ist:
"Verboten" im Bussgeldrechtlichen Sinne ist das Fahren ohne Betriebserlaubnis, kostet 70 Euro, wenn man auch ohne Versicherung unerwegs ist weitere 40 Euro.

Die Versicherung gilt bis die Versicherung selber deren gültigkeit wiederruft, auch wenn man direkt falsche Angaben gemacht hätte. Der Polizist kann die nicht wiederrufen und seine Entdeckung lösst hier auch keine Ungültigkeit der Versicherung aus, schon far nicht Rückwirkend zu der Fahrt die der Polizist mit der Kontorlle ahnden will :)


Wer eine Versicherung wählt welche die COC als Nachweis akzeptiert und die Seriennummer annimmt hat auch nach Entdeckung nicht einen Widerruf der Versicherung zu befürchten, andere auch nicht wirklich ( geht sowieso nicht in retro, nur eine Deckung für spezifische Fälle könnte abgelehnt werden, die hypothetische Deckung aber nicht da der Vertrag ja lief und man theoretisch jederzeit eine EBE oder soagar ABE hätte erhalten können...), schongarnicht weil der Wachtmeister das so gesagt hat.

Die Unterscheidung ist wichtig da es im Strafrecht ( nicht Owi-Recht, da gibt es 70 Euro und 40 Euro Strafe ) das "Fahren ohne gültige Zulassung und Versicherung" nur in Tateinheit gibt und, anders als bei allen Fahrzeugen ausser dem Mofa und Moped bis 49ccm, die Zulassung welche mit Zuteilung des Kennzeichens beginnt eben nicht von der zulassungsstelle sondern einem Versicherungsbroker ausgelöst wird.
Die Versicherer versuchen die zu mitigieren, indem in den bedingungen die "anbringung des kz am fz" als versicherungsbeginn angegeben wird, was eine angreifbare und wohl in der praxis fast nie durchgesetzten interpretation von "zuteilung eines Kennzeiches" entspricht (nach der Zulassungsverordnung ist die "zuteilung" der beginn und ich denke diese beginnt vor dem erhalt des zugeteilten kennzeichens, welches man ohne zuteilung vorab ja nicht erhalten haben könnte).

Daher kann man mit Versicherung nie die Straftat "Fahren ohne Versicherung und Zulassung und damit auch ohne gültige Fahrerlaubnis" begehen (für ein nicht kategorisiertes Fahrzeug braucht man in D eine Erlaubnis, anderswo gibt es ohne kategorisierungseinteilung auch keine fs-pflicht...).
 
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