Richtig und der Verlierer zahlt am Ende die Kosten und Auslagen.
Wobei nicht ganz richtig. Beide Seiten machen in der Regel davon Gebrauch einen Gutachter einzuschalten, um Ihr Recht durchzusetzen.
Sollte der Roller noch keine 6 Monate alt sein, sollte er das schleunigst über die Händler Gewährleistung abwickeln. Denn innerhalb der ersten 6 Monate ist der Händler in der Beweispflicht dass der Schaden nicht schon ab Werk vorhanden war und der Käufer muss gar nichts beweisen. Keinen Gutachter einschalten, und auch sonst nichts tun außer sein Recht einfordern.
Wobei nicht ganz richtig. Beide Seiten machen in der Regel davon Gebrauch einen Gutachter einzuschalten, um Ihr Recht durchzusetzen.
Sollte der Roller noch keine 6 Monate alt sein, sollte er das schleunigst über die Händler Gewährleistung abwickeln. Denn innerhalb der ersten 6 Monate ist der Händler in der Beweispflicht dass der Schaden nicht schon ab Werk vorhanden war und der Käufer muss gar nichts beweisen. Keinen Gutachter einschalten, und auch sonst nichts tun außer sein Recht einfordern.