Display lässt sich nicht mehr einschalten, Rücklicht blinkt 33 mal

Wenn Du weißt, dass es wirklich das Kabel als Ursache ist, dann versuch doch mal, am Kabel zu untersuchen, wo genau es kaputt ist.

Also ggf. der obere Stecker, oder der untere, oder im Kabel innen drin etwas gerissen?

Hast ja nichts zu verlieren, ggf. findest Du die Ursache selbst heraus und kannst beheben.

Und am besten gleich sofort bei eBay bestellen, dann hast ein Ersatzkabel da, bzw. schneller das neue, falls Du doch keine Ursache selbst findest.
 
Der Roller hat das gleiche Verhalten wie bei deinem.. Hab alle eure Schritte schon mal ausprobiert bis auf Akku abklemmen.
wenn das stimmt was in der Rechnung steht, muss es ja dein Kabel sein!?
 
Ich muss euch widersprechen, was das Garantie Siegel angeht. Man kann es vorsichtig ablösen und DANN den erst den Stecker
trennen. Ich habe das mit eigenen Augen gesehen bei der Installation eines Zusatzakku, und in der Folge dem Anschluss an ein Y Kabel. Das Siegel war hinterher wieder 1a tadellos drauf.
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hab das selbe Problem..
Allerdings is mein Roller geflasht..
hab aber trotzdem bei ninebot angerufen und gefragt was macht machen kann... ich könnte ihn einschicken, die würden ihn auch reparieren auf meine Kosten.. würde ich auch akzeptieren aber hab halt Angst von ner 300€ Rechnung

Warum erwähnst du das am Telefon? Du könntest doch zumindest versuchen das ganze über die Garantie abzuwickeln. Vorher die originale Firmware wieder drauf. Soweit ist doch bisher gar nicht bekannt dass überhaupt irgendwo ein Flash Counter vorhanden ist, oder eben anderweitig was gespeichert wird.

Lade die 1.2.6 Firmware auf den Scooter, resette ihn, und spiele mit der Hersteller App die 1.5 drauf. Resette ihn nochmal. Wenn du also nicht grade auf den Zettel für die Reparatur schreibst dass du Ihn gesflasht hattest, und in der Werkstatt wenn Sie ihn testen die originale Firmware drauf ist, sollte doch niemand in diese Richtung suchen.
 
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Lade die 1.2.6 Firmware auf den Scooter, resette ihn, und spiele mit der Hersteller App die 1.5 drauf. Resette ihn nochmal.
Und wie soll er das machen, wenn das Dashboard nicht mehr geht wegen dem Kabel, beispielsweise? Ich habe gerade einen Kopfschüttelmoment.

Darüber hinaus habe ich für solche Tips (Roller verflasht, egal, sags doch einfach nicht) kein Verständnis, wer seinen E-Roller modifiziert setzt bewusst die Herstellergarantie außer Kraft. Wenn man es streng sieht ist es schon fast eine Anstiftung zu einer Straftat.
 
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Und wie soll er das machen, wenn das Dashboard nicht mehr geht wegen dem Kabel, beispielsweise? Ich habe gerade einen Kopfschüttelmoment.
Stimmt du hast Recht. Ich war nur halb bei der Sache hier als ich geschrieben habe.

Wenn ich es streng sehe, und das Flashen der CFW den Schaden weder versuchsacht hat, noch damit in Zusammenhang steht, spricht nichts dagegen das zu verheimlichen und die Garantie des Herstellers in Anspruch zu nehmen. Denn wenn er vor Gericht beweisen kann, dass seine Modifikation nicht damit im Zusammenhang steht, und der vorliegende Defekt ansonsten von der Garantie gedeckt wird, wird ihm jeder Richter das Recht auf Garantie zustehen, weil es ein berechtigtes Interesse seitens des Garantie-Nehmers gibt das dem Interesse sich dieses Anspruchs zu entledigen seitens des Herstellers überwiegt, weil diesem durch den Softwareeingriff gar keine Benachteiligung oder Schaden entstanden ist und er ohne diesen gegenüber dem Hersteller NICHT benachteiligten Softwareeingriff die Leistung eh hätte erbringen müssen. Kannst du gern vor Gericht ausprobieren.
 
Denn wenn er vor Gericht beweisen kann, dass seine Modifikation nicht damit im Zusammenhang steht, und der vorliegende Defekt ansonsten von der Garantie gedeckt wird, wird ihm jeder Richter das Recht auf Garantie zustehen, weil es ein berechtigtes Interesse seitens des Garantie-Nehmers gibt das dem Interesse sich dieses Anspruchs zu entledigen seitens des Herstellers überwiegt, weil diesem durch den Softwareeingriff gar keine Benachteiligung oder Schaden entstanden ist und er ohne diesen gegenüber dem Hersteller NICHT benachteiligten Softwareeingriff die Leistung eh hätte erbringen müssen.
Du verwechselst hier Gewährleistung oder einen kostenpflichtigen Garantievertrag mit der freiwilligen Hersteller Garantie. Bei dieser Art der Garantie darf der Hersteller die Bedingungen frei definieren und einklagen kannst du sie auch nicht, da es eine freiwillige Leistung ist. Im Falle der Gewährleistung oder wenn du eine kostenpflichtige Zusatzgarantie erworben hast bin ich bei dir, denn hier ist der rechtliche Rahmen gesteckt. ;)
 
Nein ich hab es nicht verwechselt. Ich kenne nur ehrlich gesagt die genauen Garantiebedingungen nicht da ich sie nicht gelesen habe. Sollte dort allerdings NICHT eindeutig definiert sein, dass Softwareeingriffe auch ohne klare Kausalkette, jegliche Schäden an Hardware ausschließt, dürfte es der Hersteller trotzdem wieder schwierig haben, da dann hier wieder das Interesse des Garantie-Nehmers auf Anspruch überwiegt.

Nun dann hat er aber immer noch die Möglichkeit das über die 2 jährige Händlergewährleistung abzuwickeln. Es dürfte bei einem Rechtsstreit nicht besonders schwer sein die fehlende Kausalkette des Softwareeingriffs zu dem beschädigten Kabel zu beweisen, wenn der Händler über einen Gutachter nicht grade einen Schaden durch Überspannung nachweisen kann.